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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 40

1 Bald darauf ließen sich der Mundschenk des Königs von Ägypten und sein Bäcker etwas gegen ihren Herrn, den Pharao, zuschulden kommen. 2 Der wurde über seine beiden Beamten zornig 3 und ließ sie in das Gefängnis bringen, in dem auch Josef war. Der Befehlshaber der Leibwache hatte dort die Oberaufsicht. (1. Mose 39.20) 4 Dieser beauftragte Josef mit ihrer Bedienung. Als sie einige Zeit in Haft waren, 5 hatte jeder von ihnen in derselben Nacht einen Traum, der für ihn von Bedeutung war. 6 Als Josef am Morgen zu ihnen kam, bemerkte er gleich, dass sie schlecht aussahen. 7 "Warum lasst ihr heute den Kopf hängen?", fragte er die Beamten des Pharao. 8 "Wir haben beide einen Traum gehabt", erwiderten sie, "aber es gibt niemand, der ihn deuten kann." Da sagte Josef: "Deutungen sind Gottes Sache. Erzählt mir doch!" (1. Mose 41.16) (Daniel 2.27-28) 9 Da erzählte der oberste Mundschenk seinen Traum: "Ich sah einen Weinstock vor mir. 10 Er hatte drei Ranken. Kaum wuchs er, da trieb er auch schon seine Blüte, und seine Trauben reiften heran. 11 Ich hatte den Becher des Pharao in der Hand, nahm die Trauben, presste sie in den Becher aus und gab ihn dem Pharao in die Hand." 12 Da sagte Josef zu ihm: "Die Deutung ist so: Die drei Ranken sind drei Tage. 13 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und wieder in dein Amt einsetzen. Du wirst dem Pharao den Becher reichen wie früher, als du noch Mundschenk bei ihm warst. 14 Aber vergiss mich nicht, wenn es dir gut geht. Erweise mir die Freundlichkeit und mache den Pharao auf mich aufmerksam, damit ich aus diesem Haus herauskomme. 15 Man hat mich nämlich aus dem Land der Hebräer entführt, und auch hier habe ich nichts getan, wofür ich eingesperrt werden müsste." (1. Mose 37.28) 16 Als der Oberbäcker merkte, dass Josef eine gute Deutung gegeben hatte, sagte er: "Auch ich sah in meinem Traum etwas Ähnliches: Ich hatte drei Körbe mit Weißbrot auf meinem Kopf. 17 Im obersten Korb lagen Backwaren für den Pharao. Da kamen Vögel und fraßen den Korb leer." 18 Josef sagte: "Die Deutung ist so: Die drei Körbe sind drei Tage. 19 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und an einen Baum hängen lassen, und die Vögel werden dein Fleisch von dir wegfressen." 20 Am dritten Tag darauf hatte der Pharao Geburtstag. Er gab ein Fest für alle seine Beamten und lud dabei den obersten Mundschenk und den Oberbäcker vor. 21 Den obersten Mundschenk setzte er wieder in sein Amt ein, sodass er ihm den Becher reichen durfte. 22 Den Oberbäcker ließ er hängen. Es war genauso, wie Josef es ihnen gedeutet hatte. 23 Aber der oberste Mundschenk dachte nicht mehr an Josef, er vergaß ihn. (1. Mose 40.14)