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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 25.1) 2 "Am 1. April sollst du die Wohnung aufrichten, das Zelt der Gottesbegegnung. 3 Bring die Lade mit dem Bundesbuch hinein und verdecke sie mit dem Vorhang! 4 Dann stell den Tisch auf und richte alles her, was dazu gehört! Bring auch den Leuchter hinein und setze seine Lichtschalen darauf. 5 Stell dann den goldenen Räucheraltar der Lade mit dem Bundesgesetz gegenüber und hänge den Vorhang am Eingang zur Wohnung auf! 6 Den Brandopferaltar stell vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung auf! 7 Dann stell das Becken zwischen das Zelt und den Altar und füll es mit Wasser! 8 Errichte die Abgrenzung rings um den Vorhof und häng die Plane an seinem Eingang auf! 9 Nimm dann das Salböl und salbe damit die Wohnung und alles, was darin ist! Dadurch wird sie mit allem, was darin ist, heilig. 10 Salbe auch den Brandopferaltar und alles, was dazu gehört, damit der Altar höchst heilig wird! 11 Salbe auch das Becken und sein Gestell und heilige es! 12 Dann lass Aaron und seine Söhne an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung treten und wasch sie mit Wasser! 13 Leg Aaron die heiligen Gewänder an und salbe ihn. Dadurch heiligst du ihn zum Priesterdienst für mich. 14 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit den Priesterhemden! 15 Salbe sie dann, wie du ihren Vater gesalbt hast, damit sie mir als Priester dienen. Damit überträgst du ihnen und ihren Nachkommen den Priesterdienst für immer." 16 Mose machte alles genauso, wie Jahwe es ihm aufgetragen hatte. 17 Am 1. April im zweiten Jahr nach dem Auszug aus Ägypten wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Mose stellte die Bretter auf die Bodenplatten, setzte ihre Riegel ein und stellte auch die Säulen auf. 19 Dann breitete er das Zeltdach aus und legte noch die Schutzdecke darüber, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 20 Anschließend legte er die Tafeln mit dem Bundesbuch in die Lade. Er steckte die Tragstangen in die Ringe und legte die Deckplatte auf. 21 Dann brachte er die Lade in die Wohnung, hängte den verhüllenden Vorhang auf und verdeckte so den Blick zur Bundeslade. 22 Dann trug er den Tisch in das Zelt der Gottesbegegnung und stellte ihn an die Nordseite vor den Vorhang. 23 Schließlich legte er die Brote übereinander geschichtet darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 24 Den Leuchter stellte er an der Südseite im Zelt der Gottesbegegnung auf, dem Tisch gegenüber. 25 Er legte vor Jahwe die Lichtschalen darauf, ganz wie er es ihm befohlen hatte. 26 Dann stellte er den goldenen Altar im Zelt der Gottesbegegnung vor den inneren Vorhang 27 und verbrannte Weihrauch darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 28 Schließlich brachte er den Vorhang am Eingang der Wohnung an. 29 Den Brandopferaltar stellte er vor den Eingang der Wohnung. Dann opferte er Brand- und Speisopfer darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 30 Schließlich stellte er das Becken zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füllte es mit Wasser. 31 Mose selbst, Aaron und seine Söhne wuschen Hände und Füße darin. 32 Immer wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gingen oder an den Altar traten, wuschen sie sich, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Zuletzt errichtete Mose die Abgrenzung des Vorhofs um die Wohnung und den Altar herum und brachte die Plane am Eingang zum Vorhof an. So vollendete Mose das ganze Werk. 34 Da verhüllte die Wolke das Zelt der Gottesbegegnung und die Herrlichkeit Jahwes erfüllte die ganze Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Weil die Wolke sich auf dem Zelt niedergelassen hatte und die Herrlichkeit Jahwes alles erfüllte, konnte Mose nicht hineingehen. 36 Während der ganzen Wanderschaft richteten sich die Israeliten nach der Wolke. Immer wenn sie sich erhob, brachen sie auf; (4. Mose 10.34-36) 37 und wenn sie ruhte, blieben sie an ihrem Lagerplatz. Wenn sie sich wieder erhob, zogen sie weiter. 38 Bei Tag schwebte die Wolke Jahwes über der Wohnung. Bei Nacht war ein Feuer in ihr, das alle Israeliten während ihrer ganzen Wanderung sehen konnten.