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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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Jeremia - Kapitel 39

1 Die Eroberung Jerusalems ging so vor sich: Es war Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. 2 Als am 9. Juli im elften Jahr Zidkijas die Stadt aufgebrochen war, 3 hielten die Heerführer des Königs von Babylon ihren Einzug und richteten ihr Hauptquartier beim Mitteltor ein. Unter ihnen waren Nergal-Sarezer von Samgar, Nebu-Sar-Sechim, der Palastvorsteher, und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater. 4 Als König Zidkija und seine Soldaten das sahen, flohen sie. In der Nacht verließen sie die Stadt durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla in die Provinz Hamat vor den König von Babylon, der dort das Urteil über ihn sprach. 6 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 7 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und man brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 In Jerusalem brannten die Chaldäer den Königspalast und alle anderen Häuser nieder und rissen die Stadtmauern ein. 9 Dann ließ Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung nach Babylonien führen. 10 Nur einige Leute vom einfachen Volk, die nichts besaßen, ließ er in Juda zurück. Ihnen gab er Äcker und Weinberge. 11 Für Jeremia hatte König Nebukadnezzar Nebusaradan die Anweisung gegeben: 12 "Lass ihn holen und kümmere dich um ihn! Nimm ihn unter deinen Schutz und tu ihm ja nichts Böses an! Erfüll ihm alles, worum er dich bittet!" 13 Die Oberen des Königs von Babylon - es waren Nebusaradan, der Oberbefehlshaber, Nebuschasban, der Palastvorsteher und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater - 14 gaben den Befehl, Jeremia aus dem Wachthof zu holen. Sie übergaben ihn Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, damit er ihn sicher nach Hause geleite. So blieb Jeremia beim Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Als Jeremia noch im Wachthof eingeschlossen war, hatte er folgende Botschaft Jahwes erhalten: 16 "Geh zu Ebed-Melech, dem Nubier, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Du wirst sehen, wie meine Worte über diese Stadt in Erfüllung gehen und das Unheil über sie hereinbricht. Du wirst es selbst miterleben. (Jeremia 38.7) 17 Aber dich werde ich an jenem Tag retten, spricht Jahwe. Du wirst den Leuten, vor denen du Angst hast, nicht in die Hände fallen. 18 Ich lasse dich entkommen, damit du nicht getötet wirst. Du sollst dein Leben als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast', spricht Jahwe." (Hiob 5.20)