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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 8

Weihe Aarons und seiner Söhne

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 29.1) 2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, und die Kleider und das Salböl und den Farren des Sündopfers und die zwei Widder und den Korb des Ungesäuerten; 3 und versammle die ganze Gemeinde am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 4 Und Mose tat, so wie Jehova ihm geboten hatte; und die Gemeinde versammelte sich am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 5 Und Mose sprach zu der Gemeinde: Dies ist es, was Jehova zu tun geboten hat. 6 Und Mose ließ Aaron und seine Söhne herzunahen und wusch sie mit Wasser. 7 Und er legte ihm den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel; und er bekleidete ihn mit dem Oberkleide und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten Gürtel des Ephods und band es ihm damit an; 8 und er setzte das Brustschild darauf und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim; (2. Mose 28.30) 9 und er setzte den Kopfbund auf sein Haupt und setzte an den Kopfbund, an seine Vorderseite, das Goldblech, das heilige Diadem: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie. (2. Mose 30.25-26) 11 Und er sprengte davon siebenmal auf den Altar, und er salbte den Altar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, um sie zu heiligen. 12 Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen. 13 Und Mose ließ die Söhne Aarons herzunahen und bekleidete sie mit den Leibröcken und umgürtete sie mit den Gürteln und band ihnen die hohen Mützen um: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 14 Und er brachte den Farren des Sündopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Farren des Sündopfers. (3. Mose 4.1) 15 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat davon mit seinem Finger an die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den Altar; und das Blut goß er an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er Sühnung für ihn tat. 16 Und er nahm das ganze Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett, und Mose räucherte es auf dem Altar. 17 Und den Farren und seine Haut und sein Fleisch und seinen Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 18 Und er brachte den Widder des Brandopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 1.10-13) 19 Und er schlachtete ihn, und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 20 Und den Widder zerlegte er in seine Stücke, und Mose räucherte den Kopf und die Stücke und das Fett; 21 und das Eingeweide und die Schenkel wusch er mit Wasser. Und Mose räucherte den ganzen Widder auf dem Altar: es war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 22 Und er brachte den zweiten Widder, den Widder der Einweihung, herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 7.37) 23 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 24 Und er ließ die Söhne Aarons herzunahen, und Mose tat von dem Blute auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett und den rechten Schenkel; 26 und er nahm aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen, und legte es auf die Fettstücke und auf den rechten Schenkel; 27 und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webte es als Webopfer vor Jehova. 28 Und Mose nahm es von ihren Händen weg und räucherte es auf dem Altar, auf dem Brandopfer: es war ein Einweihungsopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova. 29 Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor Jehova; von dem Einweihungswidder ward sie dem Mose zuteil, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blute, das auf dem Altar war, und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider, und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er heiligte Aaron, seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kochet das Fleisch an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und ihr sollt es daselbst essen und das Brot, das im Korbe des Einweihungsopfers ist, so wie ich geboten habe und gesagt: Aaron und seine Söhne sollen es essen. 32 Und das Übrige von dem Fleische und von dem Brote sollt ihr mit Feuer verbrennen. 33 Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tage, da die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden. 34 So wie man an diesem Tage getan, hat Jehova zu tun geboten, um Sühnung für euch zu tun. 35 Und ihr sollt an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft Tag und Nacht bleiben, sieben Tage lang, und sollt die Vorschriften Jehovas beobachten, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir geboten worden. 36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was Jehova durch Mose geboten hatte.