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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

Heiligtum: Aufrichtung und Einweihung des Heiligtums

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 25.1) 2 Am Tage des ersten Monats, am Ersten des Monats, sollst du die Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft aufrichten. 3 Und du sollst die Lade des Zeugnisses dareinstellen und die Lade mit dem Vorhang verdecken. 4 Und bringe den Tisch hinein und richte zu, was auf ihm zuzurichten ist; und bringe den Leuchter hinein und zünde seine Lampen an. 5 Und stelle den goldenen Altar zum Räucherwerk vor die Lade des Zeugnisses, und hänge den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 6 Und stelle den Brandopferaltar vor den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft. 7 Und stelle das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar, und tue Wasser darein. 8 Und richte den Vorhof auf ringsum und hänge den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. 9 Und nimm das Salböl und salbe die Wohnung und alles, was darin ist, und heilige sie und alle ihre Geräte; und sie soll heilig sein. 10 Und salbe den Brandopferaltar und alle seine Geräte, und heilige den Altar; und der Altar soll hochheilig sein. 11 Und salbe das Becken und sein Gestell, und heilige es. 12 Und laß Aaron und seine Söhne herzunahen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und wasche sie mit Wasser. 13 Und bekleide Aaron mit den heiligen Kleidern und salbe ihn und heilige ihn, daß er mir den Priesterdienst ausübe. 14 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden. 15 Und du sollst sie salben, so wie du ihren Vater gesalbt hast, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. Und ihre Salbung soll geschehen, um ihnen zu einem ewigen Priestertum zu sein bei ihren Geschlechtern. 16 Und Mose tat es; nach allem, was Jehova ihm geboten hatte, also tat er. 17 Und es geschah im ersten Monat, im zweiten Jahre, am Ersten des Monats, da wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Und Mose richtete die Wohnung auf und setzte ihre Füße und stellte ihre Bretter auf und setzte ihre Riegel ein und richtete ihre Säulen auf; 19 und er breitete das Zelt über die Wohnung und legte die Decke des Zeltes oben darüber: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 20 Und er nahm das Zeugnis und legte es in die Lade und tat die Stangen an die Lade und legte den Deckel auf die Lade, oben darauf; 21 und er brachte die Lade in die Wohnung und hing den Scheidevorhang auf und verdeckte die Lade des Zeugnisses: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er setzte den Tisch in das Zelt der Zusammenkunft an die Seite der Wohnung gegen Norden, außerhalb des Vorhangs; 23 und er richtete darauf eine Brotschicht zu vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 24 Und er stellte den Leuchter in das Zelt der Zusammenkunft, dem Tische gegenüber, an die Seite der Wohnung gegen Mittag, 25 und er zündete die Lampen an vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 26 Und er stellte den goldenen Altar in das Zelt der Zusammenkunft vor den Vorhang 27 und räucherte darauf wohlriechendes Räucherwerk: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 28 Und er hing den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 29 Und den Brandopferaltar stellte er an den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft, und er opferte darauf das Brandopfer und das Speisopfer: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und er stellte das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tat Wasser darein zum Waschen. 31 Und Mose und Aaron und seine Söhne wuschen daraus ihre Hände und ihre Füße; 32 wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingingen und wenn sie dem Altar nahten, wuschen sie sich, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 33 Und er richtete den Vorhof auf, rings um die Wohnung und um den Altar und hing den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. Und so vollendete Mose das Werk. 34 Und die Wolke bedeckte das Zelt der Zusammenkunft, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Und Mose konnte nicht in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen; denn die Wolke ruhte darauf, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. 36 Und wenn die Wolke sich von der Wohnung erhob, so brachen die Kinder Israel auf, auf allen ihren Zügen. (4. Mose 10.34-36) 37 Und wenn die Wolke sich nicht erhob, so brachen sie nicht auf, bis zu dem Tage, da sie sich erhob. 38 Denn die Wolke Jehovas war des Tages auf der Wohnung, und des Nachts war ein Feuer darin vor den Augen des ganzen Hauses Israel, auf allen ihren Zügen.