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4. Mose - Kapitel 3

Die Zählung der Leviten. Ihre Aufgaben im Dienst für den HERRN

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Moses, an dem Tag, als der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: Der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, denen man die Hände füllte zum Priesterdienst. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten, in der Wüste Sinai, und sie hatten keine Söhne. Eleasar aber und Itamar taten Priesterdienst vor den Augen ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen, (2. Mose 32.29) 7 was für ihn und für die ganze Gemeinde zu besorgen ist, vor der Stiftshütte, und so den Dienst an der Wohnung versehen, 8 daß sie alle Geräte der Stiftshütte hüten und der Hut der Kinder Israel warten, den Dienst an der Wohnung versehen. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel. 10 Aber Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, ihres Priestertums zu warten. Wenn sich ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn alle Erstgeburt ist mein; an dem Tag, da ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, von den Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, mir, dem HERRN. 14 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Kinder Levis nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber! 16 Also musterte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies sind die Kinder Levis mit ihren Namen: Gerson, Kahat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern sind Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahats nach ihren Geschlechtern sind Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern sind Machli und Muschi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter. 22 Die Zahl ihrer Gemusterten männlichen Geschlechts, von einem Monat und darüber, betrug 7500. 23 Das Geschlecht der Gersoniter soll sich hinter der Wohnung gegen Abend lagern. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter sei Eliasaph, der Sohn Laels. 25 Was aber die Kinder Gerson an der Stiftshütte zu besorgen haben, das ist die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte, 26 und die Vorhänge am Vorhof, und den Vorhang in der Tür des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar her ist, dazu die Zeltstricke und alles, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Von Kahat stammt das Geschlecht der Amramiter, der Jizhariter, der Hebroniter und Ussieliter. Das sind die Geschlechter der Kahaliter. 28 Was männlich war, einen Monat alt und darüber, belief sich an der Zahl auf 8600, die das Heiligtum besorgten. 29 Die Geschlechter der Kinder Kahats sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Und der Fürst des Stammhauses der Kahatiter sei Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und der Geräte des Heiligtums, mit welchen sie dienen, auch des Vorhangs, und was zu diesem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der oberste Fürst der Leviten soll sein Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, mit der Aufsicht über die, welche des Heiligtums warten. 33 Von Merari stammt das Geschlecht der Machliter und Muschiter. Das sind die Geschlechter der Merariter. 34 Die Zahl ihrer Gemusterten von allem, was männlich war, einen Monat alt und darüber, betrug 6200. 35 Und der Oberste des Stammhauses der Merariter sei Zuriel, der Sohn Abichails; und sie sollen sich lagern an der Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und das Hüteramt der Merariter soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und der Füße der Wohnung, und aller ihrer Geräte und ihres ganzen Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her, mit ihren Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung, vor der Stiftshütte, gegen Morgen, sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, die Besorgung des Heiligtums zu überwachen, zur Bewahrung der Kinder Israel. Wenn ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) 39 Alle gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron musterten nach ihren Geschlechtern, nach dem Wort des Herrn, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber, derer waren 22000.

Die Auslösung der Erstgeborenen in Israel

40 Und der HERR sprach zu Mose: Mustere alle männliche Erstgeburt der Kinder Israel, von einem Monat an und darüber und zähle ihre Namen! 41 Und du sollst die Leviten mir, dem HERRN, nehmen, an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, und der Leviten Vieh an Stelle aller Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, wie der HERR ihm geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel. 43 Da belief sich die Zahl der Namen aller männlichen Erstgeborenen von einem Monat an und darüber, auf 22273. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld für die 273 überzähligen Erstgeborenen der Kinder Israel über der Leviten Zahl, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Schekel erheben für jeden Kopf, und zwar sollst du es erheben nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel macht zwanzig Gera); 48 und du sollst dieses Geld als Lösegeld der Überzähligen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die die Zahl der durch die Leviten Gelösten überstieg; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel erhob er 1365 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld Aaron und seinen Söhnen, nach dem Wort des HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.