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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 43

1 Als Jeremia dem Volk alles ausgerichtet hatte, was Jahwe, ihr Gott, ihm aufgetragen hatte, und zwar alle seine Worte, 2 da sagten Asarja Ben-Hoschaja und Johanan Ben-Kareach und alle überheblichen Männer: "Du lügst! Jahwe, unser Gott, spricht nicht durch dich! Er kann nicht gesagt haben, dass wir nicht nach Ägypten auswandern sollen! 3 Baruch Ben-Nerija hat dich gegen uns aufgehetzt. Er will, dass wir den Chaldäern in die Hände fallen, damit sie uns umbringen oder uns nach Babylonien verschleppen." 4 So hörten Johanan Ben-Kareach, die Offiziere und das ganze Volk nicht auf den Befehl Jahwes, im Land Juda zu bleiben. 5 Unter der Führung von Johanan und den anderen Offizieren machten sich alle auf den Weg: die Leute aus Juda, die in die Nachbarländer geflohen und dann zurückgekehrt waren, 6 die Männer, Frauen und Kinder, die Königstöchter und alle übrigen Leute, die Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, bei Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, zurückgelassen hatte. Auch Jeremia und Baruch nahmen sie mit. 7 Sie zogen nach Ägypten, weil sie nicht auf die Anordnung Jahwes hören wollten. So kamen sie nach Tachpanhes. (2. Könige 25.26) 8 In Tachpanhes kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 9 "Nimm einige große Steine und vergrabe sie vor den Augen jüdischer Männer in die Sandbettung der Ziegelterrasse am Eingang zum Palast des Pharao. 10 Dann sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Passt auf! Ich werde meinen Diener Nebukadnezzar, den König von Babylon, hierher holen. Über diesen Steinen hier, die ich vergraben habe, werde ich ihn seinen Thron stellen lassen. Und darüber wird er sein Prunkzelt spannen. (Jeremia 25.9) 11 Ja, er wird in Ägypten einfallen und es besiegen. Wer dann für den Tod bestimmt ist, wird sterben, wer für die Gefangenschaft bestimmt ist, wird in die Verbannung müssen, und wer für das Schwert bestimmt ist, verfällt dem Schwert. (Jeremia 15.2) 12 Ich werde Feuer an die Tempel der ägyptischen Götter legen. Nebukadnezzar wird sie niederbrennen und wegschaffen. Wie ein Hirt sein Gewand entlaust, wird er Ägypten von seinen Göttern entlausen. Dann zieht er sich unbehelligt wieder zurück. (Jeremia 46.25) 13 Auch die Obelisken, die spitzen Säulen von Hierapolis, wird er zertrümmern, wenn er die Häuser der Götter Ägyptens verbrennt.'"