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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 9

1 Da sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao und sag ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst und es weiter festhältst, 3 dann pass auf! Jahwe wird eine schwere Seuche über deine Viehherden auf den Weiden bringen, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und das Kleinvieh. (2. Mose 3.20) 4 Außerdem wird Jahwe einen Unterschied zwischen dem Vieh Israels und dem Vieh der Ägypter machen. Vom Vieh, das den Israeliten gehört, wird auch nicht ein Stück verenden. 5 Jahwe hat eine bestimmte Zeit dafür festgesetzt und zwar morgen!'" 6 Am nächsten Tag schickte Jahwe die Seuche. Da verendete das ganze Herdenvieh der Ägypter, aber vom Vieh der Israeliten kam kein einziges Tier um. 7 Der Pharao ließ es nachprüfen, und tatsächlich war bei den Israeliten nicht ein einziges Stück Vieh eingegangen. Dennoch blieb der Pharao starrsinnig und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21) 8 Da sagte Jahwe zu Mose und Aaron: "Nehmt beide Hände voll Ofenruß. Mose soll ihn vor den Augen des Pharao hochwerfen! 9 Er wird dann als feiner Staub auf ganz Ägypten niedergehen und an Menschen und Tieren Geschwüre hervorrufen, die in Blasen aufbrechen." (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ruß und traten vor den Pharao. Mose warf ihn in die Luft. Schon nach kurzer Zeit litten Menschen und Tiere an aufbrechenden Geschwüren. (Offenbarung 16.2) 11 Wegen ihrer Geschwüre konnten die Magier Mose nicht entgegentreten, denn sie waren genauso davon befallen wie alle Ägypter. 12 Doch Jahwe machte den Pharao starrsinnig, dass er auch diesmal nicht auf Mose und Aaron hörte, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 13 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 14 Diesmal werde ich dich mit meinen Plagen ins Herz treffen, dich, deine Hofbeamten und dein Volk. Du sollst erkennen, dass niemand auf der ganzen Erde mir gleichkommt. (2. Mose 8.6) 15 Denn schon jetzt hätte ich dich mit der Pest schlagen können. Dann wärst du vom Erdboden verschwunden. 16 Aber ich habe dich am Leben gelassen, um meine Macht an dir zu beweisen, damit mein Name in der ganzen Welt bekannt gemacht wird. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Du stellst dich immer noch gegen mein Volk und lässt es nicht ziehen. 18 Morgen um diese Zeit werde ich einen so schweren Hagel kommen lassen, wie es ihn noch nie gegeben hat, solange Ägypten besteht. (Hiob 38.22) 19 Lass dein Vieh in Sicherheit bringen und alles, was du noch im Freien hast! Alle Menschen und Tiere, die im Freien bleiben und nicht ins Haus kommen, wird der Hagel erschlagen.'" 20 Die Minister des Pharao, die das Wort Jahwes fürchteten, ließen ihre Sklaven und ihr Vieh in die Häuser flüchten. 21 Wer das Wort Jahwes aber nicht ernst nahm, ließ seine Sklaven und sein Vieh draußen. 22 Jahwe sagte zu Mose: "Streck deine Hand zum Himmel aus! Dann wird in ganz Ägypten ein Hagel auf Menschen, Tiere und Pflanzen niedergehen." 23 Mose hob seinen Stab zum Himmel hoch. Da ließ Jahwe es donnern und hageln. Blitze fuhren auf die Erde herab. So ließ Jahwe den Hagel auf Ägypten niedergehen, (Offenbarung 16.21) 24 und mitten im Hagel zuckten die Blitze. Einen so schweren Hagel hatte es noch nie gegeben, solange Ägypten eine Nation war. 25 Überall im Land tötete der Hagel die Menschen und Tiere, die sich im Freien befanden. Er zerschlug alles, was auf den Feldern wuchs, und brach die Äste von den Bäumen. 26 Nur im Land Goschen, wo die Israeliten lebten, fiel kein Hagel. 27 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte ihnen: "Diesmal habe ich mich schuldig gemacht. Jahwe ist im Recht, ich und mein Volk sind im Unrecht. (2. Mose 10.16) 28 Betet zu Jahwe! Die Donnerstimme Gottes und der Hagel, das ist zu viel. Ich will euch ziehen lassen. Niemand wird euch zurückhalten." (2. Mose 8.4) 29 Da sagte Mose zu ihm: "Sobald ich die Stadt verlassen habe, werde ich meine Hände zu Jahwe ausbreiten. Dann wird der Donner aufhören und kein neuer Hagel mehr entstehen. Daran wirst du erkennen, dass Jahwe die ganze Erde gehört. 30 Aber ich weiß: Du und deine Hofbeamten, ihr fürchtet euch immer noch nicht vor Gott, vor Jahwe!" 31 Flachs und Gerste waren zerschlagen, denn die Gerste hatte schon Ähren angesetzt und der Flachs stand in Blüte. 32 Weizen und Dinkel blieben verschont, weil sie später reif werden. 33 Mose verließ den Pharao und ging aus der Stadt hinaus. Dort breitete er seine Hände zu Jahwe aus. Da hörten Donner und Hagel auf, und es regnete auch nicht mehr. 34 Als der Pharao sah, dass das Unwetter aufgehört hatte, blieb er bei seiner Sünde. Er und seine Hofbeamten verschlossen ihr Herz. 35 So blieb der Pharao hart und ließ die Israeliten nicht ziehen, wie Jahwe es durch Mose angekündigt hatte. (2. Mose 4.21)