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4. Mose - Kapitel 31

Israels Sieg über die Midianiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Nimm für die Kinder Israel Rache an den Midianitern; 2 darnach sollst du zu deinem Volk versammelt werden. 1, 2 3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zu einem Heereszug wider die Midianiter, daß sie die Rache des HERRN an den Midianitern vollstrecken! 4 Aus allen Stämmen Israels sollt ihr je tausend Mann in den Streit schicken. 5 Da wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgewählt, zwölftausend zum Streit Gerüstete. 6 Und Mose schickte sie, tausend aus jedem Stamm, in den Streit, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heereszug, mit den heiligen Geräten und den Lärmtrompeten in seiner Hand. 3, 4 7 Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war. 5 8 Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um. 6, 7 9 Und die Kinder Israel nahmen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie; 10 und alle ihre Städte, ihre Wohnungen und alle ihre Zeltlager verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und Vieh 12 und brachten es zu Mose und Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und die Beute und das geraubte Gut, in das Lager auf der Moabiter Ebene, die am Jordan, Jericho gegenüber, liegt. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Hauptleute der Gemeinde gingen ihnen entgegen vor das Lager hinaus. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Hauptleute über Tausende und über Hunderte, die vom Kriegszuge kamen. 15 Und Mose sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? 16 Siehe, sie haben ja in der Sache des Peor durch Bileams Rat die Kinder Israel vom HERRN abgewandt, so daß der Gemeinde des HERRN die Plage widerfuhr! 8, 9 17 So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet; 10 18 aber alle weiblichen Kinder, die von männlichem Beischlaf nichts wissen, die lasset für euch leben. 19 Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt. 11 20 Und alle Kleider und alles Geräte von Fellen und alles, was von Ziegenhaar gemacht ist, und alles hölzerne Gerät sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Siehe, das ist die Gesetzesbestimmung, welche der HERR Mose geboten hat: 22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei, und alles, 23 was das Feuer aushält, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen und reinigen; nur muß es mit dem Reinigungswasser entsündigt werden. Aber alles, was das Feuer nicht aushält, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Auch eure Kleider sollt ihr am siebenten Tage waschen, so werdet ihr rein. Darnach sollt ihr ins Lager kommen.

Aufteilung der Kriegsbeute

25 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 26 Stelle fest die Summe des Raubes der Gefangenen an Menschen und Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde, und gib die eine Hälfte denen, 27 die den Krieg geführt haben und in den Streit gezogen sind, und die andere Hälfte der ganzen Gemeinde. 12, 13 28 Du sollst aber dem HERRN eine Steuer erheben von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Seele von je fünfhundert, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen, und es Eleasar, dem Priester, geben, zum Hebopfer für den HERRN. 30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du von je fünfzig ein Stück nehmen, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die der Wohnung des HERRN warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR Mose geboten hatte. 32 Es betrug aber die Beute, welche das Kriegsvolk geraubt hatte: 675000 Schafe, 270000 Rinder, 33 Esel. 34 Und der weiblichen Personen, 35 die von keinem männlichen Beischlaf wußten, waren 32000. 36 Und die Hälfte, welche denen gehörte, die ins Feld gezogen waren, betrug 337500 Schafe, 37 davon wurden dem HERRN zuteil sechshundertsiebzig Schafe; 38 ferner 36000 Rinder; davon wurden dem HERRN zuteil zweiundsiebzig; 39 ferner 30500 Esel, davon wurden dem HERRN zuteil einundsechzig; 40 Menschenseelen; davon wurden dem HERRN zuteil zweiunddreißig. 41 Und Mose gab diese Steuer, als Hebopfer für den HERRN, Eleasar, dem Priester; wie der HERR Mose geboten hatte. 42 Aber die andere Hälfte, welche Mose von der Kriegsbeute den Kindern Israel zugeteilt hatte, 43 nämlich die der Gemeinde zufallende Hälfte, betrug 337500 Schafe, 44 Rinder, 45 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen. 47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzig, von Menschen und Vieh, und gab es den Leviten, welche der Wohnung des HERRN warteten; wie der HERR Mose geboten hatte. 48 Und die Obersten des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, 49 traten zu Mose und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute festgestellt, welche unter unsern Händen gewesen sind, und es fehlt nicht einer. 50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeder gefunden hat von goldenem Geräte, Fußketten, Armbänder, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um unsre Seelen zu sühnen vor dem HERRN. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen von ihnen das Gold, allerlei künstliche Geräte. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie dem HERRN darbrachten, betrug 16750 Schekel, vonseiten der Hauptleute über tausend und der Hauptleute über hundert. 53 Die Kriegsleute hatten ein jeder für sich geraubt. 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Hauptleuten über tausend und über hundert und brachten es in die Stiftshütte zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 14, 15, 16 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 17, 18, 19 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 20 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 21, 22, 23 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 24, 25 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 26, 27 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 28, 29 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 30, 31, 32 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 33, 34, 35 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 36 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 37 

Querverweise

1 4. Mose 25.17: Befehdet die Midianiter und schlagt sie;

2 4. Mose 27.13: Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist,

3 4. Mose 10.2: von getriebenem Silber sollst du sie machen, daß du sie brauchest, die Gemeinde zusammenzurufen und wenn das Heer aufbrechen soll.

4 4. Mose 25.7: Als Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, solches sah, stand er auf inmitten der Gemeinde und nahm einen Speer in seine Hand

5 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

6 4. Mose 22.5: Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich!

7 Josua 13.21-22: und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten.

8 4. Mose 25.1: Und Israel wohnte in Sittim und das Volk fing an Unzucht zu treiben mit den Töchtern der Moabiter,

9 Offenbarung 2.14: Aber ich habe etwas weniges wider dich, daß du daselbst solche hast, die an der Lehre Bileams festhalten, welcher den Balak lehrte, ein Ärgernis vor die Kinder Israel zu legen, Götzenopfer zu essen und Unzucht zu treiben.

10 Richter 21.11: Das aber ist der Befehl, den ihr ausführen sollt: Alles, was männlich ist, und alle Weiber, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten!

11 4. Mose 19.11: Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.

12 Josua 22.8: Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern!

13 1. Samuel 30.24: Wer könnte eurem Vorschlag gehorchen? Sondern wie das Teil derer ist, die in den Streit hinabgezogen sind, also soll auch das Teil derer sein, die bei dem Gepäck geblieben sind; es soll gleich geteilt werden!

14 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

15 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

16 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

17 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

18 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

19 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

20 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

21 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

22 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

23 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

24 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

25 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

26 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

27 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

28 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

29 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

30 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

31 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

32 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

33 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

34 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

35 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

36 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

37 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.