4. Mose - Kapitel 32
Die Stämme jenseits des Jordans
1 Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh. 2 Da kamen die Kinder Gad und die Kinder Ruben und redeten mit Mose und Eleasar, dem Priester, und mit den Hauptleuten der Gemeinde und sprachen: 3 Atarot, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, 4 Nebo und Beon, das Land, welches der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist geeignet für das Vieh; nun haben wir, deine Knechte, viel Vieh. 5 Und sie sprachen: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen und führe uns nicht über den Jordan. 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum macht ihr doch das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben will? 8 Also taten auch eure Väter, als ich sie von Kadesch-Barnea aussandte, das Land zu beschauen; 1 9 als sie bis zum Tal Eskol hinaufgekommen waren und das Land sahen, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land ziehen wollten, das ihnen der HERR gegeben hatte. 10 Und der Zorn des HERRN entbrannte zu derselben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, weil sie mir nicht gänzlich nachgefolgt sind; 2, 3 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN gänzlich nachgefolgt. 13 Also entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er ließ sie in der Wüste hin und herziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht, das vor dem HERRN übel gehandelt hatte, aufgerieben war. 14 Und siehe, ihr seid an eurer Väter Statt aufgekommen, eine Brut von Sündern, den Zorn und Grimm des HERRN wider Israel noch größer zu machen. 15 Denn wenn ihr euch von seiner Nachfolge abwendet, so wird er auch sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben! 16 Da traten sie zu ihm und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder. 17 Wir aber wollen uns rüsten und eilends voranziehen vor den Kindern Israel, bis wir sie an ihren Ort bringen; unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner des Landes willen. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel das Land eingenommen haben, ein jeder sein Erbteil. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseits des Jordan und weiterhin, sondern unser Erbe soll uns diesseits des Jordan, gegen Morgen zufallen. 20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch vor dem HERRN zum Streit rüstet, 4 21 so zieht, wer unter euch gerüstet ist, über den Jordan vor dem HERRN, bis er seine Feinde vor seinem Angesicht austreibe. 22 Wenn dann das Land vor dem HERRN unterworfen ist, dann erst sollt ihr umkehren; so werdet ihr vor dem HERRN und vor Israel unschuldig sein, und dieses Land soll euer Besitztum werden vor dem HERRN. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr euch an dem HERRN versündigt und werdet erfahren, was für eine Strafe euch treffen wird! 24 So baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte wollen tun, wie mein Herr geboten hat. 26 Unsre Kinder, unsre Weiber, unsre Habe und all unser Vieh sollen hier in den Städten Gileads bleiben; 27 wir aber, deine Knechte, alle die zum Heereszug gerüstet sind, wollen in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle, die zum Streit gerüstet sind vor dem HERRN, und das Land vor euch eingenommen ist, so gebt ihnen das Land Gilead zu eigen. 5 30 Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan erben. 31 Da antworteten die Kinder Gad und die Kinder Ruben und sprachen: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet hat, also wollen wir tun! 32 Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum. 6 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon, 35 Atarot und Aroer, und Atarot-Sophan, Jaeser und Jogbeha, 36 auch Beth-Nimra, und Beth-Haran, befestigte Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben aber bauten Hesbon, 38 Eleale und Kirjataim; desgleichen Nebo und Baal-Meon, deren Namen verändert wurden, und Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, andere Namen. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und gewannen es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten. 40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohne Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Jairs-Dörfer. 7 42 Nobach ging auch hin und gewann Kenat samt ihren Dörfern und hieß sie nach seinem Namen Nobach.2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 8 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 916 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 10, 11, 12, 1318 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 14, 15
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 16, 17
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 18, 19, 20, 21, 2221 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 23
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 24, 25, 26
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 27
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 28, 29, 3028 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 31, 32, 33
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 34 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 35, 36, 37, 38, 39, 40
Querverweise
1 4. Mose 13.1: Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 4. Mose 14.22: keiner der Männer, die meine Herrlichkeit und meine Zeichen gesehen haben, die ich in Ägypten und in der Wüste getan, und die mich nun zehnmal versucht und meiner Stimme nicht gehorcht haben,
3 4. Mose 26.65: Denn der HERR hatte ihnen gesagt, sie sollten in der Wüste des Todes sterben. Und es blieb keiner übrig, außer Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns.
4 Josua 1.13-15: Gedenket an das Wort, das euch Mose, der Knecht des HERRN, sagte, als er sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch zur Ruhe gebracht und euch dieses Land gegeben.
5 Josua 4.12: Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte.
6 Josua 13.8: Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben:
7 5. Mose 3.14: (Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.)
8 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.
9 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
10 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
11 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
12 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,
13 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?
14 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!
15 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
16 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern
17 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,
18 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
19 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.
20 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
21 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
22 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
23 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!
24 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
25 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
26 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
27 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
28 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
29 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.
30 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»
31 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
32 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.
33 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
34 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
35 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
36 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
37 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.
38 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
39 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
40 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!