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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jesaja - Kapitel 11

1 Aus Isais Stumpf wächst ein Spross, / aus seinen Wurzeln schießt ein neuer Trieb. (Jesaja 4.2) (Jesaja 53.2) 2 Auf ihm wird ruhen der Geist Jahwes, / der Geist der Weisheit und des Verstands, / der Geist des Rates und der Kraft, / der Erkenntnis und der Ehrfurcht vor Jahwe. (Jesaja 42.1) (Matthäus 12.18) 3 Jahwe zu fürchten ist ihm eine Lust. Er urteilt nicht nach Augenschein, / verlässt sich nicht auf das, was er hört, 4 sondern richtet auch die Geringen gerecht / und hilft den Gebeugten zu ihrem Recht. / Seine Befehle halten das Land in Zucht, / der Hauch seines Mundes bringt den Gesetzlosen um. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12-14) (2. Thessalonicher 2.8) 5 Sein Hüftschurz heißt Gerechtigkeit. / Und Wahrheit ist der Gurt, der seine Lenden umschließt. 6 Dann ist der Wolf beim Lamm zu Gast, / und neben dem Böckchen liegt ein Leopard. / Kalb und Löwenjunges wachsen miteinander auf; / ein kleiner Junge hütet sie. (Jesaja 65.25) 7 Kuh und Bärin teilen eine Weide, / und ihre Jungen legen sich zusammen hin. / Und der Löwe frisst Stroh wie das Rind. 8 Der Säugling spielt am Schlupfloch der Schlange, / in die Höhle der Otter steckt das Kleinkind die Hand. 9 Auf dem ganzen heiligen Berg wird niemand Böses tun, / niemand stiftet Unheil, richtet Schaden an. / Und wie das Wasser den Meeresgrund bedeckt, / so ist das Land von der Erkenntnis Jahwes erfüllt. (Habakuk 2.14) 10 An dem Tag wird es Isais Wurzelspross sein, / der als Zeichen für alle Völker dasteht; / dann kommen sie und suchen Rat bei ihm. / Sein Palast ist voller Herrlichkeit. (Römer 15.12) 11 Wenn diese Zeit gekommen ist, / erhebt der Herr noch einmal die Hand. / Dann wird er den Rest seines Volkes befreien, von Assyrien und Ägypten, / von Nubien und vom Oberlauf des Nil, / von Elam, Schinar und Hamat / und von jedem Küstenland. 12 Er stellt diesen Völkern ein Feldzeichen auf / und sammelt Israels Verstoßene ein. Die Versprengten Judas holt er vom Ende der Welt. 13 Dann verfliegt die Eifersucht auf Efraïm, / dann ist die Feindschaft Judas vorbei. / Efraïm wird gegen Juda nicht mehr eifersüchtig sein, / und auch Juda bedrängt Efraïm nicht mehr. (Hesekiel 37.22) 14 Gemeinsam stürmen sie die Hänge hinab / nach Westen gegen die Philister. / Und im Osten plündern sie die Wüstenstämme aus. / Edom und Moab sind in ihrer Hand, / und die Ammoniter werden ihnen hörig sein. 15 Jahwe teilte den Golf am ägyptischen Meer / und droht nun dem Euphrat mit seiner Hand. / Er zerreißt ihn in sieben Rinnsale durch seine Glut, / dass man zu Fuß hindurchgehen kann. 16 So entsteht eine Straße für den Rest seines Volkes, / der in Assyrien überlebt hat, / wie es damals eine Straße gab, / als Israel Ägypten verließ. (2. Mose 14.29)