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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 25

Abrahams neue Ehe, Tod und Begräbnis

1 Und Abraham nahm wieder ein Weib, mit Namen Ketura. 2 Und sie gebar ihm Simran und Jokschan und Medan und Midian und Jischbak und Schuach. 3 Und Jokschan zeugte Scheba und Dedan; und die Söhne Dedans waren die Assurim und Letuschim und Leummim. 4 Und die Söhne Midians: Epha und Epher und Hanok und Abida und Eldaba. Diese alle waren Söhne der Ketura. - 5 Und Abraham gab dem Isaak alles, was er hatte. 6 Und den Söhnen der Kebsweiber, die Abraham hatte, gab Abraham Geschenke; und er ließ sie, während er noch lebte, von seinem Sohne Isaak wegziehen nach Osten, in das Land des Ostens. - 7 Und dies sind die Tage der Lebensjahre Abrahams, die er gelebt hat: 175 Jahre. 8 Und Abraham verschied und starb in gutem Alter, alt und der Tage satt, und wurde versammelt zu seinen Völkern. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Und seine Söhne Isaak und Ismael begruben ihn in der Höhle von Machpela, auf dem Felde Ephrons, des Sohnes Zohars, des Hethiters, das vor Mamre liegt, 10 dem Felde, welches Abraham von den Kindern Heth gekauft hatte; dort wurden Abraham und sein Weib Sara begraben. (1. Mose 23.16-17) 11 Und es geschah nach dem Tode Abrahams, da segnete Gott Isaak, seinen Sohn; und Isaak wohnte bei dem Brunnen Lachai-Roi. (1. Mose 24.62)

Nachkommen Ismaels

12 Und dies sind die Geschlechter Ismaels, des Sohnes Abrahams, den Hagar, die Ägypterin, die Magd Saras, dem Abraham geboren hat; (1. Mose 21.13) 13 und dies sind die Namen der Söhne Ismaels mit ihren Namen, nach ihren Geschlechtern: Der Erstgeborene Ismaels: Nebajoth, und Kedar und Adbeel und Mibsam 14 und Mischma und Duma und Massa, 15 Hadad und Tema, Jetur, Naphisch und Kedma. 16 Das sind die Söhne Ismaels, und das ihre Namen in ihren Gehöften und in ihren Zeltlagern; zwölf Fürsten nach ihren Stämmen. (1. Mose 17.20) 17 Und dies sind die Lebensjahre Ismaels: 137 Jahre; und er verschied und starb und wurde versammelt zu seinen Völkern. 18 Und sie wohnten von Hawila bis Sur, das vor Ägypten liegt, nach Assyrien hin. Er ließ sich nieder angesichts aller seiner Brüder. (1. Mose 16.12)

Nachkommen Isaaks: Esau und Jakob

19 Und dies sind die Geschlechter Isaaks, des Sohnes Abrahams: Abraham zeugte Isaak. 20 Und Isaak war vierzig Jahre alt, als er sich Rebekka zum Weibe nahm, die Tochter Bethuels, des Aramäers aus Paddan-Aram, die Schwester Labans, des Aramäers. 21 Und Isaak bat Jehova für sein Weib, denn sie war unfruchtbar; und Jehova ließ sich von ihm erbitten, und Rebekka, sein Weib, wurde schwanger. 22 Und die Kinder stießen sich in ihr; und sie sprach: Wenn es so steht, warum bin ich dies? Und sie ging hin, Jehova zu befragen. 23 Und Jehova sprach zu ihr: Zwei Nationen sind in deinem Leibe, und zwei Völkerschaften werden sich scheiden aus deinem Innern; und eine Völkerschaft wird stärker sein als die andere, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Und als ihre Tage erfüllt waren, daß sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 25 Und der erste kam heraus, rötlich, am ganzen Leibe wie ein härener Mantel; und man gab ihm den Namen Esau. 26 Und danach kam sein Bruder heraus, und seine Hand hielt die Ferse Esaus; und man gab ihm den Namen Jakob. Und Isaak war sechzig Jahre alt, als sie geboren wurden. 27 Und die Knaben wuchsen heran. Und Esau wurde ein jagdkundiger Mann, ein Mann des Feldes; Jakob aber war ein sanfter Mann, der in den Zelten blieb. 28 Und Isaak hatte Esau lieb, denn Wildbret war nach seinem Munde; Rebekka aber hatte Jakob lieb.

Esau verkauft sein Erstgeburtsrecht

29 Und Jakob kochte ein Gericht; und Esau kam vom Felde und war matt. 30 Da sprach Esau zu Jakob: Laß mich doch essen von dem Roten, dem Roten da, denn ich bin matt! Darum gab man ihm den Namen Edom. 31 Und Jakob sprach: Verkaufe mir heute dein Erstgeburtsrecht. 32 Und Esau sprach: Siehe, ich gehe hin zu sterben, und wozu mir da das Erstgeburtsrecht? 33 Und Jakob sprach: Schwöre mir heute! Und er schwur ihm und verkaufte sein Erstgeburtsrecht dem Jakob. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Und Jakob gab Esau Brot und ein Gericht Linsen; und er aß und trank und stand auf und ging davon. So verachtete Esau das Erstgeburtsrecht.