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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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2. Mose - Kapitel 36

Heiligtum: Freigebigkeit des Volkes

1 Und Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, in welche Jehova Weisheit und Verstand gelegt hatte, damit sie alles Werk der Arbeit des Heiligtums zu machen wüßten, taten nach allem, was Jehova geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und jeden Mann, der weisen Herzens war, in dessen Herz Gott Weisheit gelegt hatte, jeden, den sein Herz trieb, ans Werk zu gehen, um es zu machen. 3 Und sie nahmen von Mose das ganze Hebopfer, das die Kinder Israel gebracht hatten zum Werke der Arbeit des Heiligtums, um es zu machen; und diese brachten ihm noch freiwillige Gaben, Morgen für Morgen. 4 Und es kamen alle weisen Männer, die alles Werk des Heiligtums machten, ein jeder von seinem Werke, das sie machten, 5 und sprachen zu Mose und sagten: Das Volk bringt viel, mehr als genug für die Arbeit des Werkes, das Jehova zu machen geboten hat. 6 Da gebot Mose, und man ließ einen Ruf durchs Lager ergehen also: Weder Mann noch Weib soll ferner ein Werk machen für das Hebopfer des Heiligtums! Und so wurde dem Volke das Bringen gewehrt. 7 Und des Verfertigten war genug für das ganze Werk, um es zu machen; und es war übrig.

Heiligtum: Bau des Heiligtums

8 Und alle, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern des Werkes, machten die Wohnung aus zehn Teppichen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit machte er sie. (2. Mose 26.1) 9 Die Länge eines Teppichs war 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche. 10 Und er fügte fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen, und er fügte wieder fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; also machte er es an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung. 12 Fünfzig Schleifen machte er an den einen Teppich, und fünfzig Schleifen machte er an das Ende des Teppichs, der bei der anderen Zusammenfügung war, die Schleifen eine der anderen gegenüber. 13 Und er machte fünfzig Klammern von Gold und fügte die Teppiche zusammen, einen an den anderen, mit den Klammern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte Teppiche von Ziegenhaar zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche machte er. 15 Die Länge eines Teppichs war dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche. 16 Und er fügte zusammen fünf Teppiche besonders und sechs Teppiche besonders. 17 Und er machte fünfzig Schleifen an den Saum des äußersten Teppichs bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen machte er an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung. 18 Und er machte fünfzig Klammern von Erz, um das Zelt zusammenzufügen, so daß es ein Ganzes wurde. 19 Und er machte für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber. 20 Und er machte die Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend: (2. Mose 26.15) 21 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes; 22 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also machte er es an allen Brettern der Wohnung. 23 Und er machte die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts; 24 und er machte vierzig Füße von Silber unter die zwanzig Bretter: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen; 25 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, machte er zwanzig Bretter, 26 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett; 27 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen machte er sechs Bretter; 28 und zwei Bretter machte er für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite; 29 und sie waren zweifach von unten auf und waren an ihrem Oberteil völlig aneinander in einem Ringe; also machte er es mit ihnen beiden an den beiden Winkeln. 30 Und es waren acht Bretter, und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, je zwei Füße unter einem Brette. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung, (2. Mose 26.26-30) 32 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen; 33 und er machte den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen. 34 Und er überzog die Bretter mit Gold; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, machte er von Gold, und überzog die Riegel mit Gold. 35 Und er machte den Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit machte er ihn, mit Cherubim. (2. Mose 26.31) 36 Und er machte zu demselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und er goß zu denselben vier Füße von Silber. 37 Und er machte für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit; 38 und seine fünf Säulen und ihre Haken; und er überzog ihre Köpfe und ihre Bindestäbe mit Gold; und ihre fünf Füße waren von Erz.