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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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Prediger - Kapitel 11

1 Schick dein Brot übers Wasser, und nach vielen Tagen kannst du es wieder finden. (Sprüche 19.17) 2 Verteile deinen Besitz auf sieben oder acht Stellen, denn du weißt nicht, welches Unglück über das Land kommen wird. 3 Wenn die Wolken voll sind, geben sie Regen auf die Erde. Und ob ein Baum nach Süden oder Norden fällt - wo der Baum hinfällt, da bleibt er auch liegen. 4 Wer ständig nach dem Wind schaut, kommt nie zum Säen, und wer immer auf die Wolken sieht, wird niemals ernten. 5 Wie du den Weg des Windes nicht kennst, noch das Werden des Kindes im Leib der Schwangeren, so kennst du auch das Werk Gottes nicht, der alles bewirkt. (Prediger 8.17) (Johannes 3.8) 6 Am Morgen säe deinen Samen und lass am Abend deine Hand nicht ruhn, denn du weißt nicht, was gedeihen wird, ob dies oder jenes oder beides zugleich. 7 Wie schön ist das Licht und wie gut tut es, die Sonne zu sehen! 8 Wenn ein Mensch viele Jahre lebt, soll er sich darüber freuen und an die vielen dunklen Tage denken, die noch kommen. Alles, was kommt, ist nichtig. 9 Genieße deine Jugend, junger Mann, freue dich in deiner Jugendzeit! Tu, was dein Herz dir sagt und was deinen Augen gefällt. Doch wisse, dass über all dies Gott mit dir ins Gericht gehen wird. (Prediger 8.15) 10 Halte deinen Sinn von Ärger frei und deinen Körper von Bosheit. Denn Jugend und dunkles Haar sind flüchtig.