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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 23

1 Seit Jahwe Israel Ruhe vor all seinen Feinden verschafft hatte, war eine lange Zeit vergangen. Josua war inzwischen sehr alt geworden. (Josua 21.44) 2 Da rief er noch einmal ganz Israel zusammen, die Ältesten, die Oberhäupter, die Richter und die Aufseher. Er sagte zu ihnen: "Ich bin nun alt und habe nicht mehr lange zu leben. 3 Ihr habt mit eigenen Augen gesehen, was Jahwe, euer Gott, mit allen Völkern hier gemacht hat, denn er war es, der für euch kämpfte. 4 Und ich habe euch auch das noch nicht eroberte Land dieser Völker zwischen dem Jordan und dem Großen Meer im Westen zugeteilt. 5 Jahwe, euer Gott, wird auch diese Völker vor euch vertreiben, und ihr werdet deren Land in Besitz nehmen, wie er es versprochen hat. 6 Lasst euch deshalb nicht davon abbringen, alles zu befolgen, was im Gesetzbuch des Mose geschrieben steht. Haltet euch ganz fest daran und weicht weder rechts noch links davon ab, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit den Völkern vermischt, die noch übrig geblieben sind. Nehmt die Namen ihrer Götter nicht in den Mund und schwört nicht bei ihnen! Dient ihnen nicht und betet sie nicht an. (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 Nur Jahwe, eurem Gott, sollt ihr anhängen und ihm die Treue halten, wie ihr es bis jetzt getan habt. 9 Jahwe hat große und starke Völker vor euch vertrieben, und bis heute konnte euch niemand standhalten. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein Einziger von euch jagt tausend, denn Jahwe, euer Gott, kämpft für euch, wie er es versprochen hat. 11 Euer Leben hängt davon ab, dass ihr Jahwe, euren Gott, liebt! 12 Denn wenn ihr euch von ihm abwendet und euch mit den Völkern einlasst, die bei euch noch übrig geblieben sind, wenn ihr euch mit ihnen verschwägert und vermischt, 13 dann sollt ihr mit Sicherheit wissen: Jahwe, euer Gott, wird sie nicht weiter vor euch vertreiben. Dann werden sie für euch zum Fangnetz und zur Falle, zu Stachelpeitschen in euren Seiten und zu Dornen im Gesicht, bis ihr zugrunde geht und aus diesem guten Land fort müsst, das euer Gott euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Ich werde bald den Weg alles Irdischen gehen. Doch ihr habt ja mit Herz und Seele erkannt, dass all die guten Worte, die Jahwe, euer Gott, euch gesagt hat, eingetroffen sind; kein einziges davon ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Aber genauso, wie sich jedes gute Wort Jahwes bei euch erfüllt hat, wird sich auch all das Böse erfüllen, das er euch angedroht hat - bis er euch wieder aus diesem schönen Land entfernt hat, das er euch gab. 16 Wenn ihr den Bund brecht, den Jahwe, euer Gott, mit euch geschlossen hat, wenn ihr also anderen Göttern dient und euch vor ihnen niederwerft, dann wird euch Jahwes brennender Zorn treffen, und ihr werdet schnell aus dem guten Land verschwunden sein, das er euch gab."