1Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:2Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.3Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,(3. Mose 27.2)(5. Mose 23.22)(Richter 11.35)(Prediger 5.3-4)4und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.5Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.6Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,7und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.8Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.9Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.10Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,11und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.12Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.13Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.14Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.15Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.16Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.
1Das zweite Los fiel auf den Stamm Simeon mit seinen Sippen. Sein Erbbesitz befand sich mitten im Stammesgebiet von Juda. 2Ihm gehörten die Städte Beerscheba oder Scheba, Molada 3Hazar-Schual, Baala, Ezem, 4Eltolad, Betul, Horma, 5Ziklag, Bet-Markabot, Hazar-Susa, 6Bet-Lebaot und Scharuhen. Das waren 13 Städte mit ihren Dörfern. 7Dazu kamen noch weitere vier Städte mit ihren Dörfern: Ajin, Rimmon, Eter und Aschan 8und die Dörfer, die in dem ganzen Gebiet um diese Städte herum bis nach Baalat-Beer und Ramat-Negev liegen. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Simeon. 9Sein Anteil wurde also vom Land des Stammes Juda genommen, weil Judas Anteil zu groß für ihn allein war. Deswegen lag das Gebiet Simeons mitten in Juda.10 Das dritte Los fiel auf den Stamm Sebulon mit seinen Sippen. Sein Gebiet reichte bis nach Sarid. 11Von dort aus stieg die Grenze westwärts nach Marala, stieß an Dabbeschet und folgte dem Bach, der vor Jokneam fließt. 12Nach Osten zu lief die Grenze von Sarid am Gebiet von Kislot-Tabor vorbei nach Daberat und hinauf nach Jafia. 13Von dort aus führte sie nach Osten über Gat-Hefer, Et-Kazin und Rimmon bis nach Nea. 14Von dort verlief die Nordgrenze über Hannaton zum Tal von Jiftach-El. 15Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern. (Richter 1.30)16Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Sebulon.17 Das vierte Los fiel auf den Stamm Issachar mit seinen Sippen. 18Sein Gebiet umfasste folgende Städte: Jesreel, Kesulot, Schunem, (2. Könige 4.8)19Hafarajim, Schion, Anaharat, 20Daberat, Kischjon, Ebez, 21Remet, En-Gannim, En-Hadda und Bet-Pazzez. 22Die Grenze führte über Tabor, Schahazajim, Bet-Schemesch und endete am Jordan. Das waren 16 Städte mit ihren Dörfern. 23Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Issachar.24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm Ascher mit seinen Sippen. 25Sein Gebiet umfasste die Städte Helkat, Hali, Beten, Achschaf, 26Alammelech, Amat und Mischal. Seine Grenze führte um das Karmelgebirge bis zum Fluss Libnat. 27Dort wandte sie sich ostwärts nach Bet-Dagon, erreichte das Gebiet Sebulons und folgte dessen Grenze bis zum Tal Jiftach-El im Norden. Sie lief links weiter nach Kabul, 28Abdon, Rehob, Hammon und Kana bis zum Gebiet der großen Stadt Sidon. 29Dort bog die Grenze nach Rama ab und erreichte die befestigte Stadt Tyrus. Hier machte sie einen Bogen in Richtung Hosa und endete am Meer. Auch die Städte Mahaleb, Achsib, (Josua 15.44)(Richter 1.31)30Umma, Afek und Rehob gehörten dazu. Das waren 22 Städte mit ihren Dörfern. 31Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Ascher.32 Das sechste Los fiel auf den Stamm Naftali mit seinen Sippen. 33Seine Grenze ging von Helef aus ostwärts nach der Terebinthe bei Zaanajim über den Adami-Pass und Jabneel bis Lakkum und endete am Jordan. 34In westlicher Richtung führte die Grenze über Asnot-Tabor nach Hukkok. Im Süden grenzte das Gebiet Naftalis an Sebulon, im Westen an Ascher und am Jordan an das Land, das von Juda erobert worden war. 35Die befestigten Städte in diesem Gebiet waren Ziddim, Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, 36Adama, Rama, Hazor, 37Kedesch, Edreï, En-Hazor, 38Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern. (Richter 1.33)39Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Naftali.40 Das siebte Los fiel auf den Stamm Dan mit seinen Sippen. 41Zu seinem Gebiet gehörten die Städte Zora, Eschtaol, Ir-Schemesch, 42Schaalbim, Ajalon, Jitla, (Richter 1.35)43Elon, Timna, Ekron, 44Elteke, Gibbeton, Baalat, 45Jehud, Bene-Berak, Gat-Rimmon, 46Me-Jarkon mit dem Gebiet gegenüber von Jafo. (Jona 1.3)47Aber dieses Gebiet ging ihnen verloren. So zogen die Daniten nach Norden gegen Leschem. Sie eroberten die Stadt, erschlugen deren Bewohner mit dem Schwert und nahmen sie in Besitz. Dann benannten sie Leschem in Dan um - nach dem Namen ihres Stammvaters. (Richter 18.27)(Richter 18.29)48Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Dan.49 Als das ganze Land verteilt war, gaben die Israeliten auch Josua Ben-Nun einen Erbbesitz in ihrer Mitte. 50Auf Anweisung Jahwes gaben sie ihm die Stadt, die er wollte. Es war Timnat-Serach im Gebirge Efraïm. Er baute die Stadt aus und ließ sich dort nieder. (Josua 24.30)51Das sind die erblichen Anteile, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun zusammen mit den Stammesoberhäuptern den Israeliten durch Losentscheid zuwiesen. Das geschah in der Gegenwart Jahwes in Schilo vor dem Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. So wurde die Verteilung des Landes abgeschlossen.(Josua 14.1)(Josua 18.1)