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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 5

1 "Du, Mensch, nimm dir ein scharfes Schwert und benutze es als Rasiermesser. Schere dir damit den Kopf kahl und rasiere den Bart ab. Dann nimm dir eine Waage und teile die Haare. 2 Ein Drittel verbrenne in der Stadt, wenn sie gestürmt wird. Das zweite Drittel zerhaue mit dem Schwert vor ihren Toren; und das letzte Drittel streue in den Wind! Denn ich werde ihre Einwohner mit gezücktem Schwert verfolgen. 3 Nur ganz wenige Haare sollst du in den Zipfel deines Mantels binden. 4 Doch auch von diesen sollst du noch einen Teil nehmen, ins Feuer werfen und verbrennen lassen. Davon wird sich das Feuer auf das ganze Haus Israel ausdehnen." 5 So spricht mein Herr Jahwe: "Das ist Jerusalem! Ich habe die Stadt zum Mittelpunkt der Völker gemacht und Länder rings herum gesetzt. 6 Doch ihre Bewohner lehnten sich gegen meine Rechtsbestimmungen auf und waren gottloser als die Völker; sie empörten sich gegen meine Ordnungen, schlimmer als die Länder ringsum. Sie missachteten meine Gebote und traten mein Gesetz mit Füßen. 7 Darum, spricht Jahwe, der Herr: Weil ihr mehr getobt habt als die Völker um euch herum, weil ihr meine Gebote nicht beachtet und mein Gesetz verworfen habt, weil ihr euch nicht einmal nach den Gesetzen eurer Nachbarvölker gerichtet habt, 8 darum werde auch ich gegen dich sein, spricht Jahwe, der Herr. Vor den Augen der Völker werde ich mein Strafgericht an euch vollziehen. 9 Wegen der Menge deiner Abscheulichkeiten werde ich dich so bestrafen, wie ich es noch nie getan habe und auch nie wieder tun werde. 10 Mitten in Jerusalem werden Väter ihre Söhne töten und aufessen. Und Söhne werden es mit ihren Vätern genauso tun. Ich vollziehe mein Gericht an dir und zerstreue deinen Rest in alle Winde. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr: Weil du mein Heiligtum mit all deinen Scheusalen und Gräueln entweiht hast, werde auch ich dich kahl scheren. Mein Auge wird kein Mitleid zeigen, und ich werde dich nicht schonen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir wird in der Stadt an Pest und Hunger sterben, ein Drittel soll vor der Stadt mit dem Schwert erschlagen werden; und ein Drittel zerstreue ich in alle Winde und verfolge sie mit gezücktem Schwert. (Hesekiel 5.2) 13 Sie werden meinen Zorn zu spüren bekommen, und ich werde meine Wut an ihnen stillen und mich rächen. Dann, wenn ich meinen Grimm an ihnen kühle, wird man erkennen, dass ich, Jahwe, sie mit Leidenschaft gewarnt habe. (Hesekiel 16.42) 14 Ja, ich mache dich zum Schauder und zum Schimpf für alle Völker ringsum. Und jeder, der vorbeigeht, wird dich verhöhnen. 15 Zum Gespött und zum Hohn, zur Warnung und zum Schreckbild wirst du für die Völker ringsum sein, wenn ich mein Strafgericht an dir vollziehe, voll von grimmigem Zorn und wütender Züchtigung - ich, Jahwe, habe gesprochen -, (Jeremia 24.9) 16 wenn ich die bösen Pfeile des Hungers gegen dich abschieße - und ich werde sie abschießen - um euch zu verderben, und wenn ich den Hunger über euch häufe und euren Brotvorrat vernichte. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Ja, ich sende Hunger über euch und dazu wilde Tiere, die euch der Kinder berauben; Pest und Blutvergießen, wenn das Schwert über euch kommt. Ich, Jahwe, habe gesprochen." (Hesekiel 14.21)