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4. Mose - Kapitel 33

Die Wanderzüge Israels bis zur Ebene Moabs

1 Dies sind die Reisen der Kinder Israel, die unter Mose und Aaron nach ihren Heerscharen aus Ägypten gezogen sind. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug und ihre Tagereisen auf Befehl des HERRN. Folgendes sind ihre Reisen nach ihrem Auszug: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus durch höhere Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 während die Ägypter alle Erstgeburt begruben, welche der HERR unter ihnen geschlagen hatte; auch hatte der HERR an ihren Göttern Gerichte geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkot. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkot und lagerten sich in Etam, welches am Rand der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Von Etam brachen sie auf und wandten sich gegen Pi-Hahirot, welches vor Baal-Zephon liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Pi-Hahirot brachen sie auf und gingen mitten durch das Meer in die Wüste, und reisten drei Tagesreisen weit in die Wüste Etam und lagerten sich bei Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara brachen sie auf und kamen gen Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim brachen sie auf und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Vom Schilfmeer brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin brachen sie auf und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka brachen sie auf und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus brachen sie auf und lagerten sich in Raphidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von der Wüste Sinai brachen sie auf und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34) 17 Von den Lustgräbern brachen sie auf und lagerten sich in Hazerot. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazerot brachen sie auf und lagerten sich in Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma brachen sie auf und lagerten sich in Rimmon-Parez. 20 Von Rimmon-Parez brachen sie auf und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna brachen sie auf und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa brachen sie auf und lagerten sich in Kehelata. 23 Von Kehelata brachen sie auf und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Vom Berge Sapher brachen sie auf und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada brachen sie auf und lagerten sich in Makhelot. 26 Von Makhelot brachen sie auf und lagerten sich in Tahat. 27 Von Tahat brachen sie auf und lagerten sich in Tarach. 28 Von Tarach brachen sie auf und lagerten sich in Mitka. 29 Von Mitka brachen sie auf und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona brachen sie auf und lagerten sich in Moserot. 31 Von Moserot brachen sie auf und lagerten sich in Bnejaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bnejaakan brachen sie auf und lagerten sich in Hor-Hagidgad. 33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbata. (5. Mose 10.7) 34 Von Jothbata brachen sie auf und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch. (4. Mose 20.1) 37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats. 39 Und Aaron war hundertdreiundzwanzig Jahre alt, als er starb auf dem Berge Hor. 40 Da hörte der Kanaaniter, der König zu Arad, welcher gegen Mittag des Landes Kanaan wohnte, daß die Kinder Israel kämen. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf von dem Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon. 43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot. (4. Mose 21.10) 44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Jje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Jje-Abarim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim. 47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Gebirge Abarim, vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim brachen sie auf und lagerten sich in der Ebene der Moabiter am Jordan, gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in der Ebene der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gegangen seid, 52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerbrechen und alle ihre Höhen verwüsten; 53 also sollt ihr das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr es besitzet. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe unter eure Geschlechter teilen. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin einem jeden das Los fällt, das soll er besitzen; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben, so sollen euch die, welche ihr übrigbleiben lasset, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch befehden in dem Lande, darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird es dann geschehen, daß ich euch tun werde, was ich ihnen zu tun gedachte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.