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4. Mose - Kapitel 31

Israels Sieg über die Midianiter

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Nimm für die Kinder Israel Rache an den Midianitern; 2 darnach sollst du zu deinem Volk versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zu einem Heereszug wider die Midianiter, daß sie die Rache des HERRN an den Midianitern vollstrecken! 4 Aus allen Stämmen Israels sollt ihr je tausend Mann in den Streit schicken. 5 Da wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgewählt, zwölftausend zum Streit Gerüstete. 6 Und Mose schickte sie, tausend aus jedem Stamm, in den Streit, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heereszug, mit den heiligen Geräten und den Lärmtrompeten in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war. (2. Mose 20.13) 8 Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel nahmen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie; 10 und alle ihre Städte, ihre Wohnungen und alle ihre Zeltlager verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und Vieh 12 und brachten es zu Mose und Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und die Beute und das geraubte Gut, in das Lager auf der Moabiter Ebene, die am Jordan, Jericho gegenüber, liegt. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Hauptleute der Gemeinde gingen ihnen entgegen vor das Lager hinaus. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Hauptleute über Tausende und über Hunderte, die vom Kriegszuge kamen. 15 Und Mose sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? 16 Siehe, sie haben ja in der Sache des Peor durch Bileams Rat die Kinder Israel vom HERRN abgewandt, so daß der Gemeinde des HERRN die Plage widerfuhr! (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet; (Richter 21.11) 18 aber alle weiblichen Kinder, die von männlichem Beischlaf nichts wissen, die lasset für euch leben. 19 Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Geräte von Fellen und alles, was von Ziegenhaar gemacht ist, und alles hölzerne Gerät sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Siehe, das ist die Gesetzesbestimmung, welche der HERR Mose geboten hat: 22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei, und alles, 23 was das Feuer aushält, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen und reinigen; nur muß es mit dem Reinigungswasser entsündigt werden. Aber alles, was das Feuer nicht aushält, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Auch eure Kleider sollt ihr am siebenten Tage waschen, so werdet ihr rein. Darnach sollt ihr ins Lager kommen.

Aufteilung der Kriegsbeute

25 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 26 Stelle fest die Summe des Raubes der Gefangenen an Menschen und Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde, und gib die eine Hälfte denen, 27 die den Krieg geführt haben und in den Streit gezogen sind, und die andere Hälfte der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Du sollst aber dem HERRN eine Steuer erheben von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Seele von je fünfhundert, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen, und es Eleasar, dem Priester, geben, zum Hebopfer für den HERRN. 30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du von je fünfzig ein Stück nehmen, von Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die der Wohnung des HERRN warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR Mose geboten hatte. 32 Es betrug aber die Beute, welche das Kriegsvolk geraubt hatte: 675000 Schafe, 270000 Rinder, 33 Esel. 34 Und der weiblichen Personen, 35 die von keinem männlichen Beischlaf wußten, waren 32000. 36 Und die Hälfte, welche denen gehörte, die ins Feld gezogen waren, betrug 337500 Schafe, 37 davon wurden dem HERRN zuteil sechshundertsiebzig Schafe; 38 ferner 36000 Rinder; davon wurden dem HERRN zuteil zweiundsiebzig; 39 ferner 30500 Esel, davon wurden dem HERRN zuteil einundsechzig; 40 Menschenseelen; davon wurden dem HERRN zuteil zweiunddreißig. 41 Und Mose gab diese Steuer, als Hebopfer für den HERRN, Eleasar, dem Priester; wie der HERR Mose geboten hatte. 42 Aber die andere Hälfte, welche Mose von der Kriegsbeute den Kindern Israel zugeteilt hatte, 43 nämlich die der Gemeinde zufallende Hälfte, betrug 337500 Schafe, 44 Rinder, 45 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen. 47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzig, von Menschen und Vieh, und gab es den Leviten, welche der Wohnung des HERRN warteten; wie der HERR Mose geboten hatte. 48 Und die Obersten des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, 49 traten zu Mose und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute festgestellt, welche unter unsern Händen gewesen sind, und es fehlt nicht einer. 50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeder gefunden hat von goldenem Geräte, Fußketten, Armbänder, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um unsre Seelen zu sühnen vor dem HERRN. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen von ihnen das Gold, allerlei künstliche Geräte. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie dem HERRN darbrachten, betrug 16750 Schekel, vonseiten der Hauptleute über tausend und der Hauptleute über hundert. 53 Die Kriegsleute hatten ein jeder für sich geraubt. 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Hauptleuten über tausend und über hundert und brachten es in die Stiftshütte zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.