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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 3

1 Dann zogen wir den Weg nach Baschan hinauf. König Og von Baschan zog uns mit seinem ganzen Heer nach Edreï zum Kampf entgegen. (4. Mose 21.33-35) 2 Jahwe sagte zu mir: "Hab keine Angst vor ihm, denn ich habe ihn, sein ganzes Volk und sein Land in deine Hand gegeben. Du kannst mit ihm tun, was du mit dem Amoriterkönig Sihon getan hast, der in Heschbon regierte." 3 So gab Jahwe, unser Gott, auch Og, den König von Baschan, und sein ganzes Volk in unsere Gewalt. Wir erschlugen ihn und ließen keinen von seinem Volk lebend entkommen. 4 Damals nahmen wir alle seine Städte ein, insgesamt 60. Wir eroberten das ganze Gebiet von Argob, also das Königreich Ogs im Baschan. 5 Alle Städte waren befestigt und mit hohen Mauern, mit Toren und Riegeln versehen. Dazu kamen noch viele Ortschaften auf dem Land. 6 Wir vollstreckten den Bann an ihnen, wie wir es bei König Sihon von Heschbon gemacht hatten, und töteten alle Männer, Frauen und Kinder. 7 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten. (5. Mose 20.14) 8 So nahmen wir damals den beiden Königen der Amoriter das Land östlich des Jordan ab, vom Flusstal des Arnon bis an den Berg Hermon. 9 - Von den Sidoniern wird der Hermon übrigens Sirjon und von den Amoritern Senir genannt. - (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 Wir eroberten alle Städte in der Ebene, das ganze Gilead, ganz Baschan bis nach Salcha und Edreï und alle Städte im Reich des Königs Og von Baschan. 11 König Og war der letzte vom Geschlecht der Refaïter. Sein eisernes Bett steht ja noch in Rabba, der Hauptstadt von Ammon. Es ist viereinhalb Meter lang und zwei Meter breit. 12 Dieses Land haben wir damals in Besitz genommen. Ich gab das Gebiet von Aroer im Flusstal des Arnon und die Hälfte des Gebirges Gilead mit seinen Städten den Rubeniten und Gaditen. (4. Mose 32.33) 13 Den Rest von Gilead und das ganze Baschan, das Reich des Königs Og, gab ich dem halben Stamm Manasse, also die ganze Landschaft Argob. Das ganze Baschan heißt Land der Refaïter. 14 Jaïr Ben-Manasse nahm die ganze Landschaft Argob bis zum Gebiet der Geschuriter und Maachiter ein und nannte sie nach seinem Namen: Zeltdörfer Jaïrs. - So heißen sie bis heute. - 15 Dem Machir gab ich Gilead, 16 den Rubeniten und Gaditen gab ich das Gebiet von Gilead bis zum Arnontal - die Mitte des Flusstals war die Grenze - und bis zum Flusstal des Jabbok, das die Grenze zu den Ammonitern bildet, 17 und die Araba mit dem Jordan als Grenze, von Kinneret an bis zum Meer der Araba, dem Salzmeer, unterhalb der Berghänge des Pisga Richtung Osten. 18 Damals wies ich euch an: "Jahwe, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben. Ihr sollt es in Besitz nehmen. Alle Kampftüchtigen von euch sollen gerüstet vor euren israelitischen Brüdern hinüberziehen. 19 Nur eure Frauen, eure Kinder und euer Vieh - ich weiß, dass ihr viele Herden habt - sollen in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe. 20 Erst wenn Jahwe auch euren Brüdern Ruhe verschafft hat und sie das Land auf der anderen Seite des Jordan in Besitz genommen haben, das Jahwe, euer Gott, ihnen gibt, dürft ihr wieder zu eurem Erbbesitz zurückkehren, den ich jedem von euch zuteilte." 21 Und Josua befahl ich damals: "Du hast alles gesehen, was Jahwe, euer Gott, an diesen beiden Königen getan hat. Genau das wird Jahwe allen Königreichen antun, gegen die du ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Hab keine Angst vor ihnen! Jahwe, euer Gott, wird selbst für euch kämpfen." (5. Mose 1.30) 23 Damals flehte ich Jahwe um sein Erbarmen an. 24 "Jahwe, mein Herr", sagte ich, "du hast begonnen, deinem Diener deine Größe und Macht zu zeigen. Welcher Gott im Himmel und auf der Erde könnte es deinen Werken und gewaltigen Taten gleichtun? 25 Lass mich doch auch hinübergehen und das gute Land auf der anderen Seite des Jordan sehen, das gute Bergland und den Libanon!" 26 Doch wegen euch war Jahwe zornig über mich und hörte nicht auf mich. Er sagte: "Genug! Kein Wort mehr davon! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und sieh nach Westen, Norden, Süden und Osten, und schau mit deinen Augen, denn du wirst diesen Jordan nicht überschreiten! 28 Beauftrage Josua, stärke und ermutige ihn! Er soll vor dem Volk hinübergehen und ihnen das Land als Erbbesitz austeilen, das du sehen darfst." (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 So blieben wir im Tal gegenüber von Bet-Peor.