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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 17

1 Mit Eisengriffeln ist Judas Sünde aufgeschrieben, / mit Diamantenspitze eingegraben / in die Tafeln ihrer Herzen / und die Hörner ihrer Altäre. 2 "Wie an ihre Kinder - so denken sie an ihre Altäre und Aschera-Pfähle bei den grünen Bäumen auf den Opferhöhen. 3 Du Volk von Berg- und Hügelpilgern! Deinen Besitz und all deine Schätze und auch deine Opferhöhen gebe ich zur Plünderung frei. Das ist der Lohn für deine Sünden in deinem ganzen Wohngebiet. 4 Du bist selbst daran schuld, wenn du den Erbbesitz, den ich dir gegeben habe, loslassen musst. Ich mache dich zum Sklaven deiner Feinde in einem fremden, unbekannten Land. Ihr habt Feuer in mein Gesicht gebracht, das ist mein Zorn, der ewig brennt." (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jahwe: / "Verflucht ist der Mann, der auf Menschen vertraut, / der sich auf Menschenkraft verlässt / und sein Herz von Jahwe abkehrt! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Er ist wie ein kahler Strauch in der Steppe, / der vergeblich auf Regen hofft. / Er steht auf dürrem Wüstenboden, / im salzigen Land, wo niemand wohnt. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jahwe vertraut, / dessen Hoffnung Jahwe ist! (Psalm 146.5) 8 Er ist wie ein Baum, der am Wasser steht / und seine Wurzeln zum Bach hinstreckt. / Er hat nichts zu fürchten, wenn Hitze kommt, / seine Blätter bleiben grün und frisch. / Ihm ist nicht bange vor dem Dürrejahr; / er trägt immer seine Frucht." 9 Abgründig ist das menschliche Herz, / beispiellos und unverbesserlich. / Wer kann es durchschauen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jahwe, sehe bis auf den Grund. / Ich prüfe die geheimsten Wünsche, / um jedem zu geben, was er verdient, / und zwar aufgrund seiner Taten. (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Wie ein Rebhuhn, das Eier ausbrütet, / die es nicht selbst gelegt hat, / so ist ein Mensch, / der Reichtum durch Unrecht erwirbt. / In der Mitte seines Lebens muss er ihn lassen, / und am Ende steht er als Trottel da. (Psalm 39.7) 12 Der Ort unseres Heiligtums / ist ein Thron der Herrlichkeit, / erhaben von Anfang an. 13 Jahwe, du Hoffnung Israels! / Die dich verlassen, werden scheitern, / werden in den Staub geschrieben, / denn sie verließen Jahwe, / die Quelle frischen Wassers. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jahwe, dann werd ich geheilt! / Hilf du mir, dann ist mir wirklich geholfen! / Du gibst mir Anlass, dich zu preisen. 15 Sieh doch, wie sie zu mir sagen: "Wo bleibt denn Jahwes Wort? / Es soll sich doch erfüllen!" (Jesaja 5.19) 16 Ich gab den Hirtendienst nicht auf, / wünschte das Unheil nicht herbei, / wie du ja weißt. / Was von meinen Lippen kam, / ist dir wohlbekannt. 17 Mach mir keine Angst, / du bist doch meine Zuflucht, / wenn das Unheil kommt. 18 Bring Schande über meine Verfolger, / aber nicht über mich! / Sie soll das Entsetzen packen, / nicht aber mich. / Bring über sie den Unheilstag, / zerschmettere sie im völligen Zusammenbruch! 19 So sprach Jahwe zu mir: "Stell dich an das Tor des Volkes, durch das die Könige Judas ein- und ausziehen, und auch an alle anderen Tore Jerusalems 20 und rufe dort aus: 'Hört die Botschaft Jahwes, Könige von Juda, Volk von Juda, Einwohner von Jerusalem und alle, die durch diese Tore kommen! 21 So spricht Jahwe: Wenn euch das Leben lieb ist, dann hütet euch davor, am Sabbat irgendeine Last durch diese Tore hereinzutragen! 22 Auch aus euren Häusern dürft ihr am Sabbat nichts hinaustragen. An diesem Tag muss jede Arbeit ruhen. Ehrt den Sabbat als heiligen Tag, wie ich es schon euren Vätern befahl! (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Leider haben sie nicht gehorcht, ja nicht einmal hingehört. Sie stellten sich stur und wollten sich nichts sagen lassen. (Jeremia 11.8) 24 Wenn ihr mir aber gehorcht, spricht Jahwe, wenn ihr am Sabbat keine Last durch diese Tore tragt, wenn ihr ihn als heiligen Tag ehrt und keine Arbeit verrichtet, 25 dann werden auch weiterhin Könige durch die Tore dieser Stadt einziehen, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Wagen und Pferden werden sie sich fortbewegen, sie und ihre Oberen, die Männer von Juda und die Einwohner Jerusalems. Diese Stadt wird dann für immer bewohnt bleiben. 26 Dann werden Leute aus den Städten Judas und aus der Umgebung Jerusalems kommen, aus dem Land Benjamin, aus der Schefela, vom Gebirge und aus dem Negev. Sie bringen ihre Opfergaben in das Haus Jahwes: Brand- und Freudenopfer, Speise- und Lobopfer und Weihrauch. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich hört, wenn ihr den Sabbat nicht als heiligen Tag ehrt, wenn ihr am Sabbat mit Lasten durch die Tore Jerusalems kommt, dann werde ich ein unlöschbares Feuer in diesen Toren entfachen, das die Paläste der Stadt verzehrt.'"