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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 25

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag den Israeliten, dass sie mir freiwillige Gaben bringen. Von jedem, der es gern gibt, sollt ihr diese Opfergabe annehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Sie kann aus Gold, Silber oder Bronze bestehen. 4 Es kann blauer oder roter Purpur sein, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 5 Lasst rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 6 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 7 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 8 Sie sollen mir ein Heiligtum bauen, weil ich unter ihnen wohnen will. 9 Ich habe dir das Modell dieser Wohnung samt ihren Einrichtungsgegenständen gezeigt. Dementsprechend sollt ihr sie bauen." (2. Mose 25.40) 10 "Sie sollen eine Lade aus Akazienholz machen: eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. 11 Innen und außen soll sie mit reinem Gold überzogen sein und oben mit einer Goldleiste verziert. 12 Lass vier Ringe aus Gold gießen und so an den vier Ecken anbringen, dass an jeder Längsseite zwei Ringe sind. 13 Lass dann Stangen aus Akazienholz anfertigen und mit Gold überziehen. 14 Diese Stangen sollen in die Ringe an der Längsseite gesteckt werden, damit man die Lade tragen kann. 15 Die Stangen müssen in den Ringen bleiben und dürfen nicht herausgezogen werden. 16 In die Lade sollst du die Tafeln mit dem Zeugnis des Bundes legen, die ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Lass dann eine Deckplatte aus reinem Gold herstellen: eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. (Hebräer 4.16) 18 Weiter lass zwei Cherubim-Figuren aus getriebenem Gold herstellen. 19 Sie sollen sich an den beiden Enden der Deckplatte befinden und fest mit ihr verbunden sein. 20 Die Cherubim sollen ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet halten. Ihre Gesichter sollen einander zugewandt und ihr Blick auf die Deckplatte gerichtet sein. 21 In die Lade sollst du die beiden Tafeln legen, die ich dir geben werde. Verschließ dann die Lade mit der Deckplatte. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Dort über der Deckplatte werde ich dir begegnen und von der Stelle zwischen den zwei Cherubim aus mit dir reden und dir die Anweisungen für die Israeliten geben." (4. Mose 7.89) 23 "Lass einen Tisch aus Akazienholz machen, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch! 24 Lass ihn mit Gold überziehen und mit einer goldenen Schmuckleiste einfassen! 25 Er soll auch einen Rahmen von zehn Zentimeter Höhe haben, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst ist. 26 Lass vier goldene Ringe für ihn anfertigen und an den Kanten der vier Füße befestigen! 27 Die Ringe sollen dicht an dem Rahmen sein und als Ösen für die Stangen dienen, damit man den Tisch tragen kann. 28 Die Tragstangen sollen aus Akazienholz sein und ebenfalls mit Gold überzogen werden. 29 Lass schließlich die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen anfertigen, die für das Trankopfer gebraucht werden. Auch sie müssen aus reinem Gold hergestellt werden. 30 Auf dem Tisch sollen immer die geweihten Brote vor mir ausgelegt sein." (3. Mose 24.5-6) 31 "Lass einen Leuchter aus reinem Gold machen. Der Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück getrieben sein. 32 Von seinem Schaft sollen je drei Arme nach beiden Seiten ausgehen, 33 jeder von ihnen mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert und jede mit einem Knauf darunter. 34 Auch auf dem Schaft selbst sollen sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf befinden, 35 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 36 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen soll aus einem Stück gearbeitet sein und aus reinem Gold bestehen. 37 Lass dann sieben Lampen machen und setze sie so darauf, dass sie ihr Licht nach vorn fallen lassen. 38 Auch seine Dochtscheren und Pfännchen sollen aus reinem Gold sein. 39 Aus einem Block reinen Goldes sollst du ihn und seine Geräte anfertigen lassen. 40 Und achte darauf, dass alles genau nach dem Modell angefertigt wird, das dir hier auf dem Berg gezeigt worden ist!" (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)