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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe hatte auch zu Mose gesagt: 2 "Jede Erstgeburt soll mir geweiht werden! Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Das soll bei den Israeliten für Mensch und Tier gelten!" (4. Mose 8.17-18) (4. Mose 18.15) (Lukas 2.23) 3 Mose sagte nun zum Volk: "Erinnert euch immer an diesen Tag, an dem ihr aus dem Sklavenhaus Ägypten gezogen seid! Denn Jahwe hat euch mit starker Hand von dort herausgeführt. Darum soll nichts gegessen werden, worin Sauerteig ist. 4 Heute im Ährenmonat zieht ihr aus. (2. Mose 12.2) 5 Jahwe hat euren Vätern geschworen, euch das Land zu geben, das von Milch und Honig überfließt. Wenn Jahwe euch dann in das Land bringt, das jetzt den Hetitern, Amoritern, Hiwitern und Jebusitern gehört, dann sollt ihr das Fest immer in diesem Monat begehen. (1. Mose 17.8) 6 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuerte Brotfladen essen, und am siebten Tag ein Fest für Jahwe feiern. (2. Mose 12.15-16) 7 Während dieser sieben Tage dürft ihr nur ungesäuerte Brotfladen essen. Nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, soll bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! (1. Korinther 5.8) 8 Deinem Sohn sollst du es so erklären: 'Wir tun das zur Erinnerung an das, was Jahwe für uns getan hat, als wir aus Ägypten zogen.' 9 Das soll dir wie ein Zeichen auf Hand und Stirn sein, damit du das Gesetz Jahwes in deinem Mund führst! Denn Jahwe hat euch mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt. (5. Mose 6.8) (5. Mose 11.18) 10 Jahr für Jahr zur festgesetzten Zeit sollt ihr euch an diese Ordnung halten!" 11 Weiter sagte Mose: "Wenn Jahwe euch in das Land der Kanaaniter bringt und es euch übergibt, wie er das euren Vorfahren und euch selbst geschworen hat, 12 dann sollt ihr jedes männliche Erstgeborene Jahwe übergeben. Auch jeder erste männliche Wurf eines Muttertiers gehört Jahwe. 13 Jede Erstgeburt eines Esels sollt ihr mit einem Lamm auslösen. Wer das nicht tun will, muss dem Fohlen das Genick brechen. Auch für eure erstgeborenen Söhne müsst ihr Jahwe einen Ersatz geben. 14 Wenn dein Sohn dich künftig fragt, was das bedeutet, dann sollst du ihm sagen: 'Jahwe hat uns mit starker Hand aus dem Sklavenhaus von Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.26) 15 Denn als der Pharao sich weigerte, uns ziehen zu lassen, brachte Jahwe alle Erstgeborenen im Land Ägypten bei Mensch und Vieh um. Darum opfere ich Jahwe jede männliche Erstgeburt, aber meinen erstgeborenen Sohn löse ich durch ein Ersatzopfer aus.' (2. Mose 12.29) 16 Das soll euch wie ein Zeichen auf Hand und Stirn sein, denn Jahwe hat euch mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt." 17 Als der Pharao das Volk ziehen ließ, führte Gott es nicht den Weg durch das Land der Philister, obwohl das der kürzeste Weg gewesen wäre, denn Gott dachte: "Wenn das Volk merkt, dass es kämpfen muss, könnte es seine Meinung ändern und nach Ägypten zurückkehren." 18 Aus diesem Grund ließ Gott das Volk einen Umweg machen und führte es den Wüstenweg zum Schilfmeer. Die Israeliten zogen wie ein Kriegsheer aus Ägypten. 19 Mose nahm die Gebeine Josefs mit, denn dieser hatte es die Söhne Israels ausdrücklich schwören lassen und gesagt: "Gott wird euch gewiss wieder aufsuchen. Nehmt dann meine Gebeine von hier mit!" (1. Mose 50.25) (Josua 24.32) 20 Von Sukkot zogen sie nach Etam. Dort, am Rand der Wüste, schlugen sie ihr Lager auf. 21 Jahwe zog vor ihnen her, um ihnen den Weg zu zeigen. Tagsüber führte er sie in einer Wolkensäule und nachts in einer Feuersäule, um ihnen zu leuchten. So konnten sie Tag und Nacht weiterziehen. (2. Mose 40.34) (4. Mose 9.15) (1. Korinther 10.1) 22 Tagsüber sahen sie die Wolkensäule vor sich, nachts die Feuersäule.