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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jesaja - Kapitel 51

1 "Hört auf mich, die ihr nach Gerechtigkeit fragt, / die ihr nach Jahwe sucht! / Schaut zu dem Felsen hin, aus dem ihr gehauen seid, / auf den Brunnenschacht, aus dem man euch gegraben hat. (Jesaja 48.1) 2 Seht auf euren Vater Abraham / und auf Sara, die euch unter Schmerzen gebar! / Als Einzelnen berief ich ihn. / Doch ich habe ihn gesegnet und ihm viele Nachkommen geschenkt." (Hesekiel 33.24) 3 Seid gewiss! Jahwe tröstet Zion und auch alle seine Trümmer! / Das verwüstete Land macht er zu einem Paradies, / die Steppe wie den Garten Jahwes. Freude und Fröhlichkeit findet man dort, / Lobpreis und Gesang. 4 "Merke auf, mein Volk und höre auf mich! / Denn von mir geht die Weisung aus / und mein Recht wird den Völkern zum Licht. 5 Meine Wahrheit ist nah, / mein Heil tritt hervor, / mein Arm verschafft den Völkern ihr Recht. / Die Meeresländer hoffen auf mich, / auf meinen Beistand warten sie. 6 Blickt zum Himmel hoch: / Er wird sich auflösen wie Rauch. / Schaut auf die Erde unter euch: / Sie wird zerfallen wie ein altes Gewand, / und ihre Bewohner werden sterben wie die Fliegen. / Doch mein Heil wird ewig bleiben, / und meine Gerechtigkeit zerbricht nie. (Psalm 102.27) 7 Hört auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennt, / du Volk, das meine Weisung in sich trägt: / Fürchtet nicht den Hohn von Menschen, / erschreckt doch nicht vor ihrem Spott! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie die Motte ein Kleid zerfrisst, so wird es ihnen ergehen, / wie Wolle, die von der Schabe gefressen wird. / Doch meine Gerechtigkeit wird ewig bestehen / und mein Heil in jeder Generation." 9 "Wach auf, Jahwe, wach auf! / Umkleide dich mit Kraft! / Zeig deine Macht, wie du sie in den Tagen der Vorzeit erwiesen hast! / Warst du es nicht, der Rahab zerhieb, / der das Ungetüm im Meer erstach? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Hast du nicht das Meer trockengelegt, / das Wasser der großen Flut? / Hast du nicht den Meeresgrund zu einem Weg gemacht, / auf dem hindurchzog dein befreites Volk?" (2. Mose 14.21-22) 11 So kehren die von Jahwe Befreiten zurück, / voll Jubel kommen sie wieder nach Zion, / bleibende Freude wird um sie her sein; / ja, Wonne und Glück stellen sich ein, / und Kummer und Seufzen sind für immer vorbei. (Jesaja 35.10) 12 "Ich, ich bin es, der euch tröstet! / Wie kommst du dazu, dich vor Sterblichen zu fürchten, / vor Menschen, die vergehen wie Gras, (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und Jahwe zu vergessen, der dich gemacht hat, / der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat? / Warum zitterst du den ganzen Tag vor dem Zorn deines Unterdrückers, / wenn er sich rüstet, um dich zu vernichten? / Wo bleibt denn die Wut des Bedrückers? 14 Bald werden die Gefesselten befreit, / keiner wird durch Hunger sterben, / für alle ist genug zu essen da. 15 Ich bin doch Jahwe, dein Gott, / der das Meer aufwühlt, sodass die Wogen tosen, / Jahwe, der allmächtige Gott, bin ich. 16 Meine Worte gab ich in deinen Mund / und mit dem Schatten meiner Hand hüllte ich dich ein, / als ich den Himmel ausspannte und die Erde gründete, / als ich zu Zion sagte: 'Du bist mein Volk.'" (Jesaja 49.2) 17 Raff dich auf, Jerusalem! / Erhebe dich, steh auf! / Jahwe ließ dich trinken den Becher seines Zorns. / Du hast ihn bis zur Neige ausgeschlürft, / den Trank, der jeden taumeln macht. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Und von all den Söhnen, die Jerusalem gebar, / war keiner, der sie bei der Hand nahm, / von allen, die sie aufzog, / niemand, der sie führte. 19 Doppelt hat es dich getroffen, / doch wer zeigt dir schon sein Mitgefühl? / Verwüstung und Zusammenbruch, / Hungersnot und Schwert - und niemand tröstet dich. (Jesaja 47.9) 20 Ohnmächtig sanken deine Kinder hin, / an den Ecken aller Gassen lagen sie wie die Antilope im Netz, / getroffen vom Zorn Jahwes, / von Gottes Schelte und Grimm. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch, gebeugte Stadt, / die taumelt und doch nicht betrunken ist! 22 So spricht Jahwe, dein Herr und dein Gott, / der den Prozess seines Volkes führt: / 'Ich nehme dir den Becher aus der Hand, / den Trank des Zornes, der dich taumeln macht, / du musst ihn nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Ich drück ihn denen in die Hand, / die dich gepeinigt haben, / denen, die dir sagten: / 'Wirf dich nieder, wir schreiten über dich!' / So musstest du deinen Rücken zum Fußboden machen, / zum Weg für die, / die über dich hinweggeschritten sind." (Psalm 129.3)