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4. Mose - Kapitel 32

Die Stämme jenseits des Jordans

1 Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh. 2 Da kamen die Kinder Gad und die Kinder Ruben und redeten mit Mose und Eleasar, dem Priester, und mit den Hauptleuten der Gemeinde und sprachen: 3 Atarot, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, 4 Nebo und Beon, das Land, welches der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist geeignet für das Vieh; nun haben wir, deine Knechte, viel Vieh. 5 Und sie sprachen: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen und führe uns nicht über den Jordan. 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum macht ihr doch das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben will? 8 Also taten auch eure Väter, als ich sie von Kadesch-Barnea aussandte, das Land zu beschauen; (4. Mose 13.1) 9 als sie bis zum Tal Eskol hinaufgekommen waren und das Land sahen, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land ziehen wollten, das ihnen der HERR gegeben hatte. 10 Und der Zorn des HERRN entbrannte zu derselben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, weil sie mir nicht gänzlich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN gänzlich nachgefolgt. 13 Also entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er ließ sie in der Wüste hin und herziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht, das vor dem HERRN übel gehandelt hatte, aufgerieben war. 14 Und siehe, ihr seid an eurer Väter Statt aufgekommen, eine Brut von Sündern, den Zorn und Grimm des HERRN wider Israel noch größer zu machen. 15 Denn wenn ihr euch von seiner Nachfolge abwendet, so wird er auch sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben! 16 Da traten sie zu ihm und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder. 17 Wir aber wollen uns rüsten und eilends voranziehen vor den Kindern Israel, bis wir sie an ihren Ort bringen; unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner des Landes willen. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel das Land eingenommen haben, ein jeder sein Erbteil. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseits des Jordan und weiterhin, sondern unser Erbe soll uns diesseits des Jordan, gegen Morgen zufallen. 20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch vor dem HERRN zum Streit rüstet, (Josua 1.13-15) 21 so zieht, wer unter euch gerüstet ist, über den Jordan vor dem HERRN, bis er seine Feinde vor seinem Angesicht austreibe. 22 Wenn dann das Land vor dem HERRN unterworfen ist, dann erst sollt ihr umkehren; so werdet ihr vor dem HERRN und vor Israel unschuldig sein, und dieses Land soll euer Besitztum werden vor dem HERRN. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr euch an dem HERRN versündigt und werdet erfahren, was für eine Strafe euch treffen wird! 24 So baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte wollen tun, wie mein Herr geboten hat. 26 Unsre Kinder, unsre Weiber, unsre Habe und all unser Vieh sollen hier in den Städten Gileads bleiben; 27 wir aber, deine Knechte, alle die zum Heereszug gerüstet sind, wollen in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle, die zum Streit gerüstet sind vor dem HERRN, und das Land vor euch eingenommen ist, so gebt ihnen das Land Gilead zu eigen. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan erben. 31 Da antworteten die Kinder Gad und die Kinder Ruben und sprachen: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet hat, also wollen wir tun! 32 Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon, 35 Atarot und Aroer, und Atarot-Sophan, Jaeser und Jogbeha, 36 auch Beth-Nimra, und Beth-Haran, befestigte Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben aber bauten Hesbon, 38 Eleale und Kirjataim; desgleichen Nebo und Baal-Meon, deren Namen verändert wurden, und Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, andere Namen. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und gewannen es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten. 40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohne Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Jairs-Dörfer. (5. Mose 3.14) 42 Nobach ging auch hin und gewann Kenat samt ihren Dörfern und hieß sie nach seinem Namen Nobach.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)