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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 29

1 "Tu folgendes, um sie in den Priesterdienst einzusetzen: Wähle einen jungen Stier und zwei Schafböcke aus, fehlerfreie Tiere, (3. Mose 8.1) 2 dazu ungesäuertes Lochbrot und ungesäuertes mit Öl zubereitetes Kuchenbrot und mit Öl bestrichene Fladen aus feinem Weizenmehl. 3 Die legst du in einen Korb und bringst sie im Korb herbei, dazu den jungen Stier und die beiden Schafböcke. 4 Führe Aaron und seine Söhne dann an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und wasche sie dort mit Wasser. 5 Dann lege Aaron die Priesterkleider an: das Priesterhemd und das Obergewand mit dem Efod und der Brusttasche. Binde ihm den Gürtel um, der am Efod befestigt ist. 6 Setze ihm den Kopfbund auf und befestige das heilige Stirnblatt daran. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Dann gieß ihm das Salböl über den Kopf und weihe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit dem Priesterhemd. 9 Dann legst du ihnen den Gürtel an und bindest ihnen die Kopfbunde um. So setzt du Aaron und seine Söhne zum Priesterdienst ein, der ihnen nun für immer übertragen ist. (2. Mose 28.41) 10 Lass dann den jungen Stier vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände fest auf den Kopf des Stiers legen. 11 Dann schlachte den Stier vor Jahwe am Eingang des Zeltes. 12 Nimm etwas von dem Blut und streiche es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Das restliche Blut schütte unten an den Altar. 13 Alles Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen über der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett lass auf dem Altar in Rauch aufsteigen. (2. Mose 29.22) 14 Das Fleisch des jungen Stiers, seine Haut und seine Eingeweide samt Inhalt sollst du außerhalb vom Lager verbrennen. Es ist ein Sündopfer für Jahwe. (3. Mose 4.11-12) 15 Aaron und seine Söhne sollen nun ihre Hände fest auf den Kopf des einen Schafbocks legen. 16 Dann schlachte das Tier und sprenge sein Blut ringsum an den Altar. 17 Zerlege es und leg die Stücke und den Kopf auf den Altar. Die Eingeweide und Unterschenkel wäschst du vorher ab. 18 Lass dann den ganzen Schafbock in Rauch aufgehen, es ist ein Brandopfer für Jahwe, ein Feueropfer für ihn, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände dann ebenso auf den Kopf des zweiten Schafbocks legen. 20 Anschließend musst du das Tier schlachten. Nimm etwas von seinem Blut und tupfe es auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe Aarons und seiner Söhne. Das übrige Blut sprengst du ringsum an den Altar. 21 Nimm dann etwas von diesem Blut am Altar und von dem Salböl und sprenge es auf Aaron und seine Kleider und auch auf seine Söhne und ihre Kleider, damit sie samt ihren Kleidern zum Dienst geweiht sind. 22 Dieser zweite Schafbock ist das Einsetzungsopfer. Nimm sein Fett, den Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen an der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett sowie die rechte Hinterkeule, (3. Mose 3.3-4) 23 dazu ein Rundbrot, einen Ölkuchen und einen mit Öl bestrichenen Fladen aus dem Korb der ungesäuerten Brote, der vor Jahwe steht, 24 und leg das alles Aaron und seinen Söhnen in die Hände. Sie sollen es Jahwe hin- und herschwingend darbieten. 25 Dann nimmst du es ihnen wieder aus den Händen und lässt es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen, ein Geruch, der Jahwe angenehm ist. Es ist ein Feueropfer für Jahwe. 26 Nimm dann die Brust von dem Einsetzungsopfer für Aaron und biete sie Jahwe schwingend dar. Das soll dein Anteil sein. 27 Dann sondere von dem Einsetzungsopfer für Aaron und seine Söhne das Bruststück des Schwingopfers und die Hinterkeule des Hebopfers ab, welche geschwungen und dann emporgehoben worden sind. (4. Mose 18.18) 28 Sie gehören Aaron und seinen Söhnen als dauerndes Anrecht gegenüber den Israeliten, denn es ist ein Hebopfer. Auch bei den Freudenopfern der Israeliten sind diese Stücke ein Hebopfer für Jahwe. 29 Die heiligen Gewänder Aarons gehen nach ihm auf seine Nachfolger über. In ihnen sollen sie gesalbt und geweiht werden. (2. Mose 29.9) 30 Derjenige von seinen Nachkommen, dem es zufällt, als sein Nachfolger ins Zelt der Gottesbegegnung zu gehen und im Heiligtum Dienst zu tun, soll die Kleider bei seiner Einsetzung sieben Tage lang tragen. 31 Das Fleisch des Einsetzungsopfers sollst du im Bereich des Heiligtums kochen. 32 Dann sollen Aaron und seine Söhne das Fleisch und das Brot im Korb am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung essen. 33 Sie sollen die Stücke essen, mit denen die Sühne vollzogen wurde, um sie zum Dienst zu weihen. Niemand sonst darf davon essen, es ist heilig. 34 Was vom Fleisch des Einsetzungsopfers und vom Brot am nächsten Morgen noch übrig ist, muss verbrannt werden. Man darf es nicht essen, es ist heilig. 35 An sieben Tagen nacheinander sollst du das ganze Einsetzungsopfer wiederholen. 36 Täglich sollst du einen jungen Stier als Sündopfer schlachten und den Altar entsündigen. Du sollst die Sühne an ihm vollziehen und ihn durch Salbung heiligen. 37 An sieben Tagen sollst du das wiederholen. Dann wird der Altar höchst heilig sein: Alles, was ihn berührt, ist dem Heiligtum verfallen." 38 "Jeden Tag sollst du zwei einjährige Lämmer als Brandopfer darbringen lassen, 39 das eine am Morgen, das zweite am späten Nachmittag. (Psalm 141.2) 40 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist, und als Trankopfer je einen knappen Liter Wein. 41 Das ist ein Feueropfer für Jahwe, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 42 Ihr sollt das als regelmäßiges Brandopfer vor Jahwe darbringen, und zwar am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung, also dort, wo ich euch begegnen werde, um mit dir zu reden. 43 Dort werde ich den Israeliten begegnen, und das Zelt wird durch meine Herrlichkeit geheiligt sein. (2. Mose 20.24) 44 Ich werde das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar heiligen. Auch Aaron und seine Söhne mache ich heilig, damit sie mir als Priester dienen können. 45 Und ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie werden erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten herausgeführt hat, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich, Jahwe, ihr Gott."