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4. Mose - Kapitel 31

Israels Sieg über die Midianiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Nimm für die Kinder Israel Rache an den Midianitern; 2 darnach sollst du zu deinem Volk versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zu einem Heereszug wider die Midianiter, daß sie die Rache des HERRN an den Midianitern vollstrecken! 4 Aus allen Stämmen Israels sollt ihr je tausend Mann in den Streit schicken. 5 Da wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgewählt, zwölftausend zum Streit Gerüstete. 6 Und Mose schickte sie, tausend aus jedem Stamm, in den Streit, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heereszug, mit den heiligen Geräten und den Lärmtrompeten in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war. (2. Mose 20.13) 8 Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel nahmen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie; 10 und alle ihre Städte, ihre Wohnungen und alle ihre Zeltlager verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und Vieh 12 und brachten es zu Mose und Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und die Beute und das geraubte Gut, in das Lager auf der Moabiter Ebene, die am Jordan, Jericho gegenüber, liegt. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Hauptleute der Gemeinde gingen ihnen entgegen vor das Lager hinaus. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Hauptleute über Tausende und über Hunderte, die vom Kriegszuge kamen. 15 Und Mose sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? 16 Siehe, sie haben ja in der Sache des Peor durch Bileams Rat die Kinder Israel vom HERRN abgewandt, so daß der Gemeinde des HERRN die Plage widerfuhr! (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet; (Richter 21.11) 18 aber alle weiblichen Kinder, die von männlichem Beischlaf nichts wissen, die lasset für euch leben. 19 Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Geräte von Fellen und alles, was von Ziegenhaar gemacht ist, und alles hölzerne Gerät sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Siehe, das ist die Gesetzesbestimmung, welche der HERR Mose geboten hat: 22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei, und alles, 23 was das Feuer aushält, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen und reinigen; nur muß es mit dem Reinigungswasser entsündigt werden. Aber alles, was das Feuer nicht aushält, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Auch eure Kleider sollt ihr am siebenten Tage waschen, so werdet ihr rein. Darnach sollt ihr ins Lager kommen.

Aufteilung der Kriegsbeute

25 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 26 Stelle fest die Summe des Raubes der Gefangenen an Menschen und Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde, und gib die eine Hälfte denen, 27 die den Krieg geführt haben und in den Streit gezogen sind, und die andere Hälfte der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Du sollst aber dem HERRN eine Steuer erheben von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Seele von je fünfhundert, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen, und es Eleasar, dem Priester, geben, zum Hebopfer für den HERRN. 30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du von je fünfzig ein Stück nehmen, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die der Wohnung des HERRN warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR Mose geboten hatte. 32 Es betrug aber die Beute, welche das Kriegsvolk geraubt hatte: 675000 Schafe, 270000 Rinder, 33 Esel. 34 Und der weiblichen Personen, 35 die von keinem männlichen Beischlaf wußten, waren 32000. 36 Und die Hälfte, welche denen gehörte, die ins Feld gezogen waren, betrug 337500 Schafe, 37 davon wurden dem HERRN zuteil sechshundertsiebzig Schafe; 38 ferner 36000 Rinder; davon wurden dem HERRN zuteil zweiundsiebzig; 39 ferner 30500 Esel, davon wurden dem HERRN zuteil einundsechzig; 40 Menschenseelen; davon wurden dem HERRN zuteil zweiunddreißig. 41 Und Mose gab diese Steuer, als Hebopfer für den HERRN, Eleasar, dem Priester; wie der HERR Mose geboten hatte. 42 Aber die andere Hälfte, welche Mose von der Kriegsbeute den Kindern Israel zugeteilt hatte, 43 nämlich die der Gemeinde zufallende Hälfte, betrug 337500 Schafe, 44 Rinder, 45 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen. 47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzig, von Menschen und Vieh, und gab es den Leviten, welche der Wohnung des HERRN warteten; wie der HERR Mose geboten hatte. 48 Und die Obersten des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, 49 traten zu Mose und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute festgestellt, welche unter unsern Händen gewesen sind, und es fehlt nicht einer. 50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeder gefunden hat von goldenem Geräte, Fußketten, Armbänder, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um unsre Seelen zu sühnen vor dem HERRN. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen von ihnen das Gold, allerlei künstliche Geräte. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie dem HERRN darbrachten, betrug 16750 Schekel, vonseiten der Hauptleute über tausend und der Hauptleute über hundert. 53 Die Kriegsleute hatten ein jeder für sich geraubt. 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Hauptleuten über tausend und über hundert und brachten es in die Stiftshütte zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.