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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 26

1 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, wenn du es dann in Besitz genommen hast und darin wohnst, 2 dann sollst du einige von den ersten Früchten deines Bodens in einen Korb legen und an den Ort bringen, an dem Jahwe, dein Gott, seinen Namen wohnen lassen wird. (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 Du sollst zu dem Priester gehen, der zu dieser Zeit da sein wird, und ihm sagen: "Ich bezeuge heute Jahwe, deinem Gott, dass ich in das Land gekommen bin, das Jahwe unseren Vorfahren unter Eid versprochen hat." 4 Wenn dann der Priester den Korb entgegengenommen und vor den Altar Jahwes gestellt hat, 5 sollst du vor Jahwe, deinem Gott, sagen: "Mein Vater war ein heimatloser Aramäer. Er zog nach Ägypten und lebte dort mit wenigen Leuten als Fremder. Aber er wurde zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Die Ägypter behandelten uns schlecht, unterdrückten uns und zwangen uns zu harter Arbeit. 7 Da schrien wir zu Jahwe, dem Gott unserer Vorfahren. Er hörte uns und sah unser Elend, unsere Qualen und die Unterdrückung 8 und führte uns mit starker Hand und ausgestrecktem Arm aus Ägypten heraus, mit großen furchterregenden Taten, mit Zeichen und Wundern. 9 Er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig überfließt. 10 Hier bringe ich nun die ersten Früchte der Ernte, die ich in dem Land eingebracht habe, das du, Jahwe, mir gegeben hast." Hiermit legst du es vor Jahwe, deinem Gott, nieder und betest ihn an. 11 Genieße voll Freude all das Gute, das Jahwe dir und deiner Familie gegeben hat zusammen mit dem Leviten und dem Fremden, der bei dir wohnt. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du im dritten Jahr, dem Jahr des Zehnten, den ganzen Zehnten deines Einkommens vollständig entrichtest und ihn dem Leviten, dem Fremden und der Waise gegeben hast, damit sie sich in deinem Ort satt essen können, (5. Mose 14.27-29) 13 dann sollst du vor Jahwe, deinem Gott, erklären: "Ich habe das Geweihte aus dem Haus weggebracht und es dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe gegeben, wie du es mir geboten hast. Ich habe deine Gebote nicht übertreten und nicht vergessen. 14 Ich habe nichts davon gegessen, als ich in Trauer war, nichts davon zu unreinem Gebrauch verwendet und nichts davon einem Toten gegeben. Ich bin der Stimme Jahwes, meines Gottes, gehorsam gewesen. Ich habe alles getan, was du mir befohlen hast. 15 Blick herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und den Boden, den du uns gegeben hast, wie du es unseren Vorfahren unter Eid versprachst: ein Land, das von Milch und Honig überfließt." 16 An diesem Tag befiehlt dir Jahwe, dein Gott, diese Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, dass du sie mit Herz und Seele befolgst und tust. 17 Du hast heute Jahwe erklären lassen, dass er dein Gott sein will und dass du auf seinen Wegen gehen, seine Vorschriften, Gebote und Bestimmungen bewahren und auf seine Stimme hören sollst. 18 Und Jahwe hat dich heute erklären lassen, dass du sein eigenes Volk sein willst, wie er es dir versprochen hat, und dass du alle seine Gebote halten willst, 19 und dass er dich zum Lob, zum Ruhm und zur Zierde erhöhen soll über alle Nationen, die er geschaffen hat, und dass du ein Volk sein willst, das Jahwe, deinem Gott, geweiht ist. So hat er es versprochen. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)