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4. Mose - Kapitel 3

Die Zählung der Leviten. Ihre Aufgaben im Dienst für den HERRN

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Moses, an dem Tag, als der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: Der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, denen man die Hände füllte zum Priesterdienst. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten, in der Wüste Sinai, und sie hatten keine Söhne. Eleasar aber und Itamar taten Priesterdienst vor den Augen ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen, (2. Mose 32.29) 7 was für ihn und für die ganze Gemeinde zu besorgen ist, vor der Stiftshütte, und so den Dienst an der Wohnung versehen, 8 daß sie alle Geräte der Stiftshütte hüten und der Hut der Kinder Israel warten, den Dienst an der Wohnung versehen. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel. 10 Aber Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, ihres Priestertums zu warten. Wenn sich ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn alle Erstgeburt ist mein; an dem Tag, da ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, von den Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, mir, dem HERRN. 14 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Kinder Levis nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber! 16 Also musterte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies sind die Kinder Levis mit ihren Namen: Gerson, Kahat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern sind Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahats nach ihren Geschlechtern sind Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern sind Machli und Muschi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter. 22 Die Zahl ihrer Gemusterten männlichen Geschlechts, von einem Monat und darüber, betrug 7500. 23 Das Geschlecht der Gersoniter soll sich hinter der Wohnung gegen Abend lagern. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter sei Eliasaph, der Sohn Laels. 25 Was aber die Kinder Gerson an der Stiftshütte zu besorgen haben, das ist die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte, 26 und die Vorhänge am Vorhof, und den Vorhang in der Tür des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar her ist, dazu die Zeltstricke und alles, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Von Kahat stammt das Geschlecht der Amramiter, der Jizhariter, der Hebroniter und Ussieliter. Das sind die Geschlechter der Kahaliter. 28 Was männlich war, einen Monat alt und darüber, belief sich an der Zahl auf 8600, die das Heiligtum besorgten. 29 Die Geschlechter der Kinder Kahats sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Und der Fürst des Stammhauses der Kahatiter sei Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und der Geräte des Heiligtums, mit welchen sie dienen, auch des Vorhangs, und was zu diesem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der oberste Fürst der Leviten soll sein Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, mit der Aufsicht über die, welche des Heiligtums warten. 33 Von Merari stammt das Geschlecht der Machliter und Muschiter. Das sind die Geschlechter der Merariter. 34 Die Zahl ihrer Gemusterten von allem, was männlich war, einen Monat alt und darüber, betrug 6200. 35 Und der Oberste des Stammhauses der Merariter sei Zuriel, der Sohn Abichails; und sie sollen sich lagern an der Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und das Hüteramt der Merariter soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und der Füße der Wohnung, und aller ihrer Geräte und ihres ganzen Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her, mit ihren Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung, vor der Stiftshütte, gegen Morgen, sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, die Besorgung des Heiligtums zu überwachen, zur Bewahrung der Kinder Israel. Wenn ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) 39 Alle gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron musterten nach ihren Geschlechtern, nach dem Wort des Herrn, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber, derer waren 22000.

Die Auslösung der Erstgeborenen in Israel

40 Und der HERR sprach zu Mose: Mustere alle männliche Erstgeburt der Kinder Israel, von einem Monat an und darüber und zähle ihre Namen! 41 Und du sollst die Leviten mir, dem HERRN, nehmen, an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, und der Leviten Vieh an Stelle aller Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, wie der HERR ihm geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel. 43 Da belief sich die Zahl der Namen aller männlichen Erstgeborenen von einem Monat an und darüber, auf 22273. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld für die 273 überzähligen Erstgeborenen der Kinder Israel über der Leviten Zahl, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Schekel erheben für jeden Kopf, und zwar sollst du es erheben nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel macht zwanzig Gera); 48 und du sollst dieses Geld als Lösegeld der Überzähligen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die die Zahl der durch die Leviten Gelösten überstieg; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel erhob er 1365 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld Aaron und seinen Söhnen, nach dem Wort des HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"