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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 16

1 Nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die starben, als sie in die Nähe Jahwes kamen, redete Jahwe zu Mose. (3. Mose 10.1-2) 2 Er sagte zu ihm: "Sprich mit deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit ins Heiligtum hinter den Vorhang geht, vor die Deckplatte auf der Lade. Sonst muss er sterben. Denn ich zeige mich in der Wolke über der Deckplatte. (2. Mose 26.33-34) 3 Er darf nur ins Heiligtum hineingehen, wenn er vorher einen jungen Stier als Sündopfer und einen Schafbock als Brandopfer dargebracht hat. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Er soll ein Priesterhemd aus Leinen anhaben und leinene Kniehosen tragen, die seine Scham bedecken. Auch Gürtel und Kopfbund müssen aus Leinen bestehen. Es sind heilige Gewänder. Bevor er sie anzieht, muss er sich mit Wasser übergießen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Von der Gemeinschaft der Israeliten lasse er sich zwei Ziegenböcke für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer geben. 6 Für sich selbst soll er den Stier des Sündopfers bereithalten, mit dem er Sühne für sich und seine Familie erwirkt. (Hebräer 7.27) 7 Die beiden Ziegenböcke bringe er vor Jahwe an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 8 Dann soll er das Los entscheiden lassen, welcher Bock für Jahwe und welcher für Asasel bestimmt ist. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Den Ziegenbock, auf den das Los für Jahwe gefallen ist, soll Aaron als Sündopfer schlachten. 10 Der Ziegenbock, auf den das Los für Asasel gefallen ist, soll lebend vor Jahwe gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlung vollziehe und ihn dann für Asasel in die Wüste treibe. 11 Aaron soll nun den jungen Stier darbringen, der als Sündopfer für ihn bestimmt ist. Er soll ihn schlachten und Sühne für sich und seine Familie erwirken. 12 Dann nehme er von dem Altar, der vor Jahwe steht, eine Räucherpfanne voll glühender Kohlen, dazu zwei Handvoll von der zerstoßenen wohlriechenden Weihrauchmischung und bringe es in den Raum innerhalb des Vorhangs. 13 Dort, vor Jahwe, streue er den Weihrauch über die Glut, damit der aufsteigende Rauch die Deckplatte über der Lade mit dem Bundesgesetz verhüllt und er nicht sterben muss. 14 Dann nehme er etwas von dem Blut des jungen Stiers und sprenge es mit dem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte in Richtung Osten und siebenmal vor ihr auf den Boden. 15 Danach schlachte er den Ziegenbock für das Sündopfer, das für das Volk bestimmt ist, und bringe dessen Blut hinter den Vorhang. Davon sprenge er etwas auf die Deckplatte und vor sie hin, wie er es mit dem Blut des Stiers getan hat. (Römer 3.25) 16 Auf diese Weise erwirke er Sühne für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Israeliten und ihrer Vergehen, mit denen sie sich versündigt haben. Ebenso soll er mit dem Zelt der Gottesbegegnung verfahren, das bei ihnen steht, mitten in ihren Unreinheiten. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch darf im Zelt der Gottesbegegnung sein, wenn Aaron hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, bis er wieder herauskommt. Auf diese Weise soll er Sühne erwirken für sich, seine Familie und die ganze Versammlung Israels. 18 Dann soll er zu dem Altar hinausgehen, der vor Jahwe steht, und für ihn die Sühnehandlung vollziehen. Er nehme etwas von dem Blut des Stiers und dem des Ziegenbocks und bestreiche damit die Hörner des Altars. (2. Mose 30.10) 19 Dann sprenge er mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut an den Altar. So soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und ihn heiligen. 20 Wenn Aaron die Sühnehandlung für das Heiligtum, das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar vollzogen hat, soll er den lebenden Ziegenbock herbeibringen. 21 Er stütze beide Hände auf den Kopf dieses Ziegenbocks und bekenne über ihm alle Schuld der Israeliten und all ihre Vergehen, mit denen sie sich schuldig gemacht haben. Er soll sie auf den Kopf des Bocks legen und ihn dann durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste schaffen lassen, 22 damit der Ziegenbock all ihre Schuld mit sich in die Öde trägt. Dann schicke er den Bock in die Wüste. 23 Anschließend soll Aaron in das Zelt der Gottesbegegnung gehen und die Kleidungsstücke aus Leinen ausziehen, die er angezogen hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und soll sie dort niederlegen. 24 Dann soll er sich an heiliger Stätte mit Wasser übergießen und seine eigenen Kleider anziehen. Er soll anschließend herauskommen und das Brandopfer für sich und das Volk darbringen, um so für sich und das Volk Sühne zu erwirken. 25 Auch die Fettstücke des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 26 Der Mann, der den Ziegenbock zu Asasel hinausgetrieben hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 27 Die Reste von dem jungen Stier und dem Ziegenbock für das Sündopfer, deren Blut ins Heiligtum gebracht wurde, um Sühne zu erwirken, bringe man vor das Lager. Dort soll man ihre Häute, ihr Fleisch und ihre Eingeweide verbrennen. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Der, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich selbst mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 29 Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. 30 Denn an diesem Tag erwirkt man Sühne für euch, um euch zu reinigen. Vor Jahwe sollt ihr von all euren Sünden rein werden. (Hebräer 10.3) 31 Ein Sabbat, ein Feiertag ist es für euch, an dem ihr euch selbst demütigen sollt. Das ist eine ewige Ordnung. 32 Die Sühnehandlung soll der Priester vollziehen, den man anstelle seines Vaters gesalbt und eingesetzt hat. Er soll dabei die Kleider aus Leinen anziehen, die dafür bestimmt sind, 33 und für das gesamte Heiligtum Sühne erwirken, für das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar, für die Priester und die ganze Volksversammlung. 34 Das soll eine ewige Ordnung für euch sein, einmal im Jahr Sühne für alle Sünden der Israeliten zu erwirken." Aaron führte alles so aus, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.