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4. Mose - Kapitel 3

Die Zählung der Leviten. Ihre Aufgaben im Dienst für den HERRN

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Moses, an dem Tag, als der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: Der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, denen man die Hände füllte zum Priesterdienst. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten, in der Wüste Sinai, und sie hatten keine Söhne. Eleasar aber und Itamar taten Priesterdienst vor den Augen ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen, (2. Mose 32.29) 7 was für ihn und für die ganze Gemeinde zu besorgen ist, vor der Stiftshütte, und so den Dienst an der Wohnung versehen, 8 daß sie alle Geräte der Stiftshütte hüten und der Hut der Kinder Israel warten, den Dienst an der Wohnung versehen. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel. 10 Aber Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, ihres Priestertums zu warten. Wenn sich ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn alle Erstgeburt ist mein; an dem Tag, da ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, von den Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, mir, dem HERRN. 14 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Kinder Levis nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber! 16 Also musterte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies sind die Kinder Levis mit ihren Namen: Gerson, Kahat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern sind Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahats nach ihren Geschlechtern sind Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern sind Machli und Muschi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter. 22 Die Zahl ihrer Gemusterten männlichen Geschlechts, von einem Monat und darüber, betrug 7500. 23 Das Geschlecht der Gersoniter soll sich hinter der Wohnung gegen Abend lagern. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter sei Eliasaph, der Sohn Laels. 25 Was aber die Kinder Gerson an der Stiftshütte zu besorgen haben, das ist die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte, 26 und die Vorhänge am Vorhof, und den Vorhang in der Tür des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar her ist, dazu die Zeltstricke und alles, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Von Kahat stammt das Geschlecht der Amramiter, der Jizhariter, der Hebroniter und Ussieliter. Das sind die Geschlechter der Kahaliter. 28 Was männlich war, einen Monat alt und darüber, belief sich an der Zahl auf 8600, die das Heiligtum besorgten. 29 Die Geschlechter der Kinder Kahats sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Und der Fürst des Stammhauses der Kahatiter sei Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und der Geräte des Heiligtums, mit welchen sie dienen, auch des Vorhangs, und was zu diesem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der oberste Fürst der Leviten soll sein Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, mit der Aufsicht über die, welche des Heiligtums warten. 33 Von Merari stammt das Geschlecht der Machliter und Muschiter. Das sind die Geschlechter der Merariter. 34 Die Zahl ihrer Gemusterten von allem, was männlich war, einen Monat alt und darüber, betrug 6200. 35 Und der Oberste des Stammhauses der Merariter sei Zuriel, der Sohn Abichails; und sie sollen sich lagern an der Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und das Hüteramt der Merariter soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und der Füße der Wohnung, und aller ihrer Geräte und ihres ganzen Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her, mit ihren Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung, vor der Stiftshütte, gegen Morgen, sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, die Besorgung des Heiligtums zu überwachen, zur Bewahrung der Kinder Israel. Wenn ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) 39 Alle gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron musterten nach ihren Geschlechtern, nach dem Wort des Herrn, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber, derer waren 22000.

Die Auslösung der Erstgeborenen in Israel

40 Und der HERR sprach zu Mose: Mustere alle männliche Erstgeburt der Kinder Israel, von einem Monat an und darüber und zähle ihre Namen! 41 Und du sollst die Leviten mir, dem HERRN, nehmen, an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, und der Leviten Vieh an Stelle aller Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, wie der HERR ihm geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel. 43 Da belief sich die Zahl der Namen aller männlichen Erstgeborenen von einem Monat an und darüber, auf 22273. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld für die 273 überzähligen Erstgeborenen der Kinder Israel über der Leviten Zahl, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Schekel erheben für jeden Kopf, und zwar sollst du es erheben nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel macht zwanzig Gera); 48 und du sollst dieses Geld als Lösegeld der Überzähligen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die die Zahl der durch die Leviten Gelösten überstieg; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel erhob er 1365 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld Aaron und seinen Söhnen, nach dem Wort des HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.