1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)
1Das zweite Los fiel auf den Stamm Simeon mit seinen Sippen. Sein Erbbesitz befand sich mitten im Stammesgebiet von Juda. 2Ihm gehörten die Städte Beerscheba oder Scheba, Molada 3Hazar-Schual, Baala, Ezem, 4Eltolad, Betul, Horma, 5Ziklag, Bet-Markabot, Hazar-Susa, 6Bet-Lebaot und Scharuhen. Das waren 13 Städte mit ihren Dörfern. 7Dazu kamen noch weitere vier Städte mit ihren Dörfern: Ajin, Rimmon, Eter und Aschan 8und die Dörfer, die in dem ganzen Gebiet um diese Städte herum bis nach Baalat-Beer und Ramat-Negev liegen. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Simeon. 9Sein Anteil wurde also vom Land des Stammes Juda genommen, weil Judas Anteil zu groß für ihn allein war. Deswegen lag das Gebiet Simeons mitten in Juda.10 Das dritte Los fiel auf den Stamm Sebulon mit seinen Sippen. Sein Gebiet reichte bis nach Sarid. 11Von dort aus stieg die Grenze westwärts nach Marala, stieß an Dabbeschet und folgte dem Bach, der vor Jokneam fließt. 12Nach Osten zu lief die Grenze von Sarid am Gebiet von Kislot-Tabor vorbei nach Daberat und hinauf nach Jafia. 13Von dort aus führte sie nach Osten über Gat-Hefer, Et-Kazin und Rimmon bis nach Nea. 14Von dort verlief die Nordgrenze über Hannaton zum Tal von Jiftach-El. 15Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern. (Richter 1.30)16Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Sebulon.17 Das vierte Los fiel auf den Stamm Issachar mit seinen Sippen. 18Sein Gebiet umfasste folgende Städte: Jesreel, Kesulot, Schunem, (2. Könige 4.8)19Hafarajim, Schion, Anaharat, 20Daberat, Kischjon, Ebez, 21Remet, En-Gannim, En-Hadda und Bet-Pazzez. 22Die Grenze führte über Tabor, Schahazajim, Bet-Schemesch und endete am Jordan. Das waren 16 Städte mit ihren Dörfern. 23Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Issachar.24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm Ascher mit seinen Sippen. 25Sein Gebiet umfasste die Städte Helkat, Hali, Beten, Achschaf, 26Alammelech, Amat und Mischal. Seine Grenze führte um das Karmelgebirge bis zum Fluss Libnat. 27Dort wandte sie sich ostwärts nach Bet-Dagon, erreichte das Gebiet Sebulons und folgte dessen Grenze bis zum Tal Jiftach-El im Norden. Sie lief links weiter nach Kabul, 28Abdon, Rehob, Hammon und Kana bis zum Gebiet der großen Stadt Sidon. 29Dort bog die Grenze nach Rama ab und erreichte die befestigte Stadt Tyrus. Hier machte sie einen Bogen in Richtung Hosa und endete am Meer. Auch die Städte Mahaleb, Achsib, (Josua 15.44)(Richter 1.31)30Umma, Afek und Rehob gehörten dazu. Das waren 22 Städte mit ihren Dörfern. 31Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Ascher.32 Das sechste Los fiel auf den Stamm Naftali mit seinen Sippen. 33Seine Grenze ging von Helef aus ostwärts nach der Terebinthe bei Zaanajim über den Adami-Pass und Jabneel bis Lakkum und endete am Jordan. 34In westlicher Richtung führte die Grenze über Asnot-Tabor nach Hukkok. Im Süden grenzte das Gebiet Naftalis an Sebulon, im Westen an Ascher und am Jordan an das Land, das von Juda erobert worden war. 35Die befestigten Städte in diesem Gebiet waren Ziddim, Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, 36Adama, Rama, Hazor, 37Kedesch, Edreï, En-Hazor, 38Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern. (Richter 1.33)39Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Naftali.40 Das siebte Los fiel auf den Stamm Dan mit seinen Sippen. 41Zu seinem Gebiet gehörten die Städte Zora, Eschtaol, Ir-Schemesch, 42Schaalbim, Ajalon, Jitla, (Richter 1.35)43Elon, Timna, Ekron, 44Elteke, Gibbeton, Baalat, 45Jehud, Bene-Berak, Gat-Rimmon, 46Me-Jarkon mit dem Gebiet gegenüber von Jafo. (Jona 1.3)47Aber dieses Gebiet ging ihnen verloren. So zogen die Daniten nach Norden gegen Leschem. Sie eroberten die Stadt, erschlugen deren Bewohner mit dem Schwert und nahmen sie in Besitz. Dann benannten sie Leschem in Dan um - nach dem Namen ihres Stammvaters. (Richter 18.27)(Richter 18.29)48Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Dan.49 Als das ganze Land verteilt war, gaben die Israeliten auch Josua Ben-Nun einen Erbbesitz in ihrer Mitte. 50Auf Anweisung Jahwes gaben sie ihm die Stadt, die er wollte. Es war Timnat-Serach im Gebirge Efraïm. Er baute die Stadt aus und ließ sich dort nieder. (Josua 24.30)51Das sind die erblichen Anteile, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun zusammen mit den Stammesoberhäuptern den Israeliten durch Losentscheid zuwiesen. Das geschah in der Gegenwart Jahwes in Schilo vor dem Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. So wurde die Verteilung des Landes abgeschlossen.(Josua 14.1)(Josua 18.1)