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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 30

1 "Wenn einmal all dies über dich kommt, der Segen und der Fluch, alles, was ich dir vorgelegt habe, und wenn du es dir bei den Völkern, unter die Jahwe, dein Gott, dich versprengt hat, zu Herzen nimmst (5. Mose 28.1) 2 und zu Jahwe, deinem Gott, umkehrst und auf seine Stimme hörst, wie ich es dir heute sage, wenn du es zusammen mit deinen Kindern mit Herz und Seele tust, (3. Mose 26.40) 3 dann wird Jahwe, dein Gott, dein Geschick wenden. Er wird sich über dich erbarmen und dich wieder sammeln aus allen Völkern, unter die Jahwe, dein Gott, dich zerstreut hat. (Jeremia 29.14) (Jeremia 32.37) (Amos 9.14) 4 Selbst wenn du bis ans Ende der Welt versprengt wurdest, wird dich Jahwe, dein Gott, auch von dort holen und sammeln. 5 Jahwe, dein Gott, wird dich in das Land bringen, das deine Vorfahren besessen haben, und du wirst es in Besitz nehmen. Er wird dir Gutes tun und dich zahlreicher machen, als es deine Vorfahren gewesen sind. 6 Jahwe, dein Gott, wird dein und deiner Nachkommen Herz beschneiden, damit du Jahwe, deinen Gott, mit Herz und Seele liebst und am Leben bleibst. (5. Mose 10.16) (Jeremia 4.4) (Hesekiel 11.19) (Römer 2.29) (Kolosser 2.11) 7 Und all diese Flüche wird Jahwe, dein Gott, auf deine Feinde legen, auf die, die dich hassen und dich verfolgt haben. 8 Doch du wirst umkehren, auf die Stimme Jahwes hören und nach seinen Geboten handeln, die ich dir heute übergebe. 9 Im Überfluss wird Jahwe, dein Gott, dir vom Ertrag deiner Arbeit geben, von der Frucht deines Leibes, der Frucht deines Viehs und der Frucht deines Ackers, und es wird dir zum Guten sein. Denn Jahwe wird sich wieder über dich freuen und dir Gutes tun, wie er sich über deine Vorfahren gefreut hat, 10 weil du auf das Wort Jahwes, deines Gottes, hörst, um seine Gebote und Vorschriften zu halten, die in diesem Gesetzbuch aufgeschrieben sind, und weil du zu Jahwe, deinem Gott, mit Herz und Seele umkehrst." 11 "Denn das Gesetz, das ich dir heute gebe, ist nicht zu schwer für dich und nicht zu fern. 12 Es ist nicht im Himmel, dass du sagen müsstest: Wer steigt für uns in den Himmel hinauf und holt es herunter und lässt es uns hören, damit wir es befolgen können? (Römer 10.6) (Römer 10.8) 13 Es ist auch nicht auf der anderen Seite des Meeres, sodass du sagen müsstest: Wer fährt für uns hinüber und holt es her und lässt es uns hören, damit wir es befolgen können? 14 Nein, das Wort ist dir ganz nah. Du hast es schon auf den Lippen und im Herzen, und du kannst es befolgen." 15 "Pass auf! Ich habe dir heute Leben und Glück vorgelegt, Tod und Unglück. (5. Mose 2.15) (5. Mose 11.26) (5. Mose 28.2) 16 Und ich gebiete dir heute, Jahwe, deinen Gott, zu lieben, seinen Weisungen zu folgen und dich an seine Anordnungen, Gebote und Bestimmungen zu halten! Dann wirst du leben und dich vermehren, und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in dem Land, das du jetzt in Besitz nimmst. 17 Doch wenn du dein Herz abwendest und ihm nicht gehorchst, wenn du dich verführen lässt, andere Götter anzubeten und ihnen zu dienen, 18 dann werdet ihr zugrunde gehen. Lasst es euch gesagt sein, dass ihr dann nicht lange in dem Land bleibt, das ihr jetzt in Besitz nehmen wollt, wenn ihr über den Jordan zieht. (5. Mose 4.26) 19 Ich rufe Himmel und Erde als Zeugen gegen euch an: Ich habe dir heute Leben und Tod vorgelegt, Segen und Fluch. Wähle das Leben, damit du am Leben bleibst, du und deine Nachkommen! (5. Mose 4.26) 20 Das geschieht, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst, ihm gehorchst und ihm treu bleibst. Denn das bedeutet Leben und hohes Alter für dich, und du wirst in dem Land wohnen bleiben, das Jahwe deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob unter Eid versprochen hat."