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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 15

1 Den Sippen des Stammes Juda wurde durch Losentscheid folgendes Gebiet zugewiesen: Im Süden grenzte es an die Wüste Zin, die zu Edom gehört. (4. Mose 34.3-5) 2 Ihre südliche Grenze begann an der Südspitze des Salzmeeres 3 und lief in südlicher Richtung am Fuß der Skorpionensteige vorüber nach Zin. Sie führte dann weiter südlich an Kadesch-Barnea vorbei über Hezron hinauf nach Addar, wo sie einen Bogen nach Karka machte. 4 Sie ging weiter durch Azmon und lief am Bach Ägyptens aus, dem sie bis zum Meer folgte. Das soll eure Südgrenze sein! 5 Die Ostgrenze bildete das Salzmeer bis zur Einmündung des Jordan. Von dieser Stelle führte die Nordgrenze 6 nach Bet Hogla hinauf, lief nördlich an Bet-Araba vorbei bis zum Stein Bohans, des Rubeniten. (Josua 18.17) 7 Vom Tal Achor führte sie nach Debir hinauf, wandte sich nordwärts zu den Steinmalen gegenüber dem Pass von Adummim, der südlich des Baches verläuft. Dann erreichte die Grenze En-Schemesch, die Sonnenquelle, und dann En-Rogel, die Bleicherquelle. (2. Samuel 17.17) 8 Sie führte durchs Ben-Hinnom-Tal, südlich um den Abhang herum, auf dem die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, liegt, bis zum Gipfel des Berges, der sich westlich des Hinnom-Tals am Nordrand der Refaïm-Ebene erhebt. (2. Chronik 28.3) 9 Von dort zog sie sich herum auf die Quelle Neftoach zu und lief dann in Richtung der Städte des Berglandes von Efron und weiter nach Baala, dem heutigen Kirjat-Jearim. (Josua 15.60) 10 Von Baala aus ging sie in westliche Richtung zum Gebirge Seïr, lief den Nordhang des Berges Jearim - das ist Kesalon - hinab nach Bet-Schemesch und hinüber nach Timna. 11 Dann verlief sie an der Nordflanke von Ekron in einem Bogen nach Schikkaron hinüber zum Berg Baala und lief bei Jabneel an der Küste des Meeres aus. 12 Das große Meer bildete die Westgrenze. Dies war das Gebiet, das der Stamm Juda mit seinen Sippen erhielt. 13 Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Kaleb vertrieb die drei Sippen der Anakiter von dort: Scheschai, Ahiman und Talmai. 15 Dann zog er vor die Stadt Debir, die früher noch Kirjat-Sefer hieß. 16 "Wer Kirjat-Sefer erobert", versprach er seinen Männern, "bekommt meine Tochter Achsa zur Frau!" 17 Es war Otniel Ben-Kenas, der Sohn von Kalebs Bruder, der die Stadt einnahm und Achsa zur Frau nehmen durfte. 18 Als sie ihm zugeführt wurde, rang sie ihm die Erlaubnis ab, gleich noch ein Stück Land von ihrem Vater fordern zu dürfen. Dann glitt sie von ihrem Esel, und Kaleb fragte: "Was hast du?" 19 Sie erwiderte: "Wenn du mich schon in den heißen Negev verheiratet hast, dann gib mir auch ein paar Wasserbecken als Segensgeschenk dazu!" Da schenkte ihr Kaleb die oberen und die unteren Teichanlagen bei Hebron. 20 Zu dem Land, das dem Stamm Juda und seinen Sippen als Erbbesitz zugeteilt wurde, 21 gehörten auch die folgenden Städte: Im Negev an der Grenze von Edom waren es Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, 24 Sif, Telma, Bealot, 25 Hazor-Haddata, Kirjat-Hezron - das ist Hazor -, 26 Amam, Schema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Heschmon, Bet-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beerscheba und Bisjotja. 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltolad, Kesil, Horma, 31 Ziklag, Mandmanna, Sansanna, 32 Lebaot, Schilhim, Ajin und Rimmon. Das sind 29 Städte mit Dörfern. 33 In der Schefela Eschtaol, Zora, Aschna, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 Sanoach, En-Gannim, Tappuach, Enam, 35 Jarmut, Addulam, Socho, Aseka, 36 Schaarajim, Aditajim, Gedera und Gederotajim - 14 Städte mit ihren Dörfern. 37 Außerdem: Zenan, Hadascha, Migdal-Gad, 38 Dilan, Mizpe, Jokteel, 39 Lachisch, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlisch, 41 Gederot, Bet-Dagon, Naama und Makkeda - 16 Städte mit ihren Dörfern. 42 Weiter: Libna, Eter, Aschan, 43 Jiftach, Aschna, Nezib, 44 Keila, Achsib und Marescha - neun Städte mit ihren Dörfern. (Josua 19.29) 45 Dann: Ekron mit seinen Tochterstädten und Dörfern (1. Samuel 5.10) 46 und die Ortschaften westlich davon, die auf der Seite von Aschdod liegen, 47 dann Aschdod mit seinen Tochterstädten und Dörfern, Gaza mit seinen Tochterstädten und Dörfern bis zum großen Meer und nach Süden bis zum Bach Ägyptens. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Im Gebirge: Schamir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sefer - das heutige Debir -, 50 Anab, Eschtemoa, Anim, 51 Goschen, Holon, Gilo - elf Städte mit ihren Dörfern. 52 Außerdem: Arab, Duma, Eschan, 53 Janum, Bet-Tappuach, Afeka, 54 Humta, Kirjat-Arba - das heutige Hebron - und Zior: neun Städte mit ihren Dörfern. 55 Dann: Maon, Karmel, Sif, Jutta, 56 Jesreel, Jokdeam, Sanoach, 57 Kain, Gibea, und Timna - zehn Städte mit ihren Dörfern. 58 Weiter: Halhul, Bet-Zur, Gedor, 59 Maarat, Bet-Anot und Eltekon - sechs Städte mit ihren Dörfern. Außerdem: Tekoa, Efrata - das ist Bethlehem -, Peor, Etam, Kulon, Tatam, Schoresch, Kerem, Gallim, Bet-Ter und Manocho - elf Städte mit ihren Dörfern. 60 Weiter: Kirjat-Baal - das ist Kirjat-Jearim - und Rabba - zwei Städte mit ihren Dörfern. (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste: Bet-Araba, Middin, Sechacha, 62 Nibschan und Ir-Melach, die Salzstadt, und En-Gedi - sechs Städte mit ihren Dörfern. 63 Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)