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4. Mose - Kapitel 33

Die Wanderzüge Israels bis zur Ebene Moabs

1 Dies sind die Reisen der Kinder Israel, die unter Mose und Aaron nach ihren Heerscharen aus Ägypten gezogen sind. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug und ihre Tagereisen auf Befehl des HERRN. Folgendes sind ihre Reisen nach ihrem Auszug: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus durch höhere Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 während die Ägypter alle Erstgeburt begruben, welche der HERR unter ihnen geschlagen hatte; auch hatte der HERR an ihren Göttern Gerichte geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkot. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkot und lagerten sich in Etam, welches am Rand der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Von Etam brachen sie auf und wandten sich gegen Pi-Hahirot, welches vor Baal-Zephon liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Pi-Hahirot brachen sie auf und gingen mitten durch das Meer in die Wüste, und reisten drei Tagesreisen weit in die Wüste Etam und lagerten sich bei Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara brachen sie auf und kamen gen Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim brachen sie auf und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Vom Schilfmeer brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin brachen sie auf und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka brachen sie auf und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus brachen sie auf und lagerten sich in Raphidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von der Wüste Sinai brachen sie auf und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34) 17 Von den Lustgräbern brachen sie auf und lagerten sich in Hazerot. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazerot brachen sie auf und lagerten sich in Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma brachen sie auf und lagerten sich in Rimmon-Parez. 20 Von Rimmon-Parez brachen sie auf und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna brachen sie auf und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa brachen sie auf und lagerten sich in Kehelata. 23 Von Kehelata brachen sie auf und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Vom Berge Sapher brachen sie auf und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada brachen sie auf und lagerten sich in Makhelot. 26 Von Makhelot brachen sie auf und lagerten sich in Tahat. 27 Von Tahat brachen sie auf und lagerten sich in Tarach. 28 Von Tarach brachen sie auf und lagerten sich in Mitka. 29 Von Mitka brachen sie auf und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona brachen sie auf und lagerten sich in Moserot. 31 Von Moserot brachen sie auf und lagerten sich in Bnejaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bnejaakan brachen sie auf und lagerten sich in Hor-Hagidgad. 33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbata. (5. Mose 10.7) 34 Von Jothbata brachen sie auf und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch. (4. Mose 20.1) 37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats. 39 Und Aaron war hundertdreiundzwanzig Jahre alt, als er starb auf dem Berge Hor. 40 Da hörte der Kanaaniter, der König zu Arad, welcher gegen Mittag des Landes Kanaan wohnte, daß die Kinder Israel kämen. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf von dem Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon. 43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot. (4. Mose 21.10) 44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Jje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Jje-Abarim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim. 47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Gebirge Abarim, vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim brachen sie auf und lagerten sich in der Ebene der Moabiter am Jordan, gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in der Ebene der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gegangen seid, 52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerbrechen und alle ihre Höhen verwüsten; 53 also sollt ihr das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr es besitzet. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe unter eure Geschlechter teilen. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin einem jeden das Los fällt, das soll er besitzen; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben, so sollen euch die, welche ihr übrigbleiben lasset, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch befehden in dem Lande, darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird es dann geschehen, daß ich euch tun werde, was ich ihnen zu tun gedachte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.