1Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:2Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.3Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,(3. Mose 27.2)(5. Mose 23.22)(Richter 11.35)(Prediger 5.3-4)4und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.5Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.6Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,7und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.8Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.9Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.10Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,11und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.12Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.13Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.14Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.15Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.16Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.
1Und wenn jemand die Opfergabe eines Speisopfers dem Jehova darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen.2Und er soll es zu den Söhnen Aarons, den Priestern, bringen; und er nehme davon seine Hand voll, von seinem Feinmehl und von seinem Öl samt all seinem Weihrauch, und der Priester räuchere das Gedächtnisteil desselben auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.3Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.4Und wenn du als Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl.5Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt mit Öl, ungesäuert;6du sollst es in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer.7Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht werden.8Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jehova bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.9Und der Priester hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.10Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.11Alles Speisopfer, das ihr dem Jehova darbringet, soll nicht aus Gesäuertem gemacht werden; denn aller Sauerteig und aller Honig, davon sollt ihr kein Feueropfer dem Jehova räuchern.(3. Mose 6.10)12Was die Opfergabe der Erstlinge betrifft, so sollt ihr sie Jehova darbringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.(4. Mose 18.12)13Und alle Opfergaben deines Speisopfers sollst du mit Salz salzen und sollst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen bei deinem Speisopfer; bei allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.(Markus 9.49)14Und wenn du ein Speisopfer von den ersten Früchten dem Jehova darbringen willst, so sollst du Ähren, am Feuer geröstet, Schrot von Gartenkorn, darbringen als Speisopfer von deinen ersten Früchten.(5. Mose 26.2-3)15Und du sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen: es ist ein Speisopfer.16Und der Priester soll das Gedächtnisteil desselben räuchern, von seinem Schrote und von seinem Öle, samt allem seinem Weihrauch: es ist ein Feueropfer dem Jehova.