1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)
1Die ganze Gemeinschaft Israels versammelte sich in Schilo und richtete dort das Zelt der Begegnung mit Gott auf. Das Land war jetzt erobert. (Richter 21.19)(1. Samuel 1.3)(1. Samuel 4.4)2Allerdings hatten sieben Stämme ihr Land noch nicht in Besitz genommen. 3Da sagte Josua zu den Israeliten: "Wie lange wollt ihr noch warten, bis ihr das Land, das Jahwe, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat, nun auch in Besitz nehmt? 4Wählt drei Männer aus jedem Stamm aus, die ich durchs Land schicken kann. Sie sollen die Gebiete erfassen, in denen sie wohnen wollen, und dann zu mir zurückkommen. 5Das ganze Land sollen sie in sieben Gebiete aufteilen, wobei sie die Wohngebiete von Juda im Süden und den Josefstämmen im Norden aussparen. 6So sollt ihr die sieben Teile schriftlich aufnehmen und mir die Liste herbringen. Dann werde ich sie hier vor Jahwe, unserem Gott, für euch auslosen. 7Nur die Leviten bekommen kein eigenes Land unter euch, denn ihr Erbbesitz ist das Priestertum für Jahwe. Auch die Stämme Gad, Ruben und halb Manasse bekommen nichts mehr zugeteilt, denn sie haben ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland von Mose, dem Diener Jahwes, erhalten." (Josua 13.14)8Da machten sich die Männer auf den Weg. Josua hatte ihnen befohlen: "Zieht durch das ganze Land und nehmt es schriftlich auf! Wenn ihr fertig seid, bringt ihr eure Verzeichnisse zu mir! Ich werde dann hier vor Jahwe in Schilo die Gebiete für euch auslosen." 9Die Männer durchzogen also das ganze Land und fertigten eine Liste aller Städte an, die in jedem der sieben Teile lagen. Dann kehrten sie ins Lager bei Schilo zurück und überreichten die entstandene Schriftrolle Josua. 10Dieser ließ Jahwe durch das Los entscheiden und teilte den restlichen Stämmen Israels das Land zu. 11 Das Los für den Stamm Benjamin und seine Sippen fiel auf das Gebiet zwischen dem Stamm Juda und den Josefstämmen. 12Seine Nordgrenze begann am Jordan und stieg dann nördlich von Jericho auf das Gebirge nach Westen zu und endete im Weidegebiet von Bet-Awen. (Josua 7.2)13Dann zog sie sich hinüber nach Lus, dem heutigen Bet-El, lief südlich der Stadt über den Höhenzug bis nach Atrot-Addar hinunter zu dem Berg, der südlich vom unteren Bet-Horon liegt. (1. Mose 12.8)(1. Mose 28.19)14Von seiner Westseite aus wandte sie sich nach Süden und lief bis nach Kirjat-Baal, dem heutigen Kirjat-Jearim, das zu Juda gehört. Das war seine Westgrenze. (Josua 15.6-9)15Die Südgrenze begann am westlichen Ende von Kirjat-Jearim und führte ostwärts zur Quelle Neftoach, 16dann senkte sie sich zum Fuß des Berges an der Nordseite der Ebene Refaïm, hinter dem das Hinnom-Tal beginnt, und führte dann durch das Hinnom-Tal am Südabhang der Jebusiterstadt entlang zur Bleicherquelle En-Rogel. 17Von dort lief sie nordwärts zur Sonnenquelle En-Schemesch und weiter zu den Bezirken, die der Adummim-Steige gegenüber liegen, bis hinab zum Stein Bohans, des Rubeniten. 18Sie ging nördlich am Bergrücken von Bet-Araba vorbei und führte dann weiter in die Araba hinunter. 19Dann lief die Grenze nördlich am Bergrücken von Bet-Hogla vorbei und endete an der Einmündung des Jordan in das Salzmeer. 20Die Ostgrenze des Gebietes, das den Sippen des Stammes Benjamin zugeteilt wurde, bildete der Jordan. 21Dem Stamm und seinen Sippen gehörten folgende Städte: Jericho, Bet-Hogla, Emek-Keziz, 22Bet-Araba, Zemarajim, Bet-El, 23Awim, Para, Ofra, 24Kefar-Ammoni, Ofni und Geba. Das waren zwölf Städte mit ihren Dörfern. 25Dazu kamen noch Gibeon, Rama, Beerot, 26Mizpe, Kefira, Moza, 27Rekem, Jirpeel, Tarala, 28Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin.(Josua 15.63)(Richter 1.21)