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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 33

1 Als Jeremia im Wachthof eingeschlossen war, kam das Wort Jahwes noch ein zweites Mal zu ihm. (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jahwe, der alles geschaffen, Jahwe, der alles geformt und bereitgestellt hat, Jahwe ist sein Name: 3 "Rufe mich an, dann antworte ich dir und teile dir große, unfassbare Dinge mit, von denen du nichts weißt." 4 Denn so spricht Jahwe, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und die Paläste der Könige von Juda, die abgebrochen werden, um sie gegen die Sturmwälle und für andere Kriegszwecke zu verwenden: (Jesaja 22.10) 5 "Man kommt nur, um gegen die Chaldäer zu kämpfen und die Häuser mit den Leichen der Menschen zu füllen, die ich in meiner Zornglut erschlug, weil ich mich wegen der Bosheit dieser Stadt von ihr abgewandt habe: 6 Seht, ich lasse eine Haut über ihre Wunde wachsen und bringe ihr Heilung. Ich stelle sie wieder her und bringe ihr echten, dauerhaften Frieden. 7 Ich wende das Schicksal Judas und Israels und baue sie auf wie am Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Ich reinige sie von all ihren Sünden, die sie gegen mich begingen, und vergebe ihnen die bösen Taten ihrer Auflehnung gegen mich. (Jeremia 31.34) 9 Dann werde ich mich über Jerusalem freuen, denn diese Stadt wird mir bei allen Völkern der Welt Ruhm und Ehre einbringen. Sie werden von Ehrfurcht überwältigt sein, wenn sie hören, wie viel Gutes und welchen Frieden ich dieser Stadt schenke." 10 So spricht Jahwe: "An diesen Ort, von dem ihr sagt: 'Er ist verwüstet, ohne Menschen und Vieh', in die Städte Judas und die Straßen Jerusalems, die menschenleer sind, in denen man kein Tier mehr findet, 11 dorthin kehren Jubel und Freude zurück. Man wird den Ruf von Bräutigam und Braut wieder hören, und das Lob von denen, die ins Haus Jahwes einziehen und sagen: 'Preist Jahwe, den Allmächtigen, denn Jahwe ist gütig und seine Gnade besteht ewig!' Denn ich werde das Schicksal des Landes wenden, und es wird sein wie am Anfang", spricht Jahwe. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jahwe, der Allmächtige: "An diesem Ort, der verwüstet ist, wo es keinen Menschen und kein Tier mehr gibt, und in allen umliegenden Städten wird es wieder Weideland geben, auf dem die Hirten mit ihren Herden lagern. 13 Auch die Städte im Bergland und in der Schefela, im Land Benjamin, in der Umgebung von Jerusalem und in ganz Juda sehen wieder Herden vorüberziehen, die von den Hirten gezählt werden", spricht Jahwe. (Jeremia 32.44) 14 "Es kommt eine Zeit", spricht Jahwe, "da lasse ich das gute Wort in Erfüllung gehen, das ich über Israel und Juda geredet habe. 15 In diesen Tagen, zu dieser Zeit werde ich aus der Nachkommenschaft Davids einen gerechten Mann hervorkommen lassen. Er wird im Land für Recht und Gerechtigkeit sorgen. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 Dann ist Juda und Jerusalem frei und sicher. Jerusalem wird dann den Namen tragen: 'Jahwe, unsere Gerechtigkeit'." (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jahwe: "Nie soll es dem Haus Davids an einem Mann fehlen, der auf dem Thron Israels sitzt. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Auch den Priestern aus dem Stamm Levi soll es nie an einem Mann fehlen, der mir Brandopfer bringt, der das Speisopfer in Rauch aufgehen lässt und das Freudenopfer schlachtet." 19 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia. 20 So spricht Jahwe: "Wenn ihr meinen Bund mit Tag und Nacht brechen könnt, sodass Tag und Nacht nicht mehr zu ihrer Zeit eintreten werden, (Jeremia 31.35-36) 21 dann könnte auch mein Bund mit meinem Diener David gebrochen werden, dass er keinen Nachkommen mehr hätte, der als König regiert. Ebenso ist es mit meinen Dienern, den levitischen Priestern. 22 So, wie man die Sterne am Himmel nicht zählen und den Sand am Meer nicht messen kann, so werde ich die Nachkommen meines Dieners David und die Leviten zahlreich machen, die mir dienen." (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia: 24 "Hast du gehört, was die Leute sagen? 'Jahwe hat die beiden Stammesverbände verstoßen, die er doch selbst erwählt hatte.' So verachten sie mein Volk, als hätte es aufgehört, ein Volk zu sein." 25 So spricht Jahwe: "Wenn ich meinen Bund mit Tag und Nacht und die Gesetze von Himmel und Erde nicht mehr bestehen ließe, (Jeremia 33.20) 26 dann würde ich auch die Nachkommen Jakobs und die meines Dieners David verwerfen, sodass niemand mehr aus Davids Familie über die Nachkommen von Abraham, Isaak und Jakob herrscht. Denn ich werde Erbarmen mit ihnen haben und ihr Schicksal wenden." (Jeremia 32.44)