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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu mir: "Kauf dir einen Krug vom Töpfer! Dann hol dir ein paar Älteste vom Volk und von den Priestern 2 und geh mit ihnen zum Scherbentor hinaus ins Hinnomtal. Dort rufe Folgendes aus: (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 'Hört das Wort Jahwes, ihr Könige von Juda und ihr Bewohner Jerusalems! So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Passt auf! Ich bringe solches Unheil über diesen Ort, dass es jedem, der davon hört, in den Ohren dröhnt. (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 Denn sie haben mich verlassen und mir diesen Ort durch Räucheropfer entfremdet, die sie anderen Göttern brachten, die weder sie noch ihre Vorfahren, noch die Könige von Juda gekannt haben. Dazu haben sie dieses Tal mit dem Blut unschuldiger Menschen getränkt. 5 Dann haben sie Opferstätten für den Baal gebaut, um ihre Kinder darauf zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist mir so etwas in den Sinn gekommen! (Jeremia 7.31-32) 6 Deshalb wird die Zeit kommen, spricht Jahwe, in der man diesen Ort nicht mehr Tofet oder Hinnomtal nennen wird, sondern Mordtal. 7 An diesem Ort werde ich die Pläne der Leute von Juda und Jerusalem vereiteln. Ich lasse sie ihren Todfeinden in die Hände fallen, die sie mit dem Schwert erschlagen werden. Ihre Leichen werde ich den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß vorwerfen. (Jeremia 7.33) 8 Ich werde diese Stadt zu einem Ort des Grauens und der Verachtung machen. Wer an ihr vorüberzieht, schüttelt über ihre Wunden entsetzt den Kopf. (Jeremia 18.16) 9 Wenn ihre Todfeinde die Stadt belagern, lasse ich die Einwohner das Fleisch ihrer eigenen Kinder essen, so groß wird ihre Bedrängnis sein. Schließlich werden sie sich gegenseitig aufessen.' (5. Mose 28.53) 10 Dann zerschlage den Krug vor den Augen deiner Begleiter 11 und sage zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Dieses Volk und diese Stadt werde ich zerschmettern wie dieses Tongeschirr, das man nicht wiederherstellen kann. Man wird die Toten im Tofet begraben müssen, weil man sonst keinen Platz mehr dazu hat. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 Auch diese Stadt mache ich samt ihren Bewohnern dem Tofet gleich', spricht Jahwe. 13 'Die Häuser in Jerusalem und die Paläste der Könige sollen genauso unrein werden wie der Tofet, und zwar alle Häuser, auf deren Terrassen sie den Sternen Weihrauch verbrannt und anderen Göttern Trankopfer ausgegossen haben.'" (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5) 14 Als Jeremia vom Tofet zurückkam, wo er im Auftrag Jahwes geweissagt hatte, stellte er sich in den Tempelvorhof und rief allen Leuten dort zu: 15 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich will über diese Stadt und alle dazugehörenden Städte all das Unheil bringen, das ich ihnen angedroht habe; denn sie haben sich hartnäckig geweigert, auf meine Worte zu hören.'"