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4. Mose - Kapitel 32

Die Stämme jenseits des Jordans

1 Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh. 2 Da kamen die Kinder Gad und die Kinder Ruben und redeten mit Mose und Eleasar, dem Priester, und mit den Hauptleuten der Gemeinde und sprachen: 3 Atarot, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, 4 Nebo und Beon, das Land, welches der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist geeignet für das Vieh; nun haben wir, deine Knechte, viel Vieh. 5 Und sie sprachen: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen und führe uns nicht über den Jordan. 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum macht ihr doch das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben will? 8 Also taten auch eure Väter, als ich sie von Kadesch-Barnea aussandte, das Land zu beschauen; (4. Mose 13.1) 9 als sie bis zum Tal Eskol hinaufgekommen waren und das Land sahen, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land ziehen wollten, das ihnen der HERR gegeben hatte. 10 Und der Zorn des HERRN entbrannte zu derselben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, weil sie mir nicht gänzlich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN gänzlich nachgefolgt. 13 Also entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er ließ sie in der Wüste hin und herziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht, das vor dem HERRN übel gehandelt hatte, aufgerieben war. 14 Und siehe, ihr seid an eurer Väter Statt aufgekommen, eine Brut von Sündern, den Zorn und Grimm des HERRN wider Israel noch größer zu machen. 15 Denn wenn ihr euch von seiner Nachfolge abwendet, so wird er auch sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben! 16 Da traten sie zu ihm und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder. 17 Wir aber wollen uns rüsten und eilends voranziehen vor den Kindern Israel, bis wir sie an ihren Ort bringen; unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner des Landes willen. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel das Land eingenommen haben, ein jeder sein Erbteil. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseits des Jordan und weiterhin, sondern unser Erbe soll uns diesseits des Jordan, gegen Morgen zufallen. 20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch vor dem HERRN zum Streit rüstet, (Josua 1.13-15) 21 so zieht, wer unter euch gerüstet ist, über den Jordan vor dem HERRN, bis er seine Feinde vor seinem Angesicht austreibe. 22 Wenn dann das Land vor dem HERRN unterworfen ist, dann erst sollt ihr umkehren; so werdet ihr vor dem HERRN und vor Israel unschuldig sein, und dieses Land soll euer Besitztum werden vor dem HERRN. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr euch an dem HERRN versündigt und werdet erfahren, was für eine Strafe euch treffen wird! 24 So baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte wollen tun, wie mein Herr geboten hat. 26 Unsre Kinder, unsre Weiber, unsre Habe und all unser Vieh sollen hier in den Städten Gileads bleiben; 27 wir aber, deine Knechte, alle die zum Heereszug gerüstet sind, wollen in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle, die zum Streit gerüstet sind vor dem HERRN, und das Land vor euch eingenommen ist, so gebt ihnen das Land Gilead zu eigen. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan erben. 31 Da antworteten die Kinder Gad und die Kinder Ruben und sprachen: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet hat, also wollen wir tun! 32 Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon, 35 Atarot und Aroer, und Atarot-Sophan, Jaeser und Jogbeha, 36 auch Beth-Nimra, und Beth-Haran, befestigte Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben aber bauten Hesbon, 38 Eleale und Kirjataim; desgleichen Nebo und Baal-Meon, deren Namen verändert wurden, und Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, andere Namen. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und gewannen es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten. 40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohne Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Jairs-Dörfer. (5. Mose 3.14) 42 Nobach ging auch hin und gewann Kenat samt ihren Dörfern und hieß sie nach seinem Namen Nobach.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)