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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 29.1) 2 "Nimm Aaron und seine Söhne mit dir, dazu die Priesterkleider, das Salböl, den Stier für das Sündopfer, die beiden Schafböcke und den Korb mit den ungesäuerten Broten 3 und lass die ganze Gemeinschaft Israels zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung kommen!" 4 Mose machte es so, wie Jahwe es ihm befohlen hatte, und die Gemeinschaft versammelte sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 5 Dann sagte Mose zu ihnen: "Was ihr mich jetzt tun seht, hat Jahwe befohlen." 6 Mose ließ Aaron und seine Söhne herantreten und begoss sie mit Wasser. 7 Dann zog er Aaron das Priesterhemd an und band ihm den Gürtel um. Er legte ihm das Obergewand an, darüber das Efod und band es mit dem dazugehörenden Gürtel fest. 8 Dann hängte er ihm die Brusttasche um, welche die Urim und Tummim enthielt. (2. Mose 28.30) 9 Er band ihm den Kopfbund um und befestigte daran das heilige Diadem, das Stirnblatt aus Gold, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Danach salbte Mose mit dem Öl die Wohnstätte und alles, was darin war, und weihte sie damit. (2. Mose 30.25-26) 11 Sieben Mal sprengte er von dem Öl auf den Altar und salbte ihn so, um ihn zu weihen, ebenfalls alle dazugehörenden Geräte, auch das Becken und sein Gestell. 12 Dann goss er etwas von dem Öl über den Kopf Aarons und salbte ihn auf diese Weise, um ihn zum Priester zu weihen. 13 Anschließend ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Priesterhemd, Gürtel und Kopfbund, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 14 Dann ließ er den jungen Stier für das Sündopfer herbeiführen, und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstiers. (3. Mose 4.1) 15 Dann schlachtete Mose den Stier, nahm Blut von ihm und strich es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Auf diese Weise entsündigte er den Altar. Den Rest des Blutes schüttete er am Fuß des Altars aus. Auf diese Weise erwirkte er Sühne für ihn und heiligte ihn. 16 Dann nahm er das ganze Fett, das an den Eingeweiden ist, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit ihrem Fett und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 17 Den Rest des jungen Stiers, seine Haut, sein Fleisch und seine Eingeweide, verbrannte er draußen vor dem Lager, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 18 Dann ließ er den Schafbock für das Brandopfer herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 1.10-13) 19 Anschließend schlachtete Mose den Bock und sprengte sein Blut ringsum an den Altar. 20 Er zerlegte das Tier und ließ den Kopf, die Rumpfstücke und das Fett in Rauch aufgehen. 21 Die Eingeweide und Unterschenkel spülte er im Wasser ab und verbrannte auch sie auf dem Altar. So war es ein Brandopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe, genauso, wie er es befohlen hatte. 22 Dann ließ er den zweiten Schafbock, den Bock zur Priesterweihe, herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 7.37) 23 Mose schlachtete ihn, nahm etwas von dem Blut und betupfte damit Aarons rechtes Ohrläppchen, seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe. 24 Anschließend ließ er die Söhne Aarons hervortreten und betupfte auch bei ihnen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Das übrige Blut sprengte Mose ringsum an den Altar. 25 Darauf nahm er die Fettstücke, den Fettschwanz, alles Fett an den Eingeweiden, den Lappen an der Leber, die beiden Nieren samt ihrem Fett und die rechte Hinterkeule. 26 Aus dem Korb mit den ungesäuerten Broten, der vor Jahwe stand, nahm er ein gewöhnliches Lochbrot, eins, das mit Öl bestrichen war, und ein Fladenbrot und legte es auf die Fettstücke und die rechte Hinterkeule. 27 Das alles gab er Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es vor Jahwe als Weihgabe hin- und herschwingen. 28 Dann nahm Mose es wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Es war ein Einweihungsopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe. 29 Dann nahm Mose das Bruststück und schwang es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. Jahwe hatte bestimmt, dass dieser Teil des Einweihungsopfers Mose gehören sollte. 30 Mose nahm etwas von dem Salböl und etwas vom Blut auf dem Altar und sprengte beides auf Aaron und seine Söhne und ihre Gewänder und heiligte sie so. 31 Dann sagte er zu ihnen: "Kocht das Fleisch am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und esst es dort, ebenso das Brot, das im Korb für das Einweihungsopfer liegt, denn ich habe es mit diesen Worten angeordnet: 'Aaron und seine Nachkommen sollen davon essen!' 32 Den Rest vom Fleisch und Brot sollt ihr verbrennen. 33 Sieben Tage lang sollt ihr am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bleiben. Ihr dürft euch nicht davon entfernen, bis die Tage für das Einweihungsopfer vorbei sind, denn sieben Tage wird man euch die Hände füllen, 34 wie man es heute gemacht hat. So hat Jahwe es befohlen, um euch Sühne zu erwirken. 35 Bleibt also sieben Tage lang, Tag und Nacht, am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und beachtet die Anweisungen, damit ihr nicht sterben müsst. So hat Jahwe es mir befohlen." 36 Aaron und seine Söhne machten es so, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte.