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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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3. Mose - Kapitel 2

1 Wenn jemand Jahwe ein Speisopfer bringen möchte, dann soll es aus Feinmehl bestehen, auf das er Öl gießen und Weihrauch legen muss. 2 Er soll es zu den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons bringen. Dann nehme er eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Mehl und dem Weihrauch und der Priester verbrenne diesen Teil der Gabe auf dem Altar. Es ist ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 3 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 4 Wenn du ein Ofengebäck als Speisopfer bringen willst, dann soll es aus Feinmehl sein und ohne Sauerteig zubereitet werden, entweder ein Lochbrot mit Öl angefeuchtet oder ein Fladenbrot, das mit Öl bestrichen ist. 5 Wenn deine Opfergabe auf einer Eisenplatte gebacken wurde, soll sie ohne Sauerteig aus Feinmehl und mit Öl vermengt zubereitet sein. 6 Du sollst sie in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen. Es ist ein Speisopfer. 7 Wenn du etwas in der Pfanne Gebackenes als Speisopfer bringen willst, soll es aus Feinmehl zubereitet und in Öl gebacken sein. 8 Du sollst die so zubereitete Gabe Jahwe bringen und dem Priester überreichen. Der soll es zum Altar tragen. 9 Dann hebe er den zum Verbrennen bestimmten Teil davon ab und lasse ihn auf dem Altar in Rauch aufgehen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 10 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 11 Kein Speisopfer, das ihr Jahwe bringt, darf mit Sauerteig zubereitet sein. Denn weder vom Sauerteig noch vom Honig darf etwas als Feueropfer in Rauch aufgehen. (3. Mose 6.10) 12 Nur als Erstlingsgabe dürft ihr sie Jahwe bringen. Auf den Altar aber dürfen sie nicht zum befriedigenden Geruch beitragen. (4. Mose 18.12) 13 Alle Speisopfer und überhaupt alle Opfergaben müssen gesalzen werden. Denn das Salz ist das Zeichen des Gottesbundes. (Markus 9.49) 14 Wenn du Jahwe eine Gabe von den ersten reifen Früchten bringen willst, dann sollen es frische Körner sein, die geröstet zerstoßen werden. (5. Mose 26.2-3) 15 Gieß Öl darüber und leg Weihrauch darauf. Es ist ein Speisopfer. 16 Der Priester verbrennt einen Teil davon samt dem Weihrauch. Es ist ein Feueropfer für Jahwe.