1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)
1 'Verbreite kein falsches Gerücht! Lass dich nicht von einem Schuldigen zur Falschaussage verleiten! (2. Mose 20.16)2Schließ dich nicht der Mehrheit an, wenn sie im Unrecht ist! Und wenn du vor Gericht aussagen musst, richte dich nicht nach der Mehrheit, wenn sie das Recht verdreht. 3Aber auch einen Armen darfst du vor Gericht nicht begünstigen. (3. Mose 19.15)4Wenn du einem verirrten Rind oder Esel deines Feindes begegnest, dann bringe ihm das Tier ohne Zögern zurück. (Lukas 6.27)5Wenn der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorbei, sondern hilf ihm, das Tier wieder auf die Beine zu bringen. 6Du darfst das Recht eines Armen vor Gericht nicht beugen! (5. Mose 27.19)7Halte dich von einer Lügensache fern! Hilf nie dabei, einen, der unschuldig und gerecht ist, umzubringen! Denn ich gebe dem Schuldigen nicht Recht. 8Nimm keine Bestechung an, denn das trübt das Urteilsvermögen und verdreht das Recht.(5. Mose 16.19)(5. Mose 27.25)9Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.' (2. Mose 22.20)10 'Sechs Jahre sollst du dein Land bearbeiten und seinen Ertrag ernten. (3. Mose 25.1)(5. Mose 15.1)11Doch im siebten Jahr sollst du es brachliegen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen können. Den Rest überlass dem Wild! Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und Ölbäumen halten. 12Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, aber am siebten Tag sollst du alles ruhen lassen! Auch dein Rind und dein Esel sollen sich ausruhen. Auch der Sohn deiner Sklavin und der Fremde sollen aufatmen können.(2. Mose 20.8-11)13Haltet euch an alles, was ich euch gesagt habe! Den Namen einer anderen Gottheit dürft ihr nicht erwähnen, er soll nicht über eure Lippen kommen!(Josua 23.7)14Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern, 15als erstes das Fest der ungesäuerten Brote. Dabei sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Das soll im Ährenmonat geschehen, dem Monat deines Auszugs aus Ägypten. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 12.15)16Dann kommt das Erntefest, wenn du das erste Getreide einbringst, das du ausgesät hast, und schließlich das Wein- und Obstlesefest im Herbst, wenn ihr die Früchte von den Weinbergen und Obstplantagen geerntet habt.17Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, vor Jahwe, erscheinen.18Das Blut eines Schlachtopfers darfst du nicht zusammen mit gesäuerten Brotfladen vor mich bringen. Und das Fett eines Opfertiers darf nicht bis zum nächsten Morgen aufgehoben werden. (2. Mose 12.10)19Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.'(2. Mose 22.29)(5. Mose 14.21)(5. Mose 26.1)20 'Pass auf! Ich werde einen Engel vor dir her schicken, der dich unterwegs behütet und dich an den Ort bringt, den ich für dich bestimmt habe. (2. Mose 14.19)21Hüte dich vor ihm und hör auf das, was er sagt! Lehn dich nicht gegen ihn auf! Er würde euch das nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10)22Doch wenn du ihm aufs Wort gehorchst, wenn du alles tust, was ich durch ihn sage, dann werde ich deine Feinde befeinden und deine Bedränger bedrängen.23Mein Engel geht vor dir her und bringt dich zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern, die ich alle beseitigen werde. 24Folge nicht dem Beispiel dieser Völker! Wirf dich nicht vor ihren Göttern nieder und diene ihnen nicht! Stürze ihre Götterbilder um und zerschlage ihre Steinmale!(2. Mose 20.5)(3. Mose 18.3)25Dient Jahwe, eurem Gott! Dann wird er dein Brot und Wasser segnen. Ich werde Krankheiten von dir fernhalten. (2. Mose 15.26)26Keine Frau in deinem Land wird eine Fehlgeburt haben oder kinderlos bleiben. Niemand wird vor der Zeit sterben. 27Angst und Schrecken schicke ich vor dir her. Alle Völker, zu denen du kommst, werden in Verwirrung geraten. Ich werde dafür sorgen, dass du nur den Rücken deiner Feinde siehst. 28Ich lasse Panik vor dir ausbrechen. Sie wird die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter vor dir her treiben. (5. Mose 1.44)(5. Mose 7.20)(Josua 24.12)29Allerdings werde ich sie nicht in einem einzigen Jahr vertreiben, sonst würde das Land verwildern und die wilden Tiere würden überhand nehmen. 30Ich werde sie nach und nach vertreiben, bis du dich so vermehrt hast, dass du das Land in Besitz nehmen kannst. 31Dein Gebiet wird vom Golf von Elat bis zum Mittelmeer reichen, von der Wüste bis an den Euphrat. Ich gebe die Bewohner dieses Landes in deine Gewalt, dass du sie vertreiben kannst. (1. Mose 15.18)32Doch du darfst weder mit ihnen noch mit ihren Göttern einen Bund schließen. (2. Mose 34.12)(5. Mose 7.2)33Sie dürfen nicht bei dir wohnen bleiben, denn sonst würden sie dich verführen, mir untreu zu werden und ihre Götter zu verehren. Das würde zu einer Falle für dich.'"(Richter 2.3)