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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 30

Heiligtum: Räucheraltar

1 Und du sollst einen Altar machen zum Räuchern des Räucherwerks, von Akazienholz sollst du ihn machen; (2. Mose 37.25-28) 2 eine Elle seine Länge, und eine Elle seine Breite, quadratförmig soll er sein und zwei Ellen seine Höhe; aus ihm sollen seine Hörner sein. 3 Und überziehe ihn mit reinem Golde, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner; und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum. 4 Und mache ihm zwei Ringe von Gold unter seinen Kranz: an seine beiden Seiten sollst du sie machen, an seine beiden Wände; und sie sollen zu Behältern sein für die Stangen, um ihn mit denselben zu tragen. 5 Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold. 6 Und stelle ihn dem Vorhang gegenüber, der vor der Lade des Zeugnisses ist, dem Deckel gegenüber, der über dem Zeugnis ist, woselbst ich mit dir zusammenkommen werde. (2. Mose 25.22) 7 Und Aaron soll wohlriechendes Räucherwerk auf ihm räuchern; Morgen für Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, soll er es räuchern; (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 und wenn Aaron die Lampen anzündet zwischen den zwei Abenden, soll er es räuchern: ein beständiges Räucherwerk vor Jehova bei euren Geschlechtern. 9 Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk auf ihm opfern, noch Brandopfer, noch Speisopfer; und kein Trankopfer sollt ihr auf ihn gießen. (3. Mose 10.1) 10 Und Aaron soll einmal im Jahre für dessen Hörner Sühnung tun mit dem Blute des Sündopfers der Versöhnung; einmal im Jahre soll er Sühnung für ihn tun bei euren Geschlechtern: hochheilig ist er dem Jehova. (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18)

Heiligtum: Abgabe bei der Musterung

11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung ein jeder eine Sühne seiner Seele dem Jehova geben, daß keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums (zwanzig Gera der Sekel), die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem Jehova. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von zwanzig Jahren und darüber, soll das Hebopfer Jehovas geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben, und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer Jehovas gebet, um Sühnung zu tun für eure Seelen. 16 Und du sollst das Sühngeld von seiten der Kinder Israel nehmen und es für die Arbeit des Zeltes der Zusammenkunft geben; und es soll den Kindern Israel zum Gedächtnis sein vor Jehova, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

Heiligtum: Waschbecken

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Mache auch ein Becken von Erz und sein Gestell von Erz zum Waschen; und setze es zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tue Wasser darein. (2. Mose 38.8) 19 Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und ihre Füße daraus waschen. 20 Wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, sollen sie sich mit Wasser waschen, daß sie nicht sterben, oder wenn sie dem Altar nahen zum Dienst, um Jehova ein Feueropfer zu räuchern. 21 Und sie sollen ihre Hände und ihre Füße waschen, daß sie nicht sterben; und das soll ihnen eine ewige Satzung sein, ihm und seinem Samen bei ihren Geschlechtern.

Heiligtum: Salböl und Räucherwerk

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Und du, nimm dir die besten Gewürze: von selbst ausgeflossene Myrrhe 500 Sekel, und würzigen Zimmet die Hälfte davon, 250, und Würzrohr 250, 24 und Kassia 500, nach dem Sekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; 25 und mache daraus ein Öl der heiligen Salbung, eine Mischung von Gewürzsalbe, ein Werk des Salbenmischers; es soll ein Öl der heiligen Salbung sein. (2. Mose 37.29) 26 Und du sollst damit salben das Zelt der Zusammenkunft und die Lade des Zeugnisses 27 und den Tisch und alle seine Geräte und den Leuchter und seine Geräte und den Räucheraltar 28 und den Brandopferaltar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, 29 und du sollst sie heiligen; und sie sollen hochheilig sein: alles, was sie anrührt, wird heilig sein. (2. Mose 30.10) 30 Und Aaron und seine Söhne sollst du salben und sollst sie heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben. (2. Mose 29.7) 31 Und zu den Kindern Israel sollst du also reden: Ein Öl der heiligen Salbung soll mir dieses sein bei euren Geschlechtern. 32 Auf keines Menschen Fleisch soll man es gießen, und nach dem Verhältnis seiner Bestandteile sollt ihr keines desgleichen machen; es ist heilig, heilig soll es euch sein. 33 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. 34 Und Jehova sprach zu Mose: Nimm dir wohlriechende Gewürze, Stakte und Räuchermuschel und Galban, wohlriechende Gewürze und reinen Weihrauch; zu gleichen Teilen sollen sie sein. 35 Und mache Räucherwerk daraus, Würzwerk, ein Werk des Salbenmischers, gesalzen, rein, heilig. (2. Mose 37.29) 36 Und zerstoße davon zu Pulver, und lege davon vor das Zeugnis in das Zelt der Zusammenkunft, woselbst ich mit dir zusammenkommen werde; hochheilig soll es euch sein. (2. Mose 30.6) 37 Und das Räucherwerk, das du machen sollst, nach dem Verhältnis seiner Bestandteile sollt ihr es euch nicht machen; heilig dem Jehova soll es dir sein. 38 Wer desgleichen macht, um daran zu riechen, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.