zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 6

1 Das ist das Gesetz mit seinen Vorschriften und Bestimmungen, die Jahwe, euer Gott, geboten hat, euch zu lehren, damit ihr danach handelt, wenn ihr das Land in Besitz genommen habt, in das ihr jetzt hinüberzieht, 2 und damit du Jahwe, deinen Gott, dein Leben lang fürchtest und alle seine Vorschriften und Bestimmungen, die ich dir heute anbefehle, hältst, du, deine Kinder und deine Enkel, und damit du lange lebst. 3 Deshalb sollst du sie hören, Israel, sie halten und tun, damit es dir gut geht und ihr überaus zahlreich werdet in einem Land, das von Milch und Honig überfließt. So hat es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir gesagt. 4 Höre Israel: Jahwe ist unser Gott, Jahwe allein! (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst Jahwe, deinen Gott, mit ganzem Herzen lieben, von ganzer Seele und ganzer Kraft. (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und die Worte, die ich dir heute verkünde, sollen in deinem Herzen sein. (5. Mose 11.18-20) 7 Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. (1. Mose 18.19) 8 Du sollst sie als Zeichen auf deine Hand binden und als Merkzeichen auf deiner Stirn tragen. (2. Mose 13.9) 9 Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore. 10 Jahwe, dein Gott, bringt dich jetzt in das Land, wie er es deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. Es sind große und schöne Städte, die du nicht gebaut hast, 11 Häuser voller Güter, die du nicht erworben hast, Zisternen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Olivenhaine, die du nicht angelegt hast. Wenn du dann davon isst und satt wirst, (5. Mose 8.10) 12 dann hüte dich, Jahwe, deinen Gott, zu vergessen, der dich aus Ägypten, dem Sklavenhaus, geführt hat. 13 Jahwe, deinen Gott, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen und bei seinem Namen sollst du schwören. (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 Lauft nicht hinter den Göttern her, die die Völker um euch herum verehren, 15 denn Jahwe, der Gott in deiner Mitte, ist ein eifersüchtiger Gott. Sein Zorn könnte gegen dich auflodern. Dann würde er dich vom Erdboden weg vernichten. (2. Mose 20.5) 16 Stellt Jahwe, euren Gott, nicht auf die Probe, wie ihr es in Massa getan habt. (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Die Gebote, die Jahwe, euer Gott, euch gegeben hat, sollt ihr unbedingt halten, und zwar alle Gesetze und Vorschriften. 18 Du sollst das tun, was recht und gut vor Jahwe ist. Dann wird es dir gut gehen und du wirst das gute Land in Besitz nehmen, das Jahwe deinen Vorfahren unter Eid versprochen hat. 19 Du wirst alle deine Feinde vertreiben, so wie Jahwe es gesagt hat. (2. Mose 23.27-28) 20 Wenn dich morgen dein Sohn fragt: "Was sind das für Gesetze, Vorschriften und Rechte, die Jahwe, unser Gott, euch geboten hat?", (2. Mose 13.14) 21 dann sollst du deinem Sohn sagen: "Sklaven waren wir, Sklaven des Pharao in Ägypten. Doch Jahwe hat uns mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt. (Psalm 44.2) 22 Er hat vor unseren Augen gewaltige Zeichen und Wunder getan und Unheil über die Ägypter gebracht, den Pharao und seine ganze Familie. 23 Uns hat er von dort herausgeführt, um uns das Land zu geben, wie er es unseren Vorfahren geschworen hat. 24 Jahwe befahl uns, all diese Vorschriften zu halten und ihn, unseren Gott, zu fürchten, damit es uns immer gut geht und er uns am Leben erhält, wie es heute der Fall ist. 25 Wenn wir darauf achten, dieses ganze Gesetz vor Jahwe, unserem Gott, zu befolgen, wird das unsere Gerechtigkeit sein."