1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)
1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß.(4. Mose 5.2)3Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit.4Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.5Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.6Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.7Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.8Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.9Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein.10Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.11Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.12Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.(3. Mose 11.33)13Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein.14Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben;(3. Mose 5.7)15und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses.16Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.(3. Mose 22.4)17Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend.18Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend.19Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.(3. Mose 18.19)20Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.21Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.22Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.23Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend.24Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.25Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein.26Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit.27Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.28Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.29Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft;(3. Mose 15.14)30und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.31Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.32Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird;33und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.