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4. Mose - Kapitel 31

Israels Sieg über die Midianiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Nimm für die Kinder Israel Rache an den Midianitern; 2 darnach sollst du zu deinem Volk versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zu einem Heereszug wider die Midianiter, daß sie die Rache des HERRN an den Midianitern vollstrecken! 4 Aus allen Stämmen Israels sollt ihr je tausend Mann in den Streit schicken. 5 Da wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgewählt, zwölftausend zum Streit Gerüstete. 6 Und Mose schickte sie, tausend aus jedem Stamm, in den Streit, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heereszug, mit den heiligen Geräten und den Lärmtrompeten in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war. (2. Mose 20.13) 8 Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel nahmen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie; 10 und alle ihre Städte, ihre Wohnungen und alle ihre Zeltlager verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und Vieh 12 und brachten es zu Mose und Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und die Beute und das geraubte Gut, in das Lager auf der Moabiter Ebene, die am Jordan, Jericho gegenüber, liegt. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Hauptleute der Gemeinde gingen ihnen entgegen vor das Lager hinaus. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Hauptleute über Tausende und über Hunderte, die vom Kriegszuge kamen. 15 Und Mose sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? 16 Siehe, sie haben ja in der Sache des Peor durch Bileams Rat die Kinder Israel vom HERRN abgewandt, so daß der Gemeinde des HERRN die Plage widerfuhr! (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet; (Richter 21.11) 18 aber alle weiblichen Kinder, die von männlichem Beischlaf nichts wissen, die lasset für euch leben. 19 Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Geräte von Fellen und alles, was von Ziegenhaar gemacht ist, und alles hölzerne Gerät sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Siehe, das ist die Gesetzesbestimmung, welche der HERR Mose geboten hat: 22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei, und alles, 23 was das Feuer aushält, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen und reinigen; nur muß es mit dem Reinigungswasser entsündigt werden. Aber alles, was das Feuer nicht aushält, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Auch eure Kleider sollt ihr am siebenten Tage waschen, so werdet ihr rein. Darnach sollt ihr ins Lager kommen.

Aufteilung der Kriegsbeute

25 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 26 Stelle fest die Summe des Raubes der Gefangenen an Menschen und Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde, und gib die eine Hälfte denen, 27 die den Krieg geführt haben und in den Streit gezogen sind, und die andere Hälfte der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Du sollst aber dem HERRN eine Steuer erheben von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Seele von je fünfhundert, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen, und es Eleasar, dem Priester, geben, zum Hebopfer für den HERRN. 30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du von je fünfzig ein Stück nehmen, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die der Wohnung des HERRN warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR Mose geboten hatte. 32 Es betrug aber die Beute, welche das Kriegsvolk geraubt hatte: 675000 Schafe, 270000 Rinder, 33 Esel. 34 Und der weiblichen Personen, 35 die von keinem männlichen Beischlaf wußten, waren 32000. 36 Und die Hälfte, welche denen gehörte, die ins Feld gezogen waren, betrug 337500 Schafe, 37 davon wurden dem HERRN zuteil sechshundertsiebzig Schafe; 38 ferner 36000 Rinder; davon wurden dem HERRN zuteil zweiundsiebzig; 39 ferner 30500 Esel, davon wurden dem HERRN zuteil einundsechzig; 40 Menschenseelen; davon wurden dem HERRN zuteil zweiunddreißig. 41 Und Mose gab diese Steuer, als Hebopfer für den HERRN, Eleasar, dem Priester; wie der HERR Mose geboten hatte. 42 Aber die andere Hälfte, welche Mose von der Kriegsbeute den Kindern Israel zugeteilt hatte, 43 nämlich die der Gemeinde zufallende Hälfte, betrug 337500 Schafe, 44 Rinder, 45 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen. 47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzig, von Menschen und Vieh, und gab es den Leviten, welche der Wohnung des HERRN warteten; wie der HERR Mose geboten hatte. 48 Und die Obersten des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, 49 traten zu Mose und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute festgestellt, welche unter unsern Händen gewesen sind, und es fehlt nicht einer. 50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeder gefunden hat von goldenem Geräte, Fußketten, Armbänder, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um unsre Seelen zu sühnen vor dem HERRN. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen von ihnen das Gold, allerlei künstliche Geräte. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie dem HERRN darbrachten, betrug 16750 Schekel, vonseiten der Hauptleute über tausend und der Hauptleute über hundert. 53 Die Kriegsleute hatten ein jeder für sich geraubt. 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Hauptleuten über tausend und über hundert und brachten es in die Stiftshütte zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.