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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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Sprüche - Kapitel 17

1 Besser ein trockenes Brot und Eintracht / als ein großes Festmahl und Streit. (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Sklave wird Herr über einen missratenen Sohn / und teilt mit den Brüdern das Erbe. 3 Der Tiegel für das Silber, der Ofen für das Gold; / doch Jahwe ist es, der die Herzen prüft. (Psalm 66.10) 4 Ein Bösewicht hört auf böse Reden, / ein Lügner schenkt dem Verleumder Gehör. 5 Wer Arme verspottet, verhöhnt deren Schöpfer; / und wer sich über Unglück freut, der bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Der Alten Schmuck sind Enkelkinder, / der Kinder Stolz sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren passt die vornehme Sprache nicht; / und die Lüge nicht zum geachteten Mann. 8 Bestechung ist wie ein Zauberstein für den, der sie übt, / wohin er sich wendet, hat er Erfolg. 9 Wer nach Liebe sucht, deckt Vergehen zu, / doch wer die Sache aufrührt, vertreibt den Freund. 10 Ein Tadel trifft einen Verständigen mehr / als hundert Schläge einen Narren. 11 Nur Aufruhr will der Böse, / doch ein strenger Gerichtsbote wird ihm geschickt. 12 Besser einer Bärin begegnen, der die Jungen geraubt sind, / als einem Narren mit seinem Unverstand. 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, / bei dem bleibt das Unheil ein ständiger Gast. (Psalm 109.5) 14 Der Anfang eines Streits ist wie ein Wasserdurchbruch. / Hör auf, bevor der Prozess beginnt! 15 Den Schuldigen gerecht zu sprechen und den Gerechten für schuldig zu erklären, / beides ist für Jahwe ein Gräuel. (Jesaja 5.23) 16 Was soll das Geld in des Toren Hand? / Kann er Weisheit kaufen ohne Verstand? 17 Ein Freund steht immer zu dir, / wie ein Bruder ist er dir in der Not. (Sprüche 18.24) 18 Wer mit Handschlag für die Schulden eines anderen bürgt, / vermisst wohl seinen Verstand. (Sprüche 6.1) 19 Wer Streit liebt, liebt die Sünde; / wer sein Tor zu hoch baut, führt seinen Einsturz herbei. 20 Ein verschlagener Mensch findet kein Glück; / ins Unheil stürzt, wer sich beim Reden verstellt. 21 Hat jemand einen Dummkopf zum Sohn, dann hat er auch Kummer; / der Vater eines Narren freut sich nicht. (Sprüche 10.1) 22 Ein frohes Herz tut dem Körper wohl, / ein zerschlagener Geist trocknet ihn aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt heimlich Bestechung an, / um die Wege des Rechts zu beugen. 24 Der Verständige hat die Weisheit vor Augen, / doch für den Toren liegt sie am Ende der Welt. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruss; / und Kummer seiner Mutter, die ihn gebar. (Sprüche 17.21) 26 Eine Geldstrafe für den Unschuldigen ist nicht gut, / doch Edelleute schlagen zu lassen, ist gegen alles Recht. 27 Wer Einsicht hat, spart sich die Worte, / wer sich beherrschen kann, zeigt seinen Verstand. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, / für vernünftig, wenn er seine Lippen schließt. (Hiob 13.5)