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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 12

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron, als sie noch in Ägypten waren: 2 "Dieser Monat soll von jetzt an der Beginn des Jahres für euch sein. (2. Mose 13.4) 3 Sagt der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Am 10. dieses Monats soll jeder ein Lamm für seine Familie auswählen, ein Lamm für jedes Haus. 4 Ist die Familie zu klein, um ein ganzes Tier zu essen, dann soll sie sich mit der Nachbarsfamilie zusammentun. Es sollen so viele Menschen von dem Lamm essen, dass es für alle reicht und nichts übrig bleibt. 5 Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler. (3. Mose 22.20) 6 Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten. 7 Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Das Fleisch muss am Feuer gebraten und noch in derselben Nacht zusammen mit ungesäuertem Fladenbrot und bitteren Kräutern gegessen werden. 9 Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder im Wasser gekocht essen. Es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien. 10 Es darf nichts davon bis zum Morgen übrig bleiben. Die Reste müsst ihr verbrennen. 11 Ihr sollt euch beim Essen beeilen und schon für die Reise angezogen sein, Sandalen tragen und den Wanderstab in der Hand haben. Es ist ein Passa für Jahwe. (Jesaja 52.12) 12 In dieser Nacht werde ich durch Ägypten gehen und jede männliche Erstgeburt bei Mensch und Vieh töten. An allen Göttern Ägyptens werde ich das Gericht vollstrecken, ich, Jahwe. (4. Mose 33.4) 13 Das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, soll ein Schutzzeichen für euch sein. Wenn ich das Blut sehe, werde ich vorübergehen, und der Schlag, mit dem ich das Land Ägypten treffe, wird euch nicht verderben. (Hebräer 11.28) 14 Dieser Tag soll für euch ein Gedenktag sein. Ihr sollt ihn als Fest für Jahwe feiern. Das gilt für euch und alle Generationen nach euch.'" 15 "Vom Passa-Abend an sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen. Vorher müsst ihr den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Jeder, der in diesen sieben Tagen etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus Israel beseitigt werden. (2. Mose 13.7) 16 Am ersten und am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Nur das Essen darf zubereitet werden. 17 Haltet das Fest der ungesäuerten Brote auch in allen kommenden Generationen, denn am ersten Tag dieses Festes habe ich euch in geordneten Scharen aus dem Land Ägypten herausgeführt. 18 Vom Abend des 14. bis zum Abend des 21. April müsst ihr ungesäuerte Brotfladen essen. 19 Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein. Denn jeder, der etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus der Gemeinschaft Israels beseitigt werden. Das gilt für den Einheimischen genauso wie für den Fremden. 20 In dieser Zeit dürft ihr nichts essen, was mit Sauerteig zubereitet ist. Das gilt für alle eure Wohnsitze." 21 Mose rief die Ältesten Israels zusammen und sagte zu ihnen: "Sucht euch ein Schaf- oder Ziegenböckchen für eure Sippen heraus und schlachtet es für das Passa! 22 Nehmt dann ein Büschel Ysop und taucht ihn in das Blut, das ihr in einer Schüssel aufgefangen habt! Bestreicht damit den Türsturz und die beiden Türpfosten. Danach darf bis zum nächsten Morgen niemand mehr das Haus verlassen. 23 Jahwe wird durch das Land gehen, um die Ägypter zu töten. Wenn er das Blut am Türsturz und den beiden Türpfosten sieht, wird er an dieser Tür vorübergehen und dem todbringenden Engel nicht gestatten, eure Häuser zu betreten. 24 Haltet euch an diese Anweisungen! Sie gelten euch und euren Nachkommen als feste Regel. 25 Auch wenn ihr in das Land kommt, das Jahwe euch geben wird, sollt ihr an diesem Brauch festhalten. 26 Und wenn euch eure Kinder fragen, was das bedeutet, (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 dann erklärt ihnen: 'Es ist das Passaopfer für Jahwe, der in Ägypten an den Häusern der Israeliten vorüberging und uns verschonte, als er den Schlag gegen die Ägypter führte.'" Da warf sich das Volk zur Anbetung nieder. 28 Dann gingen die Israeliten und machten alles genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 29 Um Mitternacht erschlug Jahwe alle Erstgeburt in Ägypten vom ältesten Sohn des Pharao an, der einmal auf seinem Thron sitzen sollte, bis zum Erstgeborenen des Sträflings im Gefängnis, ja selbst die Erstgeburt beim Vieh. (2. Mose 4.23) 30 Der Pharao und alle seine Hofbeamten fuhren aus dem Schlaf, ganz Ägypten schreckte in dieser Nacht hoch. Überall im Land hörte man Wehgeschrei, denn es gab kein Haus, in dem nicht ein Toter war. 31 Noch in der Nacht ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte zu ihnen: "Verlasst sofort mein Volk, ihr und die Israeliten! Geht und dient Jahwe, wie ihr es wolltet! 32 Nehmt eure Schafe, Ziegen und Rinder mit, wie ihr es verlangt habt! Geht und segnet auch mich!" (2. Mose 10.26) 33 Die Ägypter drängten das Volk und wollten sie so schnell wie möglich aus dem Land haben. "Sonst kommen wir alle noch um", sagten sie. (2. Mose 6.1) 34 So nahmen die Israeliten ihren noch ungesäuerten Brotteig in Backschüsseln mit. Sie wickelten die Schüsseln in ihre Kleidung und trugen sie auf den Schultern. 35 Auf Moses Anweisung hatten sie sich von den Ägyptern silberne und goldene Schmuckstücke und festliche Kleider erbeten. (2. Mose 11.2) 36 Jahwe hatte ihnen bei den Ägyptern Achtung verschafft, sodass sie ihnen gaben, was sie verlangten. Auf diese Weise plünderten sie die Ägypter aus. (2. Mose 3.21) 37 Die Israeliten brachen von Ramses in Richtung Sukkot auf. Es waren etwa 600.000 Männer zu Fuß, die Kinder nicht mitgerechnet. 38 Auch eine Menge Nichtisraeliten hatte sich ihnen angeschlossen. Dazu kamen große Herden an Schafen, Ziegen und Rindern. 39 Aus dem ungesäuerten Teig, den sie aus Ägypten mitgenommen hatten, backten sie Fladenbrote. Sie waren ja aus Ägypten vertrieben worden und hatten nicht warten können. So hatten sie auch keine Verpflegung für unterwegs vorbereitet. 40 430 Jahre hatten die Israeliten in Ägypten zugebracht. (1. Mose 15.13) 41 Nach Ablauf dieser Zeit zogen die Heerscharen Jahwes aus dem Land Ägypten weg. 42 Jahwe wachte über sie, als er sie in der Nacht aus Ägypten führte. Seitdem gilt diese Nacht für die Israeliten als Nacht des Wachens zur Ehre Jahwes. 43 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: "Beim Passa sollt ihr folgende Vorschriften beachten: Es darf kein Fremder daran teilnehmen. 44 Doch ein ausländischer Sklave, der von einem Israeliten gekauft und auch beschnitten worden ist, darf mitessen, 45 aber kein ausländischer Nachbar oder Lohnarbeiter. 46 Das Lamm muss in dem Haus gegessen werden, in dem es zubereitet wurde. Weder darfst du ein Stück davon nach draußen bringen noch einen Knochen an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinschaft Israels soll das Passa feiern. 48 Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen. 49 Ein und dasselbe Gesetz gilt für den Einheimischen und den Fremden, der bei euch lebt." (3. Mose 24.22) 50 Alle Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 51 An diesem Tag führte Jahwe die Israeliten in geordneten Scharen aus Ägypten heraus.