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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 3

1 Da sagte er zu mir: "Nimm diese Schriftrolle, Mensch, und iss sie auf! Dann geh los und rede zu den Leuten von Israel!" (Hesekiel 2.9) 2 Ich öffnete den Mund, und er gab mir die Rolle zu essen. 3 Dabei sagte er: "Füll deinen Magen mit dieser Schriftrolle, Mensch, und iss sie ganz auf!" Ich aß die Rolle. Sie schmeckte süß wie Honig. 4 Dann sagte er zu mir: "Geh nun zu den Israeliten und gib ihnen meine Worte weiter. 5 Ich schicke dich ja nicht zu einem Volk mit fremder und schwieriger Sprache, sondern zu Israel. 6 Wenn ich dich zu Völkern mit fremden und schwierigen Sprachen schicken würde - sie würden auf dich hören! 7 Aber die Leute von Israel werden nicht auf dich hören wollen, weil sie mich nicht hören wollen, denn sie haben eine harte Stirn und ein verstocktes Herz. 8 Doch ich mache dein Gesicht ebenso hart wie ihres und deine Stirn wie ihre Stirn, (Jeremia 1.18) 9 ja noch härter, wie Diamant und Kieselstein. Hab keine Angst vor ihnen und erschrick nicht vor ihren Mienen. Sie sind ein stures Volk." 10 Weiter sagte er zu mir: "Hör mir gut zu, Mensch, und nimm dir meine Worte zu Herzen! 11 Nun auf mit dir! Geh zu den Verschleppten aus deinem Volk und sag zu ihnen - ob sie es hören wollen oder nicht -: 'So spricht Jahwe, der Herr!'" (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Da hob mich der Geist hoch. Hinter mir vernahm ich ein starkes Getöse, - Gepriesen sei die Herrlichkeit Jahwes von seiner Wohnung her! - 13 und das Rauschen der Flügel dieser Lebewesen, die einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen. Es war ein gewaltiges Dröhnen. 14 Der Geist hob mich also hoch und nahm mich weg. Jahwes Hand lag hart auf mir, und ich fuhr dahin, erbittert in grimmigem Zorn. 15 So kam ich zu den Verschleppten, die in Tel-Abib am Fluss Kebar wohnten, und saß sieben Tage lang verstört unter ihnen. 16 Nach diesen sieben Tagen kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 17 "Du Mensch, ich habe dich zum Wächter für die Leute von Israel bestellt. Wenn du eine Botschaft von mir bekommst, musst du sie in meinem Auftrag warnen! (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich also zu dem Schuldigen sage: 'Du musst sterben!', und du hast ihn nicht gewarnt, ihn nicht von seinen schlimmen Wegen abgebracht, du hast ihm nichts gesagt, um sein Leben zu retten - dann wird er zwar sterben, wie er es verdient hat, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! 19 Warnst du den Schuldigen und er bekehrt sich nicht von seiner Gottlosigkeit und seinem unrechten Tun - dann wird er wegen seiner Schuld sterben, aber du hast dein Leben gerettet. 20 Und wenn ein Mensch, der gottgefällig lebt, sich davon abwendet und anfängt, Unrecht zu tun, weil ich ihn auf die Probe gestellt habe, dann muss er sterben. Alles Gute, was er vorher getan hat, zählt dann nicht mehr. Hast du ihn nicht gewarnt, muss er wegen seiner Sünde sterben, aber dich ziehe ich für seinen Tod zur Rechenschaft! (Hesekiel 18.24) 21 Doch wenn du den Gerechten gewarnt hast, dass er sich bewährt und ohne Sünde bleibt, dann bleibt er am Leben und auch du hast dein Leben gerettet." 22 Dann legte sich die Hand Jahwes auf mich. Er befahl mir: "Steh auf und geh in die Ebene hinaus! Dort will ich mit dir reden!" (Hesekiel 1.3) 23 Ich stand auf und ging. Als ich in die Ebene kam, sah ich die Herrlichkeit Jahwes dort stehen, so wie ich sie schon am Fluss Kebar gesehen hatte. Da stürzte ich zu Boden auf mein Gesicht. 24 Aber dann kam der Geist in mich und stellte mich wieder auf die Füße. Jahwe sagte zu mir: "Geh in dein Haus und schließ dich ein! (Hesekiel 2.2) 25 Du wirst dort mit Stricken gefesselt sein, sodass du nicht mehr zu ihnen hinausgehen kannst. 26 Ich lasse dir die Zunge am Gaumen kleben und mache dich stumm. Du sollst kein Mahner mehr für sie sein, denn sie sind ein stures Volk. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir rede, werde ich deine Zunge lösen. Dann sollst du ihnen sagen: 'So spricht der Herr, Jahwe!' Wer es hören will, mag hören, wer es lassen will, mag es lassen! Sie sind ein stures Volk." (Hesekiel 3.11)